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   EuGH, 12.11.1992 - C-123/91   

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https://dejure.org/1992,1986
EuGH, 12.11.1992 - C-123/91 (https://dejure.org/1992,1986)
EuGH, Entscheidung vom 12.11.1992 - C-123/91 (https://dejure.org/1992,1986)
EuGH, Entscheidung vom 12. November 1992 - C-123/91 (https://dejure.org/1992,1986)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Minalmet / Brandeis

    Übereinkommen vom 27. September 1968, Artikel 27 Nr. 2
    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen; Anerkennung und Vollstreckung; Versagungsgründe; Fehlen einer ordnungsgemässen Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks an den Beklagten, der sich auf das ...

  • EU-Kommission

    Minalmet / Brandeis

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen ; Hinterlegung von zuzustellenden Schriftstücken

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Voraussetzung der Anerkennung eines in einem Vertragsstaat ergangenen Versäumnisurteils nach dem EuGVÜ

  • Judicialis

    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 27; ; ZPO § 182

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Ordnungsmäßigkeit der internationalen Klagezustellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Anerkennung und Vollstreckung - Versagungsgründe - Fehlen einer ordnungsgemässen Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks an den Beklagten, der sich auf das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Brüsseler Übereinkommen vom 27. September 1968 - Anerkennung einer Entscheidung gegen einen Beklagten, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat - Artikel 27 Nr. 2.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IPRax 1993, 394
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 16.06.1981 - 166/80

    Klomps / Michel

    Auszug aus EuGH, 12.11.1992 - C-123/91
    18 Zudem hat der Gerichtshof im Urteil vom 16. Juni 1981 in der Rechtssache 166/80 (Klomps, Slg. 1981, 1593, Randnr. 9) entschieden, daß Artikel 27 Nr. 2 des Brüsseler Übereinkommens den Anspruch des Beklagten auf rechtliches Gehör schützen und sicherstellen soll, daß eine Entscheidung nach den Bestimmungen des Übereinkommens weder anerkannt noch vollstreckt wird, wenn es dem Beklagten nicht möglich war, sich vor dem Gericht des Urteilsstaats zu verteidigen.
  • EuGH, 03.07.1990 - 305/88

    Lancray / Peters und Sickert

    Auszug aus EuGH, 12.11.1992 - C-123/91
    13 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 3. Juli 1990 in der Rechtssache C-305/88 (Lancray, Slg. 1990, I-2725, Randnr. 18) ausgeführt hat, stellen die Ordnungsgemäßheit und die Rechtzeitigkeit der Zustellung des Schriftstücks eigenständige und kumulativ zu erfuellende Garantien für den Beklagten dar, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat.
  • EuGH, 21.04.1993 - C-172/91

    Sonntag / Waidmann

    38 Nach ständiger Rechtsprechung soll Artikel 27 Nr. 2 des Übereinkommens sicherstellen, daß eine Entscheidung nach den Bestimmungen des Übereinkommens weder anerkannt noch vollstreckt wird, wenn es dem Beklagten nicht möglich war, sich vor dem Gericht des Urteilsstaats zu verteidigen (Urteile vom 16. Juni 1981 in der Rechtssache 166/80, Klomps, Slg. 1981, 1593, Randnr. 9, und vom 12. November 1992 in der Rechtssache C-123/91, Minalmet, Slg. 1992, I-5661, Randnr. 18).
  • BGH, 03.04.2019 - XII ZB 311/17

    Anerkennung eines ausländischen Ehescheidungsurteils: Anerkennungshindernis der

    Unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ (Urteil vom 12. November 1992 - C-123/91 - Slg. 1992, I-5661 = IPRax 1993, 394 Rn. 20 f.) hat der Senat zu § 328 Abs. 1 Nr. 2 ZPO entschieden, dass die Möglichkeit, später einen Rechtsbehelf gegen die ergangene Entscheidung einzulegen, der Verteidigung vor deren Erlass prozessual nicht gleichwertig ist (BGHZ 120, 305 = FamRZ 1993, 311, 313).
  • OLG München, 20.12.2018 - 25 W 962/18

    Anordnung der öffentlichen Zustellung bei bekannter Zustelladresse im Irak

    Vielmehr wurde eine solche erst durch die Brüssel I-VO Nr. 44/2001 eingeführt (dort Art. 34 Nr. 2; vgl. dazu BGH, 17.05.2018 - IX ZB 26/17, WM 2018, 1316; nunmehr: Art. 45 Abs. 1 lit. b Brüssel Ia-VO), und zwar erklärtermaßen in Abkehr von der früheren Rechtsprechung des EuGH, der zum EuGVÜ das Bestehen einer Rechtsbehelfsobliegenheit ausdrücklich abgelehnt hatte (EuGH, 12.11.1992 - Rs. C-123/91, EuZW 1993, 39).
  • BGH, 24.02.1999 - IX ZB 2/98

    Vollstreckbarerklärung der ausländischen Verurteilung eines Bürgen

    Der Umstand allein, daß der Schuldner gegen den Beschluß vom 19. November 1992 in Frankreich möglicherweise ein Rechtsmittel hätte einlegen können, dies aber unterlassen hat, hindert ihn nicht daran, die Verletzung des Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ im Anerkennungsverfahren zu rügen (vgl. EuGH JZ 1993, 357; Senatsbeschl. v. 18. Februar 1993 - IX ZB 87/90, NJW 1993, 2688, 2689).
  • BGH, 02.12.1992 - XII ZB 64/91

