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   OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - III-5 Ss 143/03, III-5 Ss 50/03 I   

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OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - III-5 Ss 143/03, III-5 Ss 50/03 I (https://dejure.org/2004,1815)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.02.2004 - III-5 Ss 143/03, III-5 Ss 50/03 I (https://dejure.org/2004,1815)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Februar 2004 - III-5 Ss 143/03, III-5 Ss 50/03 I (https://dejure.org/2004,1815)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • stroemer.de

    Jugendschutz im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbreitung pornografische Schriften; Zugänglichmachen von pornografische Schriften an Personen unter achtzehn Jahren; Vorliegen einer "effektiven Barriere" für einen minderjährigen Internetnutzer; Anfallende Kosten als Zugangshindernis; Werbung für pornografische ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Homepage - Pornographische Inhalte und Jugendschutz -Strafbarkeit

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    StGB § 17 Satz 1; ; StGB § ... 184 Abs. 1; ; StGB § 184 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 184 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 184 Abs. 1 Nr. 5; ; GjSM § 6 Nr. 2; ; GjSM § 3 Abs. 1 Nr. 4; ; StPO § 267; ; StPO § 267 Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 267 Abs. 5 Satz 1; ; StPO § 353; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1

  • rewis.io
  • doerre.com PDF

    Altersverifikationssystem

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lückenhafte Urteilsgründe des freisprechenden Urteils bei Pornographieangeboten im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Pornografie im Internet

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Erotik-Websites

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Erotik-Websites dürfen für Jugendliche nicht zugänglich sein - lediglich die Personalausweisnummer oder eine Kreditkartennummer reichen als Überprüfung nicht aus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2004, 409
  • K&R 2004, 398
  • ZUM 2004, 480
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03

    Automatenvideothek als Ladengeschäft im Sinne des § 184 I Nr. 3a StGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 5 Ss 143/03
    Dazu ist erforderlich, dass zwischen der pornographischen Darstellung und dem Minderjährigen eine "effektive Barriere" besteht, die er überwinden muss, um die Darstellung wahrnehmen zu können (BVerwG aaO; BGH NJW 2003, 2838 zur Automaten-videothek; Lenckner/Perron aaO Rdnr. 15).

    Insoweit wird - neben den ohnehin notwendigen Feststellungen zu den Angeboten im Mitgliedsbereich - Art und Umfang der Beratung und die Sachkunde des Beraters konkret festzustellen sein (vgl. BGH NJW 2003, 2838, 2841).

  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89

    Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 5 Ss 143/03
    "Pornographisch" ist keine Tatsache, sondern eine Wertung (vgl. BGHSt 37, 55, 60).

    Gegenstand der strafrechtlichen Prüfung ist allein, ob die im Grundsatz unveränderte Grenze zur Pornographie (vgl. dazu BGHSt 37, 55, 59 f; BVerwGE 116, 5, 18 f; Lenckner/Perron aaO Rdnr. 4 f mwN) überschritten war und der Angeklagte das zu vertreten hatte.

  • BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 13.01

    Pornographie im Rundfunk

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 5 Ss 143/03
    Der PC mit Internetanschluss im häuslichen Bereich von Kindern oder Jugendlichen ist ein solcher Ort (Lenckner/Perron aaO Rdnr. 11; Tröndle/Fischer aaO; Hörnle NJW 2002, 1008, 1010 mwN; vgl. BVerwGE 116, 5, 14 = NJW 2002, 2966 zum so genannten Pay-TV).

    Gegenstand der strafrechtlichen Prüfung ist allein, ob die im Grundsatz unveränderte Grenze zur Pornographie (vgl. dazu BGHSt 37, 55, 59 f; BVerwGE 116, 5, 18 f; Lenckner/Perron aaO Rdnr. 4 f mwN) überschritten war und der Angeklagte das zu vertreten hatte.

  • OLG Hamm, 19.05.1998 - 2 Ss OWi 553/98

    Lichtbild, ordnungsgemäße Verweisung, Identifizierung des Betroffenen anhand

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 5 Ss 143/03
    Das muss nicht in der Weise geschehen, dass die Vorschrift des § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO angeführt und ihr Wortlaut verwendet wird, obwohl diese Form der Verweisung sich als die kürzeste und deutlichste aufdrängt (OLG Hamm NStZ-RR 1998, 238 mwN).
  • BGH, 24.08.1994 - 3 StR 204/94

    Betrug durch unzutreffende Abrechnung von Radionuklidkosten gegenüber der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 5 Ss 143/03
    3. Soweit das Landgericht den Angeklagten von dem Vorwurf der Werbung für pornographische Schriften, § 184 Abs. 1 Nr. 5 StGB, freigesprochen hat, genügen die Urteilsgründe nicht den Anforderungen des § 267 StPO an ein freisprechendes Urteil (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 8, 9, 10; jeweils mwN): a) Wird der Angeklagte freigesprochen, so müssen die Urteilsgründe nach § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO ergeben, ob der Angeklagte für nicht überführt (Freispruch aus tatsächlichen Gründen) oder ob und aus welchen Gründen die für erwiesen angenommene Tat für nicht strafbar (Freispruch aus rechtlichen Gründen) erachtet worden ist.
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 5 Ss 143/03
    Eine solche Bezugnahme, mit der diese Abbildungen zu Bestandteilen des Urteils werden, muss in den Urteilsgründen deutlich und zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht werden (BGHSt 41, 376 = NJW 1996, 1420).
  • BGH, 01.04.1992 - 2 StR 614/91

