Rechtsprechung
AG Fürth/Bayern, 19.06.2017 - IN 611/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,37553) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.03.2005 - IX ZB 260/03
Versagung der Restschuldbefreiung wegen unvollständiger Angaben des Schuldners …
Auszug aus AG Fürth/Bayern, 19.06.2017 - IN 611/16
Eine Heilung kann zwar grundsätzlich möglich sein, z.B. wenn der Schuldner von sich aus eine zunächst unterlassene Auskunftserteilung nachholt, und zwar bevor sein Fehlverhalten aufgedeckt wurde (vgl. hierzu BGH v. 16.12.2010, NZI 2011, 114ff; BGH v. 20.6.2013, NZI 2013, 940ff), kommt jedoch bei vorsätzlich falschen Angaben nicht in Betracht (vgl. BGH v. 17.3.2005, ZVI 2005, 641f.).Es ist zwar anerkannt, dass ein Schuldner in Verbraucherinsolvenzverfahren unvorsätzlich unrichtige Auskünfte bis zur Eröffnung korrekt berichtigen oder ergänzen kann (BGH, Beschluss vom 17.3. 2005 - IX ZB 260/03, NZI 2005, 461).
- BGH, 09.10.2008 - IX ZB 212/07
Versagung der Restschuldbefreiung wegen unvollständiger Angaben über die …
Auszug aus AG Fürth/Bayern, 19.06.2017 - IN 611/16
Die Insolvenzschuldnerin hat in den von ihr nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO vorgelegten Verzeichnissen - unter welche die Anlage 6 als Gläubiger- und Forderungsverzeichnis eindeutig fällt - bereits mit Einreichung des Eröffnungsantrages ihre Vermögensverhältnisse richtig und vollständig anzugeben (vgl. BGH, NZI 2009, S. 65; Vallender-Uhlenbruck, § 290, RdNr. 67). - BGH, 16.12.2010 - IX ZB 63/09
Regelinsolvenzverfahren: Unverhältnismäßigkeit der Versagung der …
Auszug aus AG Fürth/Bayern, 19.06.2017 - IN 611/16
Eine Heilung kann zwar grundsätzlich möglich sein, z.B. wenn der Schuldner von sich aus eine zunächst unterlassene Auskunftserteilung nachholt, und zwar bevor sein Fehlverhalten aufgedeckt wurde (vgl. hierzu BGH v. 16.12.2010, NZI 2011, 114ff; BGH v. 20.6.2013, NZI 2013, 940ff), kommt jedoch bei vorsätzlich falschen Angaben nicht in Betracht (vgl. BGH v. 17.3.2005, ZVI 2005, 641f.).
- LG Nürnberg-Fürth, 13.07.2017 - 11 T 4173/17
Umfang der Prüfung des Insolvenzgerichts bei zulässigem Antrag des Schuldners auf …
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 04.05.2017, Az. IN 611/16, aufgehoben.
Rechtsprechung
AG Fürth, 04.05.2017 - IN 611/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,101798) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Fürth, 04.05.2017 - IN 611/16
- LG Nürnberg-Fürth, 13.07.2017 - 11 T 4173/17