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AG Neu-Ulm, 17.05.2016 - IK 130/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rewis.io
Zum Versagungsantrag im Restschuldbefreiungsverfahren
- ra.de
Verfahrensgang
- AG Neu-Ulm, 17.05.2016 - IK 130/10
- LG Memmingen, 12.09.2016 - 44 T 935/16
- BGH, 27.04.2017 - IX ZB 80/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.03.2012 - IX ZB 70/10
Restschuldbefreiungsverfahren: Umfang der Auskunftsverpflichtung des Schuldners; …
Auszug aus AG Neu-Ulm, 17.05.2016 - IK 130/10
Nach allgemeiner Ansicht (statt aller BGH, Beschluss v. 08.03.2012, IX ZB 70/10) muss der Schuldner alle "Umstände von sich aus offenbaren, die offensichtlich für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sein können und nicht klar zu Tage treten." Dies sind gerade auch solche, die Insolvenzanfechtungen nach den §§ 129 ff InsO begründen können (…MüKo/Stephan, 3. Auflage 2014 - die Rechtslage ist unverändert - und dort § 290 Rdnr 59). - BGH, 17.07.2008 - IX ZB 183/07
Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtanzeige des pfändbaren Einkommens
Auszug aus AG Neu-Ulm, 17.05.2016 - IK 130/10
Der Verweis auf bestimmte Teile von Berichten der Insolvenzverwalter oder Treuhänder ist ein zulässiges Mittel der Glaubhaftmachung (BGH, Beschluss vom 17.01.2008, IX ZB 183/07).
- LG Memmingen, 12.09.2016 - 44 T 935/16
Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung des Versagungsgrundes im …
Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 14.06.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm - Abteilung für Insolvenzsachen - vom 17.05.2016 (Az.: IK 130/10) wird kostenfällig als unbegründet zurückgewiesen.