    Betrug durch einen Geschäftsführer einer GmbH bei Insolvenz - Anforderung an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 5 Ss 143/03
    3. Soweit das Landgericht den Angeklagten von dem Vorwurf der Werbung für pornographische Schriften, § 184 Abs. 1 Nr. 5 StGB, freigesprochen hat, genügen die Urteilsgründe nicht den Anforderungen des § 267 StPO an ein freisprechendes Urteil (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 8, 9, 10; jeweils mwN): a) Wird der Angeklagte freigesprochen, so müssen die Urteilsgründe nach § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO ergeben, ob der Angeklagte für nicht überführt (Freispruch aus tatsächlichen Gründen) oder ob und aus welchen Gründen die für erwiesen angenommene Tat für nicht strafbar (Freispruch aus rechtlichen Gründen) erachtet worden ist.
  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 705/93

    Prüfung einer betrügerischen Schädigung einer Kassenärztlichen Vereinigung durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 5 Ss 143/03
    3. Soweit das Landgericht den Angeklagten von dem Vorwurf der Werbung für pornographische Schriften, § 184 Abs. 1 Nr. 5 StGB, freigesprochen hat, genügen die Urteilsgründe nicht den Anforderungen des § 267 StPO an ein freisprechendes Urteil (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 8, 9, 10; jeweils mwN): a) Wird der Angeklagte freigesprochen, so müssen die Urteilsgründe nach § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO ergeben, ob der Angeklagte für nicht überführt (Freispruch aus tatsächlichen Gründen) oder ob und aus welchen Gründen die für erwiesen angenommene Tat für nicht strafbar (Freispruch aus rechtlichen Gründen) erachtet worden ist.
  • OLG Düsseldorf, 31.10.1996 - 5 Ss OWi 305/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 5 Ss 143/03
    Den Urteilsgründen muss aber zweifelsfrei zu entnehmen sein, dass nicht nur der Vorgang der Beweiserhebung beschrieben wird, sondern dass die Abbildungen zu Bestandteilen der Urteilsurkunde gemacht werden sollen (Senat VRS 93 [1997], 178, 180; OLG Hamm aaO).
  • BGH, 10.06.1986 - 1 StR 41/86

    Strafbare Werbung für Pornographie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 5 Ss 143/03
    Nach dieser Vorschrift macht sich nur strafbar, wer pornographische Schriften einer bestimmten Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht (BGHSt 34, 94, 98; Lenckner/Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. [2001], § 184 Rdnr. 6; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl. [2003], § 184 Rdnr. 10; allg. M.).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.1984 - 5 Ss 42/84
  • LG Düsseldorf, 31.01.2003 - XXXI 34/02

    AVS

  • BGH, 05.04.2000 - 3 StR 58/00

    Unzulässige Bezugnahme auf Erkenntisquelle außerhalb der Urteilsgründe

  • BayObLG, 26.09.1997 - 1 ObOWi 475/97

    Urteilsgründe bei unterlassener Bezugnahme auf Beweisfotos - Keine Bezugnahme

  • OLG Dresden, 29.02.2000 - Ss OWi 32/00

    Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Anforderungen an die Darlegungen der

  • AG Neuss, 19.08.2002 - 7 Ds 18/02

    Verbreitung pornographischer Schriften

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 102/05

    "über18.de" kein hinreichendes AVS

    Die Verlässlichkeit eines Altersverifikationssystems setzt danach voraus, dass es einfache, naheliegende und offensichtliche Umgehungsmöglichkeiten ausschließt (vgl. Döring/Günter, MMR 2004, 231, 234; Erdemir, MMR 2004, 409, 412).
  • KG, 26.04.2004 - 1 Ss 436/03

    Pornographie im Internet - Anforderungen an Alterskontrollsysteme

    Eine solche nur aus Worten bestehende Rechtsbarriere wäre auch um keinen Deut stärker als ein ohne jedes AVS verbreitetes Angebot, das nur durch die Mitteilung geschützt wäre, daß derjenige, der es nutzen will, erklärt, volljährig zu sein (siehe den vom OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 17. Februar 2004 - III - 5 Ss 143/03 - 50/03 I - vorgenommenen Vergleich mit dem ebenso unwirksamen Schild "Zutritt verboten").
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 20 U 143/04

