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   OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2009 - 4 M 448/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9752
OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2009 - 4 M 448/08 (https://dejure.org/2009,9752)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.03.2009 - 4 M 448/08 (https://dejure.org/2009,9752)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. März 2009 - 4 M 448/08 (https://dejure.org/2009,9752)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO § 44 Abs. 1 S. 1; ; LSA-KAG § 5 Abs. 5 S. 2; ; LSA-KAG § 13 Abs. 1 Nr. 2 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur gesamtschuldnerischen Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer für Abwassergebühren: Abgabenschuldverhältnis; Gesamtschuld; Grundstück, gemeinschaftliches; Sondereigentum; Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung der einzelnen Eigentümer für Abwassergebühren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur gesamtschuldnerischen Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer für Abwassergebühren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der satzungsmäßigen Bestimmung von Wohnungseigentümern bzw. Teileigentümern zu gesamtschuldnerischen Schuldnern der kommunalen Abgaben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung der Wohnungseigentümer für Abwassergebühren! (IMR 2009, 208)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IMR 2009, 208
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2005 - 2 S 995/05

    Abwassergebühr; Wohnungseigentum; Teileigentum; gesamt schuldnerische Haftung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2009 - 4 M 448/08
    Wohnungs- und Teileigentum weisen durch den mit dem Sondereigentum zwingend verbundenen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Grundstück einen unmittelbaren Bezug zum Grundstück auf, der die grundstücksbezogene Anknüpfung bezüglich ihrer Gebührenschuld rechtfertigt (VGH BW, Urt. v. 04.10.2005 - 2 S 995/05 -, zitiert nach juris).

    Denn die Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft ist beschränkt auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und schließt eine akzessorische gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer nicht aus (VGH BW, Urt. v. 04.10.2005, a.a.O).

    Der Antragsgegner ist daher entsprechend § 6 Abs. 1 Satz 4 GS grundsätzlich berechtigt, nach seiner Wahl einen Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentumsanlage als Gesamtschuldner für die grundstücksbezogenen Abwassergebührenschulden sämtlicher Wohnungseigentümer heranzuziehen (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 20.03.1992 - 1 W 5/92 - VGH Bayern, Urt. v. 28.10.1996 - 23 B 93.00006 - VGH BW, Urt. v. 04.10.2005, a.a.O.; alle zitiert nach juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2008 - 2 S 1500/06

    Gesamtschuldnerische Haftung von Wohnungseigentümern für Kommunalabgaben

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2009 - 4 M 448/08
    Mehrere Wohnungseigentümer bilden insoweit eine rechtliche Zweckgemeinschaft und nehmen deshalb die gebotene grundstücksbezogene Leistung einer öffentlichen Einrichtung regelmäßig willentlich gemeinsam in Anspruch (VGH BW, Urt. v. 26.09.2008 - 2 S 1500/06 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 11.11.2005 - 10 B 65.05

    Grundbesitzabgaben; Bestimmtheit von Gebührenbescheiden; Auslegung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2009 - 4 M 448/08
    Wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, hindert der Umstand, dass der Wohnungseigentümergemeinschaft eine eigene (Teil-)Rechtsfähigkeit zukommen kann (BGH, Beschl. vom 02.06.2005 - V ZB 32/05 - NJW 2005, 2061), die Geltung einer - auch vorliegend - im kommunalen Abgabenrecht statuierten gesamtschuldnerischen Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer für Grundbesitzabgaben nicht (BVerwG, Beschl. v. 11.11.2005 - 10 B 65/05 - NJW 2006, 791).
  • VGH Bayern, 28.10.1996 - 23 B 93.00006
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2009 - 4 M 448/08
    Der Antragsgegner ist daher entsprechend § 6 Abs. 1 Satz 4 GS grundsätzlich berechtigt, nach seiner Wahl einen Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentumsanlage als Gesamtschuldner für die grundstücksbezogenen Abwassergebührenschulden sämtlicher Wohnungseigentümer heranzuziehen (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 20.03.1992 - 1 W 5/92 - VGH Bayern, Urt. v. 28.10.1996 - 23 B 93.00006 - VGH BW, Urt. v. 04.10.2005, a.a.O.; alle zitiert nach juris).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2009 - 4 M 448/08
    Wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, hindert der Umstand, dass der Wohnungseigentümergemeinschaft eine eigene (Teil-)Rechtsfähigkeit zukommen kann (BGH, Beschl. vom 02.06.2005 - V ZB 32/05 - NJW 2005, 2061), die Geltung einer - auch vorliegend - im kommunalen Abgabenrecht statuierten gesamtschuldnerischen Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer für Grundbesitzabgaben nicht (BVerwG, Beschl. v. 11.11.2005 - 10 B 65/05 - NJW 2006, 791).
  • OVG Saarland, 20.03.1992 - 1 W 5/92

