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   OLG Dresden, 15.12.2004 - 8 U 1855/04   

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https://dejure.org/2004,17882
OLG Dresden, 15.12.2004 - 8 U 1855/04 (https://dejure.org/2004,17882)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.12.2004 - 8 U 1855/04 (https://dejure.org/2004,17882)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 8 U 1855/04 (https://dejure.org/2004,17882)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung eines Vertrages als Verbrauchervertrag; Einschlägigkeit des Gerichtsstands für Verbrauchersachen; Frage der "Ausrichtung" einer Geschäftstätigkeit auf ein bestimmtes Land (hier: Deutschland); Auslegung des Begriffs "Ausrichtung"; Präsentation von Produkten des ...

  • online-und-recht.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EuGVVO Art. 15
    Zur Anwendbarkeit der Vorschrift des EuGVVO bei Präsentation von Anlageprodukten durch einen Finanzdienstleister mit Sitz auf den britischen Jungferninseln auf einer deutschsprachigen Internetseite

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2006, 806
  • IPRax 2006, 44
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 15.12.2004 - 8 U 1855/04
    Voraussetzung sei nach der Entscheidung des BGH vom 26.10.1993 (BGHZ 123, 380 ff. [BGH 26.10.1993 - XI ZR 42/93]) jeweils, dass der Kaufmann Schritte unternommen habe, um seine Leistung in dem Land zu verkaufen, in dem sich der Verbraucher aufhalte.
  • BGH, 28.02.2012 - XI ZR 9/11

    Internationale Zuständigkeit nach EuGVVO: Darlehensgewährung als Dienstleistung;

    (1) Die Zweigniederlassung der Klägerin in P.   wurde nach den unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts im Zusammenhang mit den Darlehensverträgen zwischen den Parteien nicht tätig und scheidet damit als Anknüpfung für eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit der Klägerin im Wohnsitzstaat des Beklagten, der der Vertragsschluss im Sinne des Art. 15 Abs. 1 Buchst. c) Fall 1 EuGVVO zugerechnet werden könnte (vgl. dazu OLG Dresden, WM 2006, 806, 807), von vornherein aus.
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 67/16

    Verbrauchergerichtsstand: Vorliegen eines Kapitalanlagevertrags zu

    Die deutsche Rechtsprechung hat eine Zurechnung bejaht, wenn ein Anlageberater mit Wissen und Wollen des Unternehmers dessen Angebot verbreitet (BGH, Urteil vom 29. November 2011 - XI ZR 172/11, NJW 2012, 455 Rn. 18 mwN) oder sich der Anbieter bei der Anbahnung von Geschäften eines Unternehmens bedient hat, mit dem er selbst in vertraglicher Beziehung steht, ohne dass es auf eine ausdrückliche Beauftragung oder Vertretungsmacht für den Anbieter ankommt (OLG Dresden, WM 2006, 806, 807 f; ähnlich OLG Hamburg, RIW 2004, 709, 710; vgl. OGH, Beschluss vom 15. Juli 2014 - 10 Ob 21/14g, BeckRS 2016, 81205).
  • BGH, 24.04.2013 - XII ZR 10/10

    Verbrauchergerichtsstand: Internationale Zuständigkeit des

    Um eine unangemessene Ausdehnung des Anwendungsbereichs von Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO zu verhindern, sei es jedoch neben der Erfüllung des Begriffs des "Ausrichtens" erforderlich, dass der Internetauftritt des Unternehmers für den konkreten Vertragsschluss mit dem Verbraucher zumindest ursächlich geworden sei (vgl. BGH Urteil vom 17. September 2008 - III ZR 71/08 - NJW 2009, 298 Rn. 11; OLG Karlsruhe IPRax 2008, 348, 349; OLG Dresden IPRax 2006, 44, 46; LG München IPRspr.
  • BGH, 29.11.2011 - XI ZR 172/11

    Internationale Zuständigkeit: Verbrauchergerichtsstand für eine

    Der hiergegen vorgebrachte Einwand der Revision, das Berufungsgericht nehme zu Unrecht an, dass die Beklagte den Anlageberater als Boten eingeschaltet habe, ist schon deshalb unbehelflich, weil die Verbreitung des Angebots u.a. durch den Anlageberater des Klägers nach den unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts mit Wissen und Wollen der Beklagten erfolgte; damit ist es ihr auch zuzurechnen (vgl. auch OLG Hamburg, RIW 2004, 709, 710; OLG Dresden, WM 2006, 806, 807 f.; OGH Österreich, ZIP 2010, 1154, 1155 f.; Staudinger/Magnus, aaO Rn. 119; Rauscher/Staudinger, Europäisches Zivilprozessrecht, 2. Aufl., Art. 15 Brüssel I-VO Rn. 13; Mankowski, IPRax 2009, 238, 243).
  • BGH, 01.02.2012 - XII ZR 10/10

