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   EuGH, 09.10.1997 - C-163/95   

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https://dejure.org/1997,4565
EuGH, 09.10.1997 - C-163/95 (https://dejure.org/1997,4565)
EuGH, Entscheidung vom 09.10.1997 - C-163/95 (https://dejure.org/1997,4565)
EuGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1997 - C-163/95 (https://dejure.org/1997,4565)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Brüsseler Übereinkommen - Artikel 21 - Rechtshängigkeit - Beitrittsübereinkommen von San Sebastián - Artikel 29 - Übergangsvorschriften

  • Europäischer Gerichtshof

    Von Horn

  • EU-Kommission PDF

    Von Horn / Cinnamond

    Übereinkommen vom 27. September 1968, Artikel 21; Beitrittsübereinkommen von 1989, Artikel 29
    Bereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu den Gemeinschaften - Spanien - Portugal - Übergangsbestimmungen - Klagen, die dieselbe Grundlage und denselben Gegenstand haben und in ...

  • EU-Kommission

    Von Horn / Cinnamond

  • Wolters Kluwer

    Zahlungsforderung für den Verkauf von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft an eine Gesellschaft in Gibraltar; Auslegung des Brüsseler Übereinkommens und des Übereinkommens von San Sebastián; Regelung bei Anhängigkeit zweier Klagen wegen desselben Anspruchs zwischen ...

  • Judicialis

    Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof Art. 2... 1; ; Übereinkommen vom 26. Mai 1989 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof Art. 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Brüsseler Übereinkommen - Artikel 21 - Rechtshängigkeit - Beitrittsübereinkommen von San Sebastián - Artikel 29 - Übergangsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des House of Lords - Anwendbarkeit des Artikels 21 des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen sowie des Artikels 29 des Beitrittsübereinkommens von 1989 - Rechtshängigkeit - Klagen, ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1997, 2425
  • IPRax 1999, 100
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 27.06.1991 - C-351/89

    Overseas Union Insurance Ltd u.a. / New Hampshire Insurance Company

    Auszug aus EuGH, 09.10.1997 - C-163/95
    Diese Regelung soll mithin soweit wie möglich von vornherein eine Situation ausschließen, wie sie in Artikel 27 Absatz 3 geregelt ist, nämlich die Nichtanerkennung einer Entscheidung wegen Unvereinbarkeit mit einer Entscheidung, die zwischen denselben Parteien in dem Staat, in dem die Anerkennung geltend gemacht wird, ergangen ist (vgl. Urteile vom 8. Dezember 1987 in der Rechtssache 144/86, Gubisch Maschinenfabrik, Slg. 1987, 4861, Randnr. 8, und vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache C-351/89, Overseas Union Insurance u. a., Slg. 1991, I-3317, Randnr. 16).
  • EuGH, 08.12.1987 - 144/86

    Gubisch Maschinenfabrik / Palumbo

    Auszug aus EuGH, 09.10.1997 - C-163/95
    Diese Regelung soll mithin soweit wie möglich von vornherein eine Situation ausschließen, wie sie in Artikel 27 Absatz 3 geregelt ist, nämlich die Nichtanerkennung einer Entscheidung wegen Unvereinbarkeit mit einer Entscheidung, die zwischen denselben Parteien in dem Staat, in dem die Anerkennung geltend gemacht wird, ergangen ist (vgl. Urteile vom 8. Dezember 1987 in der Rechtssache 144/86, Gubisch Maschinenfabrik, Slg. 1987, 4861, Randnr. 8, und vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache C-351/89, Overseas Union Insurance u. a., Slg. 1991, I-3317, Randnr. 16).
  • EuGH, 11.01.1990 - 220/88

    Dumez France u.a. / Hessische Landesbank u.a.

    Auszug aus EuGH, 09.10.1997 - C-163/95
    Somit muß dieser Vorschrift eine Auslegung gegeben werden, die geeignet ist, den Rechtsschutz der in der Gemeinschaft ansässigen Personen zu verstärken sowie die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen zu erleichtern, indem insbesondere die Gefahr der Unvereinbarkeit von Entscheidungen verringert wird, die nach den Artikeln 27 Nummer 3 und 34 Absatz 2 des Brüsseler Übereinkommens ein Grund für die Verweigerung der Anerkennung und der Vollstreckung ist (vgl. Urteil vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-220/88, Dumez France und Tracoba, Slg. 1990, I-49, Randnr. 18, und Urteil Overseas Union Insurance u. a., a. a. O., Randnr. 15).
  • BGH, 18.09.2013 - V ZB 163/12

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof: Zur Frage der

    Durch die Klärung der Zuständigkeitsfrage wird die Erlangung effektiven Rechtsschutzes in der Regel allenfalls verzögert, nicht aber endgültig verhindert (vgl. auch EuGH, C-163/95 - von Horn, Slg 1997, I-5451 = IPRax 1999, 100 Rn. 22 zu intertemporalen Zuständigkeitskonflikten).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 12 U 195/05

    Mehrfache Rechtshängigkeit: Verfahrensaussetzung bei EU-ausländischer

    Nach Kropholler (a. a. O., Art. 66 Rn. 8), dessen Auffassung der Senat teilt, hat der EuGH diese Frage unter Geltung der EuGVÜ in seiner Entscheidung Horn ./. Cinnamond ( Arret vom 9. Oktober 1997, Az.: C - 163/95, Sammlung in der Rechtsprechung 1997, Seite I - 05451, zitiert nach JURIS, dort Rn. 17 - 19, 22) wie folgt beantwortet: Werden in zwei Mitgliedsstaaten Klagen wegen des selben Anspruchs zwischen den selben Parteien anhängig gemacht, von denen die erste vor dem Inkrafttreten und das Zweitverfahren nach diesem Zeitpunkt erhoben wurde, so hat das später angerufene Gericht - übertragen auf das nunmehr geltende Recht -Art. 27 EuGVVO vorläufig anzuwenden und das Verfahren auszusetzen, wenn das zuerst angerufene Gericht noch nicht über seine Zuständigkeit rechtskräftig entschieden hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2015 - C-489/14

    A

    28 - Siehe Urteile Zelger (129/83, EU:C:1984:215), Gubisch Maschinenfabrik (144/86, EU:C:1987:528), Overseas Union Insurance u. a. (C-351/89, EU:C:1991:279), Tatry (C-406/92, EU:C:1994:400), von Horn (C-163/95, EU:C:1997:472), Drouot assurances (C-351/96, EU:C:1998:242), Gantner Electronic (C-111/01, EU:C:2003:257), Gasser (C-116/02, EU:C:2003:657) sowie Mærsk Olie & Gas (C-39/02, EU:C:2004:615).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2020 - C-729/19

    Department of Justice for Northern Ireland - Vorabentscheidungsersuchen -

    13 Vgl. u. a. Urteil vom 9. Oktober 1997, von Horn (C-163/95, EU:C:1997:472, Rn. 18 bis 20).
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