Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 08.01.2010 - III-4 Ws 573/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
Bewährungsaussetzuung, Absehen, Angaben über Verbleib der Beute, Kennenmüssen von Tatsachen
- openjur.de
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Absehen von der an sich gebotenen Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes aufgrund unzureichender oder falscher Angaben über den Verbleib von Gegenständen durch den Verurteilten
- Wolters Kluwer
Auswirkungen einer Unterlassung von Nachforschungen zum Verbleib der Beute durch den Verurteilten sowie daraus folgender unzureichender Angaben diesbezüglich auf eine mögliche Aussetzung des Strafrestes
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Versagung der Reststrafenaussetzung zur Bewährung wegen unzureichender Angaben zum Verbleib der Tatbeute
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 57 Abs. 6
Versagung der Reststrafenaussetzung wegen unzureichender Angaben zum Verbleib der Tatbeute - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Wo ist die Beute? Sag es mir - sonst gibt es keine Bewährung - das OLG Düsseldorf legt noch einen drauf…. - Absprache
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 220
Wird zitiert von ...
- KG, 26.05.2021 - 5 Ws 88/21
Prognosegutachten zum Zwecke bestmöglicher Sachaufklärung; Versagung der …
cc) Der Strafvollstreckungskammer ist zunächst darin zuzustimmen, dass es dem Täter, der die Aussetzung eines Strafrestes zur Bewährung begehrt, grundsätzlich zuzumuten ist, nach Kräften an der Aufklärung hinsichtlich des Verbleibs der Beute mitzuwirken (Terhorst, Anm. zu OLG München, JR 1988, 295; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2010, 220;… Kinzig, a.a.O.).