Rechtsprechung
OLG Hamm, 24.11.2015 - III-5 RBs 34/15 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Burhoff online
Verkehrszeichen Ende der Autobahn , Bedeutung
- Burhoff online
Verkehrszeichen "Ende der Autobahn", Bedeutung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Verkehrszeichen "Ende der Autobahn"
- verkehrslexikon.de
Keine Geschwindigkeitsbegrenzung durch das Verkehrszeichen330.2 - ("Ende der Autobahn"
- IWW
StVO § 42 Abs. 2 StVO Anlage 3 Zeichen 330.2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkehrszeichen "Ende der Autobahn" hat keine Geschwindigkeitsbeschränkung zum Inhalt
- Wolters Kluwer
- kanzlei-heskamp.de
- RA Kotz
Geschwindigkeitsüberschreitung - Verkehrszeichen "Ende der Autobahn" - Bedeutung
- bussgeldsiegen.de
Geschwindigkeitsbeschränkung am Ende der Autobahn?
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 42 Abs. 2; StVO Anlage 3 Zeichen 330.2
Verkehrszeichen "Ende der Autobahn" hat keine Geschwindigkeitsbeschränkung zum Inhalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Das Verkehrschild "Ende der Autobahn" ordnet keine Geschwindigkeitsbegrenzung an
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Muss ich am Schild "Ende der Autobahn" auf jeden Fall bremsen?
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Geschwindigkeitsbegrenzung durch Zeichen "Ende der Autobahn"
- lawblog.de (Kurzinformation)
Kein Tempolimit am "Ende der Autobahn"
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Ordnet das Verkehrsschild "Ende der Autobahn" auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung an?
- lto.de (Kurzinformation)
Schild "Ende der Autobahn" bedeutet nicht bremsen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Das Verkehrsschild "Ende der Autobahn" ordnet keine Geschwindigkeitsbegrenzung an
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Verkehrsschild "Ende der Autobahn" ordnet keine Geschwindigkeitsbegrenzung an
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Das Verkehrschild ʺEnde der Autobahnʺ ordnet keine Geschwindigkeitsbegrenzung an
- Jurion (Kurzinformation)
Keine Geschwindigkeitsbeschränkung durch Verkehrsschild "Ende der Autobahn"
- kanzlei-zink.de (Kurzinformation)
Schild "Ende der Autobahn" bedeutet nicht automatisch, dass gebremst werden muss!
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Autobahnende: Schild allein bedeutet keine Geschwindigkeitsbegrenzung
- haerlein.de (Kurzinformation)
Die rechtliche Bedeutung des Verkehrszeichens "Ende der Autobahn"
- anwalt.de (Kurzinformation)
Das Verkehrsschild Ende der Autobahn ordnet keine Geschwindigkeitsbegrenzung an
- anwalt.de (Kurzinformation)
Das Verkehrsschild Ende der Autobahn beinhaltet keine Geschwindigkeitsbegrenzung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verkehrsschild "Ende der Autobahn" bedeutet keine Geschwindigkeitsbegrenzung
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Schild "Ende der Autobahn" enthält keine Geschwindigkeitsbegrenzung
Verfahrensgang
- AG Essen - 54 OWi 527/14
- AG Essen - 95 Js 735/14
- OLG Hamm, 24.11.2015 - III-5 RBs 34/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 14.01.1983 - 5 Ss OWi 559/82
Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2015 - 5 RBs 34/15
Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung kommt dem Zeichen 330.2 hingegen nicht zu (vgl. bereits OLG Düsseldorf, VRS 64, 460, 461). - OLG Schleswig, 19.03.1992 - 1 Ss OWi 11/92
Nichtbeachtung eines Verkehrszeichens; Vorsätzliche Begehung ; Unzulässiger …
Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2015 - 5 RBs 34/15
Feststellungen hierzu, die eine Verurteilung des Betroffenen wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts tragen könnten (s. etwa OLG Schleswig, NZV 1993, 39), sind nicht ausgeschlossen. - OLG Hamm, 29.02.1996 - 2 Ss OWi 122/96
Geschlossene Ortschaft, Erkennen, Geschwindigkeitsüberschreitung, verdecktes …
Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2015 - 5 RBs 34/15
Denn wenn eine Ortstafel fehlt, beginnt die geschlossene Ortschaft da, wo die eindeutig geschlossene Bauweise erkennbar anfängt (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 247;… OLG Düsseldorf, a.a.O.;… Burmann, in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 61).