    Wer muß Kanalbenutzungsgebühren bei Wohnungseigentum zahlen?

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2009 - 4 M 448/08
    Der Antragsgegner ist daher entsprechend § 6 Abs. 1 Satz 4 GS grundsätzlich berechtigt, nach seiner Wahl einen Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentumsanlage als Gesamtschuldner für die grundstücksbezogenen Abwassergebührenschulden sämtlicher Wohnungseigentümer heranzuziehen (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 20.03.1992 - 1 W 5/92 - VGH Bayern, Urt. v. 28.10.1996 - 23 B 93.00006 - VGH BW, Urt. v. 04.10.2005, a.a.O.; alle zitiert nach juris).
  • BGH, 14.02.2014 - V ZR 100/13

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Abgabenschuld aus der Herstellung der

    aa) Teilweise wird unter Hinweis auf das Vorliegen einer gekorenen Wahrnehmungsbefugnis gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 2 WEG angenommen, dass solche Verbindlichkeiten im Interesse eines Gläubigers oder der Wohnungseigentümer gemeinschaftlich erfüllt werden können, aber nicht erfüllt werden müssen; die Wohnungseigentümer hätten insoweit einen Entscheidungsspielraum (Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 10 Rn. 262; Wenzel, IMR 2009, 208).
  • OVG Niedersachsen, 01.07.2010 - 9 ME 15/10

    Inanspruchnahme einer Wohnungseigentümergemeinschaft als solche infolge ihrer

    Denn die satzungsrechtlichen Regelungsmöglichkeiten einer Kommune zur Gebührenschuldnerschaft knüpfen bei Personenmehrheiten an die vorgefundenen Strukturen des Zivilrechts an und in diesem ist die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft mittlerweile gesetzlich geregelt (vgl. zu alledem BGH, Urteil vom 18.6.2009 - VII ZR 196/08 - NJW 2009, 2521, juris; VGH BW, Urteil vom 26.9.2008 - 2 S 1500/06 - NJW 2009, 1017, juris; Urteil vom 4.10.2005 - 2 S 995/05 - juris; BayVGH, Beschluss vom 26.7.2006 - 4 ZB 05.2253 - juris; OVG LSA, Beschluss vom 5.3.2009 - 4 M 448/08 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2009 - 4 M 214/09

    Zur Gesamtschuldnerschaft im Abwassergebührenrecht

    Der Antragsgegner kann sich nicht mit Erfolg auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 5. März 2009 (- 4 M 448/08 -, zit. nach JURIS) berufen.
  • KG, 24.04.2009 - 24 W 55/08
    Für den Bereich der öffentlich-rechtlichen Abgabepflichten haben die Verwaltungsgerichte eine solche akzessorische Haftung aus den landesrechtlichen Bestimmungen des kommunalen Abgabenrechts hergeleitet (vgl. BVerwG NJW 2006, 791f. [BVerwG 11.11.2005 - BVerwG 10 B 65/05] ; VGH Mannheim NJW 2009, 1017f. - jeweils zum Abfallrecht - und OVG Magdeburg Beschluss vom 05.03.2009 - 4 M 448/08 - BeckRS 2009 32638).
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