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung des

    Um eine unangemessene Ausdehnung des Anwendungsbereichs von Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO zu verhindern, sei es jedoch neben der Erfüllung des Begriffs des "Ausrichtens" erforderlich, dass der Internetauftritt des Gewerbetreibenden für den konkreten Vertragsschluss mit dem Verbraucher zumindest ursächlich geworden ist (vgl. OLG Karlsruhe IPRax 2008, 348, 349; OLG Dresden IPRax 2006, 44, 46; LG München IPRspr.
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 66/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

    Die deutsche Rechtsprechung hat eine Zurechnung bejaht, wenn ein Anlageberater mit Wissen und Wollen des Unternehmers dessen Angebot verbreitet (BGH, Urteil vom 29. November 2011 - XI ZR 172/11, NJW 2012, 455 Rn. 18 mwN) oder sich der Anbieter bei der Anbahnung von Geschäften eines Unternehmens bedient hat, mit dem er selbst in vertraglicher Beziehung steht, ohne dass es auf eine ausdrückliche Beauftragung oder Vertretungsmacht für den Anbieter ankommt (OLG Dresden, WM 2006, 806, 807 f; ähnlich OLG Hamburg, RIW 2004, 709, 710; vgl. OGH, Beschluss vom 15. Juli 2014 - 10 Ob 21/14g, BeckRS 2016, 81205).
  • OLG Karlsruhe, 24.08.2007 - 14 U 72/06

    Internationale Zuständigkeit: Honorarklage eines deutschen Rechtsanwalts mit

    Richtig ist allerdings, dass der Begriff der "Ausrichtung" im Sinne der genannten Vorschrift weit auszulegen ist (OLG Dresden IPrax 2006, S. 44 ff., 45 f.).
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 9/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

    Die deutsche Rechtsprechung hat eine Zurechnung bejaht, wenn ein Anlageberater mit Wissen und Wollen des Unternehmers dessen Angebot verbreitet (BGH, Urteil vom 29. November 2011 - XI ZR 172/11, NJW 2012, 455 Rn. 18 mwN) oder sich der Anbieter bei der Anbahnung von Geschäften eines Unternehmens bedient hat, mit dem er selbst in vertraglicher Beziehung steht, ohne dass es auf eine ausdrückliche Beauftragung oder Vertretungsmacht für den Anbieter ankommt (OLG Dresden, WM 2006, 806, 807 f; ähnlich OLG Hamburg, RIW 2004, 709, 710; vgl. OGH, Beschluss vom 15. Juli 2014 - 10 Ob 21/14g, BeckRS 2016, 81205).
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 103/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

    Die deutsche Rechtsprechung hat eine Zurechnung bejaht, wenn ein Anlageberater mit Wissen und Wollen des Unternehmers dessen Angebot verbreitet (BGH, Urteil vom 29. November 2011 - XI ZR 172/11, NJW 2012, 455 Rn. 18 mwN) oder sich der Anbieter bei der Anbahnung von Geschäften eines Unternehmens bedient hat, mit dem er selbst in vertraglicher Beziehung steht, ohne dass es auf eine ausdrückliche Beauftragung oder Vertretungsmacht für den Anbieter ankommt (OLG Dresden, WM 2006, 806, 807 f; ähnlich OLG Hamburg, RIW 2004, 709, 710; vgl. OGH, Beschluss vom 15. Juli 2014 - 10 Ob 21/14g, BeckRS 2016, 81205).
  • OLG Düsseldorf, 03.09.2010 - 17 U 124/09
    Auch die europarechtliche Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO) gilt im Verhältnis zu den Britischen Jungferninseln nicht unmittelbar (entgegen OLG Dresden, IPRax 2006, 44ff.; OLG Hamm, U. vom 30.03.2009, 8 U 107/08).

    Der Senat lässt die Revision zu, weil er hinsichtlich der Frage der Anwendbarkeit der EuGVVO auf das Gebiet der Britischen Jungferninseln von der Entscheidung des OLG Hamm vom 30.3.2009 (Az. 8 U 107/08 - vorgelegt im Zusatzheft) und von der Entscheidung des OLG Dresden IPRax 2006, 44-47 abweicht, welches für Anbieter der britischen Jungferninseln von der Möglichkeit einer "Ausrichtung" (vgl. BGH, IPRax 2009, 258; BGHZ 167, 83) nach Art. 15 I c EUGVVO und damit von der Anwendbarkeit der EuGVVO ausgeht.

  • OLG Köln, 21.01.2010 - 12 U 49/09

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Anmietung eines

  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 39/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 10/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

  • LG Saarbrücken, 27.04.2012 - 5 S 68/12

    Anwendbarkeit des Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO und damit der internationalen

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