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OLG Celle, 11.11.1998 - 9 U 87/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- UNILEX (Volltext/Auszüge)
- publications.europa.eu
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§§ 270, 387, 398, 607 BGB; § 322 Abs. 2 ZPO; Art. 5 Nr. 1 Alt. 1 EuGVÜ; Art. 57 Abs. 1 Buchst. a CISG
- cisg-online.org
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- IPRax 1999, 456
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 110/92
Internationale Zuständigkeit bei Prozeßaufechnung mit Ansprüchen aus …
Auszug aus OLG Celle, 11.11.1998 - 9 U 87/98
Daher können die deutschen Gerichte über die Gegenforderung nur entscheiden, wenn sie auch insoweit international zuständig sind (BGH NJW 1993, 2753 m. w. N.).Es kommt also auf diejenige Verpflichtung an, die den Gegenstand der Klage bildet oder die dem vertraglichen Anspruch entspricht., auf den der Kläger seine Klage stützen würde (BGH NJW 1993, 2753, 2754).
- EuGH, 15.01.1987 - 266/85
Shenavai / Kreischer
Auszug aus OLG Celle, 11.11.1998 - 9 U 87/98
Nach der Rechtsprechung des EuGH (EuGH NJW 1977, 491; EuGH NJW 1987, 1131) bestimmt sich der Erfüllungsort im Sinne von Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ - jedenfalls in Fällen, in denen wie hier nicht vereinheitliches materielles Recht anzuwenden ist - nach dem Recht, das nach der Kollisionsnorm des mit dem Rechtsstreit befassten Gerichts für die in Rede stehende Verpflichtung maßgeblich ist, hier also nach deutschem Inter-nationalen Privatrecht. - EuGH, 06.10.1976 - 12/76
Industrie tessili italiana / Dunlop AG
Auszug aus OLG Celle, 11.11.1998 - 9 U 87/98
Nach der Rechtsprechung des EuGH (EuGH NJW 1977, 491; EuGH NJW 1987, 1131) bestimmt sich der Erfüllungsort im Sinne von Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ - jedenfalls in Fällen, in denen wie hier nicht vereinheitliches materielles Recht anzuwenden ist - nach dem Recht, das nach der Kollisionsnorm des mit dem Rechtsstreit befassten Gerichts für die in Rede stehende Verpflichtung maßgeblich ist, hier also nach deutschem Inter-nationalen Privatrecht.
- BGH, 22.04.2009 - VIII ZR 156/07
Begriff des Erfüllungsorts i.S. von Art. 5 Nr. 1 EuGVVO
Deshalb sei auch die zum früheren Rechtszustand ergangene Entscheidung des OLG Celle (IPRax 1999, 456) nicht einschlägig, die die Möglichkeit einer Änderung des Erfüllungsortes nach erfolgter Abtretung bejaht habe. - OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 13 U 43/15
Zulässigkeit einer in Deutschland erhobenen Klage von Gläubigern griechischer …
Eine davon abweichende Sichtweise wäre mit dem Grundsatz der Vorhersehbarkeit des Gerichtsstandes (11. Erwägungsgrund der EuGVVO aF) nicht zu vereinbaren (…vgl. Zöller/Geimer, aaO, Rn. 8;… Wagner, aaO, Rn. 26 [Fn. 76];… Schlosser in: Schlosser/Hess, EU-Zivilprozessrecht, 4. Aufl., Art. 7 EuGVVO Rn. 10d;… Geimer in: Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl., Art. 5 EuGVVO [aF] Rn. 118; Gebauer, IPrax 1999, 432, 435; dieser kritisch zu OLG Celle, Urteil vom 11. November 1998 - 9 U 87/98, IPrax 1999, 456). - OLG Düsseldorf, 21.07.2017 - 16 U 85/16
Inanspruchnahme eines Staates der Europäischen Union auf Rückzahlung von …
Dies habe auch das OLG Celle mit Urteil vom 11.11.1998 (9 U 87/98, IPrax 456, TZ 29) so entschieden.Etwas Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem von den Klägern zitierten Urteil des OLG Celle, 9 U 87/98, in dem es um den Erfüllungsort i.S.d. Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ für eine abgetretene Kaufpreisforderung unter dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ging und das OLG Celle gemäß Art. 57 Abs. 1 CISG auf den Sitz des Zessionars abstellte.
- OLG Hamburg, 14.10.2021 - 6 U 116/20
Internationale Gerichtszuständigkeit bei Streitigkeit aus Transportverträgen
Die Klägerin verweist diesbezüglich auf eine Entscheidung des OLG Celle (IPrax 1999, 456) und auf die Kommentierungen zu Art. 57 CISG.Diese Entscheidung betraf allerdings den umgekehrten Fall, dass die internationale Zuständigkeit des ursprünglich zuständigen Gerichts in Deutschland aufgrund der Abtretung der Forderung an einen Gläubiger im Ausland verneint wurde (IPRax 1999, 456).
- OLG Düsseldorf, 11.05.2007 - 22 U 28/07
Zuständigkeit der deutschen Gerichte für im Ausland begründete Forderungen …
Aus diesem Grunde ist auch die zum früheren Rechtszustand ergangene Entscheidung des OLG Celle (IPRax 99, 456 = Bl. 101ff. GA) nicht übertragbar, die eine Änderung der internationalen Zuständigkeit durch Änderung des Erfüllungsortes nach Abtretung bejaht hat. - OLG Köln, 16.12.2008 - 9 U 47/07
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Zahlungsansprüche wegen …
Nach einer Ansicht (vgl. OLG Celle, IPRax 1999, 456) führt die Abtretung zu einem Statutenwechsel: Ändere sich infolge der Abtretung der Erfüllungsort, ändere sich auch die internationale Zuständigkeit. - OLG Stuttgart, 20.09.2019 - 5 U 62/19
Garantievertrag; Bürgschaft: Anspruch einer deutschen Bank gegen die …
Charakteristische Leistung bei dem vorliegend maßgeblichen Darlehensvertrag ist die Überlassung von Kapital (BGH…, Urteil vom 17. Juli 2001 - XI ZR 325/00 -, Rn. 25, juris [für einen Sparvertrag]; OLG München…, Urteil vom 09. Januar 1996 - 25 U 4605/95 -, Rn. 5, juris, OLG Celle, Urteil vom 11. November 1998 - 9 U 87/98 Rn. 25, juris;… für 4 ROM-I-VO: Hohloch in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, Art. 4 ROM-I-VO, Rn. 39 und Staudinger/Magnus (2016) Art. 4 Rom I-VO, Rn. 283).