    "über18.de" kein hinreichendes AVS

    Der Senat schließt sich der in der bisherigen strafrechtlichen Judikatur (vgl. OLG Düsseldorf MMR 2004, 409; KG Berlin MMR 2004, 478) sowie dem überwiegenden Schrifttum (vgl. Döring, MMR 2004, 231; Liesching, MMR, Heft 2/2004, Seite VII; Erdemir, MMR, Heft 2/2004, Seite VI) vertretenen Auffassung an, wonach ein Zugänglichmachen im Sinne des § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F. (§ 184 c StGB n.F.) nur dann nicht vorliegt bzw. ein "Sicherstellen" im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV nur dann gewährleistet ist, wenn zwischen der pornografischen Darstellung und dem Minderjährigen eine "effektive Barriere" besteht, die er überwinden muss, um die Darstellung wahrnehmen zu können (so BGH NJW 2003, 2838 für Automatenvideothek).
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2007 - 10 ME 241/07

    Anforderungen an Altersverifikationssysteme nach § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV

    Die Sicherstellung im Sinne dieser Bestimmung erfordert eine effektive Barriere zwischen dem pornografischen Inhalt und dem Minderjährigen, die er überwinden muss, um die pornografische Darstellung wahrnehmen zu können (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002 - BVerwG 6 C 13.01 -, BVerwGE 116, 5 [14 f.]; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 1 StR 70/03 -, BGHSt 48, 278; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2004 - III-5 Ss 143/03 - 50/03 I -, MMR 2004, 409; Kammergericht, Beschluss vom 4. März 2005 - 5 W 31/05 -, KGR 2006, 228; vgl. auch Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 18. Oktober 2007 - I ZR 102/05 -).
  • OLG Nürnberg, 07.03.2005 - 3 U 4142/04

    Pornographie in geschlossenen Benutzergruppen

    Gewährleistet wird die geschlossene Benutzergruppe sowohl nach Rechtsprechung (KG MMR 2004, 478 ff; OLG Düsseldorf MMR 2004, 409ff, BGH NJW 1987, 449 f) als auch Literatur (vgl. Döring, MMR 2004, 231; Schönke/Schröder StGB, 26. Aufl., § 184 Rdnr. 15; Liesching MMR 2004, 766 m.w.N.) durch technische Zugangsschutzvorkehrungen, die eine Alterskontrolle durch persönlichen Kontakt vornehmen und nicht durch anonyme Eingabe von Daten.
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 165/05

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung eines unzureichenden

    Die Verlässlichkeit eines Altersverifikationssystems setzt danach auch voraus, dass es einfache, naheliegende und offensichtliche Umgehungsmöglichkeiten ausschließt (vgl. Döring/Günter, MMR 2004, 231, 234; Erdemir, MMR 2004, 409, 412).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 20 U 24/05

    (Keine) Übereinstimmung des Altersverifikationssystem - über18.de - mit den

    Der Senat schließt sich der in der bisherigen strafrechtlichen Judikatur (vgl. OLG Düsseldorf MMR 2004, 409; KG Berlin MMR 2004, 478) sowie dem überwiegenden Schrifttum (vgl. Döring, MMR 2004, 231; Liesching, MMR, Heft 2/2004, Seite VII; Erdimir, MMR, Heft 2/2004, Seite VI) vertretenen Auffassung an, wonach ein Zugänglichmachen im Sinne des § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F. (§ 184 c StGB n.F.) nur dann nicht vorliegt bzw. ein "Sicherstellen" im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV nur dann gewährleistet ist, wenn zwischen der pornografischen Darstellung und dem Minderjährigen eine "effektive Barriere" besteht, die er überwinden muss, um die Darstellung wahrnehmen zu können (so BGH NJW 2003, 2838 für Automatenvideothek).
  • LG Aachen, 07.12.2004 - 41 O 150/04

    AVS durch Personalausweisnummer

    Die Sicherstellung im Sinne von § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV dahin, dass pornographische Darstellung nur Erwachsenen als geschlossene Benutzergruppe zugänglich gemacht werden, erfordert das Vorhandensein einer effektiven Barriere zwischen der pornographischen Darstellung und dem Minderjährigen (so: Landgericht Duisburg, Urteil v. 30.08.2004 zu Az: 41 O 57/04; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.02.2004 zu Az: III-5 Ss 143/03-50/03 I).
  • KG, 04.03.2005 - 5 W 31/05

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Pornographisches Angebot ohne hinreichendes

    Auch wenn diese Vorschrift nur anwendbar sein sollte, wenn pornographische Schriften einer bestimmten Person unter achtzehn Jahren angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht werden (vgl. OLG Düsseldorf MMR 2004, 409 m.w.N.), so ist jedenfalls § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB einschlägig.
  • LG Ulm, 04.11.2004 - 2 Qs 2099/04

    Auskunft über Telekommunikationsverbindungsdaten: Örtliche Zuständigkeit;

    Dies entgegen den Behauptungen der ..., die sonach möglicherweise auch Beihilfe zur Verbreitung pornographischer Schriften (§ 184 StGB) in Kauf nimmt (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2004, 409).
  • LG Düsseldorf, 21.09.2004 - 70 Js 6582/01

    Pornographie in geschlossenen Benutzergruppen

  • LG Berlin, 08.04.2004 - 75 Js 645/02

    "über18.de" kein hinreichendes AVS

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