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   AG Coburg, 15.12.2003 - IK 188/00   

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https://dejure.org/2003,25198
AG Coburg, 15.12.2003 - IK 188/00 (https://dejure.org/2003,25198)
AG Coburg, Entscheidung vom 15.12.2003 - IK 188/00 (https://dejure.org/2003,25198)
AG Coburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2003 - IK 188/00 (https://dejure.org/2003,25198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zvi-online.de

    InsO §§ 290, 295
    Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen unmittelbarer Schuldnerzahlung an einen Gläubiger (hier: Inkassobüro) bei Leistung aus unpfändbarem Einkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Göttingen, 05.08.2005 - 74 IN 162/04

    Antrag auf Versagung einer Restschuldbefreiung nach Erteilung dieser durch den

    Zum einen ist eine Schuldnerin nach überwiegender Auffassung nicht daran gehindert, aus ihrem pfändungsfreien Vermögen Sonderzahlungen an Gläubiger zu leisten (so AG Coburg Beschluss vom 15.12.2003 - IK 188/00 - ZVI 2004, 313 im Rahmen des § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO; FK-InsO/Ahrens § 294 Rz. 32; Kübler/Prütting/Wenzel InsO, § 294 Rz. 5; MünchKomm/InsO - Ehricke § 294 Rz. 32).
  • LG Hagen, 27.04.2009 - 10 S 27/09

    Zulässigkeit einer Zahlungsleistung im Zusammenhang mit einer KFZ-Neuzulassung

    Der Schuldner ist aber aus den obigen Gründen auch im Rahmen seiner Wohlverhaltensperiode nicht daran gehindert aus dem pfändungsfreien Vermögen Sonderzahlungen an einen Gläubiger zu leisten (AG H, 5.8.2008-74 IN 162/04; AG D 15.12.2003 - IK 188/00).
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