Rechtsprechung
OLG Hamm, 14.11.2013 - III-5 RVs 111/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Diebstahl, Entwenden, Wegnahme, Feststellungen,
- Burhoff online
StGB § 242; StPO § 267
Wegnahme, Feststellungen, Anforderungen - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Darstellung des Entwendungsvorgangs beim Diebstahl in den Urteilsfeststellungen; Kriterien zur Abgrenzung von vollendeter und versuchter Wegnahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 242
Anforderungen an die Darstellung des Entwendungsvorgangs beim Diebstahl in den Urteilsfeststellungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
"An sich nehmen” oder "entwenden”. Reicht nicht für einen Diebstahl..
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Darstellungsmangel eines Urteils bei fehlenden Feststellungen zur Wegnahmehandlung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg - 3 Ns 31/13
- OLG Hamm, 14.11.2013 - III-5 RVs 111/13
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Bamberg, 25.02.2019 - 2 OLG 110 Ss 6/19
Urkundenfälschung bei Vorlage einer Kopie durch Gebrauchmachen der Urschrift
Der Schuldspruch wegen Diebstahls [...] hält trotz der unzulänglichen Darstellung des Tatgeschehens im Rahmen der Sachverhaltsschilderung, wo lediglich ohne nähere Beschreibung des Tathergangs von einer "Entwendung" die Rede ist, so dass das Revisionsgericht aufgrund dessen noch nicht beurteilen kann, ob es überhaupt zur Vollendung des Diebstahlstatbestands gekommen ist (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 01.10.2013 - 3 Ss 96/13; OLG Hamm, Beschluss vom 14.11.2013 - III-5 RVs 111/13 [jew. bei juris], der rechtlichen Nachprüfung stand. - KG, 08.11.2018 - 121 Ss 167/18
Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf die Frage der Strafaussetzung zur …
Denn anhand dessen vermag das Revisionsgericht mangels näherer Beschreibung der Handlung nicht zu beurteilen, ob - entsprechend der Verurteilung des Angeklagten - eine vollendete oder lediglich eine versuchte Wegnahme und damit eine Versuchsstrafbarkeit gemäß §§ 242 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. OLG Dresden…, Beschluss vom 12. März 2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15 -, juris Rdn. 4; OLG Hamm, Beschlüsse vom 14. November 2013 - III-5 RVs 111/13 -, juris Rdn. 6, und 6. Mai 2013 - III 5-RVs 38/13 -, juris Rdn. 7 und 10; OLG Bamberg…, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 Ss 96/13 -, juris Rdn. 3 [zur Formulierung "an sich genommen"]). - KG, 23.10.2019 - 3 Ss 89/19
Unwirksame Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch
Aus den Urteilsgründen vermag der Senat somit mangels näherer Beschreibung der Wegnahmehandlung nicht zu beurteilen, ob - entsprechend der Verurteilung der Angeklagten - eine vollendete oder lediglich eine versuchte Wegnahme und damit eine Versuchsstrafbarkeit gemäß § 242 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 12. März 2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15 - OLG Hamm, Beschlüsse vom 14. November 2013 - III-5 RVs 111/13 -, und vom 6. Mai 2013 - III 5-RVs 38/13 -, jeweils bei juris). - KG, 23.10.2019 - 121 Ss 152/19
Unwirksame Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch
Aus den Urteilsgründen vermag der Senat somit mangels näherer Beschreibung der Wegnahmehandlung nicht zu beurteilen, ob - entsprechend der Verurteilung der Angeklagten - eine vollendete oder lediglich eine versuchte Wegnahme und damit eine Versuchsstrafbarkeit gemäß § 242 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 12. März 2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15 - OLG Hamm, Beschlüsse vom 14. November 2013 - III- 5 RVs 111/13 -, und vom 6. Mai 2013 - III 5-RVs 38/13 -, jeweils bei juris).