    Fehlerhafte Zustellung durch ausländisches Gericht

    Der Europäische Gerichtshof hat auf die Vorlage durch Urteil vom 12. November 1992 (C-123/91) für den Regelungsbereich des Art. 27 Nr. 2 EGÜbk in gleichem S.
  • OLG Stuttgart, 18.05.2017 - 17 VA 1/16

    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung: Ordnungsgemäßheit der Zustellung

    Der EuGH hat zu dem nahezu gleichlautenden Art. 27 Nr. 2 EGÜbK entschieden, dass dieser dahin auszulegen ist, daß er der Anerkennung eines in einem Vertragsstaat ergangenen Urteils in einem anderen Vertragsstaat entgegensteht, wenn das verfahrenseinleitende Schriftstück dem Beklagten, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat, nicht ordnungsgemäß zugestellt worden ist, selbst wenn er später von der ergangenen Entscheidung Kenntnis erhalten und dagegen keinen nach der Verfahrensordnung des Urteilsstaats zulässigen Rechtsbehelf eingelegt hat (EuGH, Urteil vom 12. November 1992 - C-123/91 -, IPRax 1993, 394), da die Möglichkeit, später einen Rechtsbehelf gegen die ergangene Entscheidung einzulegen, der Verteidigung vor deren Erlass prozessual nicht gleichwertig sei.
  • BGH, 18.02.1993 - IX ZB 87/90

    Vollstreckungsschutz gegen britisches Versäumnisurteil

    Auf Vorlagebeschluß des erkennenden Senates hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft mit Urteil vom 12. November 1992 (Rs C - 123/91; EuZW 1993, 39 f) erkannt:.
  • EuGH, 13.07.1995 - C-474/93

    Hengst Import / Campese

    Artikel 27 Nr. 2 will gerade sicherstellen, daß eine im Versäumnisverfahren ergangene Entscheidung nach dem Übereinkommen nur dann anerkannt oder vollstreckt werden kann, wenn es dem Antragsgegner möglich war, sich vor dem Gericht des Urteilsstaats zu verteidigen (Urteile vom 16. Juni 1981 in der Rechtssache 166/80, Klomps, Slg. 1981, 1593, Randnr. 9, und vom 12. November 1992 in der Rechtssache C-123/91, Minalmet, Slg. 1992, I-5661, Randnr. 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2005 - C-3/05

    Verdoliva - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 36 - Begriff der Zustellung -

    6 - Herr Verdoliva verweist hierzu auf die Urteile vom 3. Juli 1990 in der Rechtssache 305/88 (Lancray, Slg. 1990, I-2725), vom 12. November 1992 in der Rechtssache C-123/91 (Minalmet, Slg. 1992, I-5661) und vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-432/93 (SISRO, Slg. 1995, I-2269).

    Siehe auch Urteil Minalmet (zitiert in Fußnote 6, Randnr. 21).

  • BGH, 09.10.2014 - IX ZB 46/13

    Anerkennung und Vollstreckbarerklärung eines israelischen Zahlungstitels: Grenzen

    Zur früheren Bestimmung des Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ, welche diese Verpflichtung zur Einlegung des zulässigen Rechtsmittels im Erststaat nicht enthielt, hatte der Europäische Gerichtshof eine entsprechende Einschränkung des Versagungsgrundes mit dem Wortlaut und dem Zweck der Bestimmung für unvereinbar erklärt (EuGH, Urteil vom 12. November 1992 - Rs. C-123/91, Minalmet, RIW 1993, 65 Rn. 15 ff).
  • EuGH, 16.02.2006 - C-3/05

    Verdoliva - Brüsseler Übereinkommen - Entscheidung über die Zulassung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-420/07

    GENERALANWÄLTIN JULIANE KOKOTT IST DER ANSICHT, DASS EIN URTEIL EINES GERICHTS

  • EuGH, 10.10.1996 - C-78/95

    Hendrikman und Feyen / Magenta Druck & Verlag

  • BGH, 20.01.2005 - IX ZB 154/01

    Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung; Zustellung des

  • OLG Köln, 06.12.2002 - 16 W 12/02

    Heilung von Zustellungsmängeln infolge Unterlassens der Anfechtung der

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2006 - 3 W 159/06

    Keine Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen bei Zustellungsmängeln

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-39/02

    Mærsk Olie & Gas

  • OLG Köln, 06.10.1994 - 7 W 34/94

    Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile nur bei ordnungsgemäßer Zustellung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-283/05

    ASML - Justizielle Zusammenarbeit - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Artikel 34

  • OLG Hamm, 09.01.2007 - 29 W 33/06

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Urteils (Unterhaltsentscheidung) in

  • OLG Köln, 12.11.2001 - 16 W 27/01

    Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks

  • OLG Hamm, 05.02.2002 - 29 W 36/01

    Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Versäumnisurteils

  • BayObLG, 07.05.2003 - 3Z BR 177/02

    Voraussetzungen einer wirksamen Zustellung einer Scheidungsklage nach

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1996 - C-78/95

    Bernardus Hendrikman und Maria Feyen gegen Magenta Druck & Verlag GmbH.

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1996 - C-275/94

    Roger van der Linden gegen Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1995 - C-474/93

    Hengst Import BV gegen Anna Maria Campese.

  • OLG München, 24.10.2011 - 19 U 2214/11

    Anerkennung und Vollstreckbarerklärung eines US-amerikaischen Urteils: Einhaltung

  • LG Freiburg, 22.05.2002 - 2 O 165/02

    Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Zahlungsbefehls

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