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   OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 3 W 165/04   

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OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 3 W 165/04 (https://dejure.org/2005,7689)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.05.2005 - 3 W 165/04 (https://dejure.org/2005,7689)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - 3 W 165/04 (https://dejure.org/2005,7689)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung ; Vollstreckbarerklärung eines in Belgien ergangenen Versäumnisurteils, wenn dem Beklagten das verfahrenseinleitende Schriftstück nicht und das daraufhin ergangene Versäumnisurteil öffentlich zugestellt ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vollstreckbarerklärung eines belgischen Versäumnisurteils

  • Judicialis

    EuGVO Art. 34 Nr. 1; ; EuGVO Art. 34 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckung eines in Belgien erwirkten Versäumnisurteils bei nicht rechtzeitiger Zustellung der "Vorladung" zur Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IPRax 2006, 487
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Zweibrücken, 15.12.2004 - 3 W 207/04

    Vollstreckbarerklärung eines italienischen Urteils: Ergänzende Auslegung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 3 W 165/04
    Die Entscheidung des Senats ergeht in voller Besetzung des Spruchkörpers, weil der Vorsitzende der Zivilkammer den angefochtenen Beschluss gemäß § 3 Abs. 3 AVAG nicht als erstinstanzlicher "Einzelrichter" im Sinne des § 568 ZPO erlassen hat, sondern kraft besonderer Zuständigkeitsverweisung auf der Grundlage innerstaatlich geltenden Abkommensrechts bzw. unmittelbar geltenden EG-Verordnungsrechts entscheidet (Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 2004 - 3 W 157/03 - und 15. Dezember 2004 - 3 W 207/04 - OLG Stuttgart, OLGR 2003, 102; OLG Köln IPrax 2003, 354).
  • OLG München, 28.05.1974 - 24 W 418/74
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 3 W 165/04
    Der Einholung einer Abhilfeentscheidung des Landgerichts vor der Entscheidung durch den Senat bedarf es nicht, da eine Befugnis für das die Vollstreckung zulassende Gericht zur Abhilfe einer gegen seine Entscheidung gerichteten Beschwerde nach allgemeiner Ansicht nicht besteht (BtDrS 11/351, 22; Zöller/Geimer, ZPO, 24. Aufl., § 11 Rdnr. 4; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 7. Aufl., Art. 43 EuGVO Rdnr. 10; OLG München NJW 1975, 504; Senat in ständiger Rechtsprechung, beispielsweise OLGR 2004, 260; OLG Köln, NJOZ 2004, 3367, 3369).
  • EuGH, 28.03.2000 - C-7/98

    Krombach

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 3 W 165/04
    Damit das Verbot der Nachprüfung der ausländischen Entscheidung auf ihre Gesetzmäßigkeit gewahrt bleibt, muss es sich bei diesem Verstoß um eine offensichtliche Verletzung einer in der Rechtsordnung des Vollstreckungsstaates als wesentlich geltenden Rechtsnorm oder eines dort als grundlegend anerkannten Rechts handeln (EuGH, Urteil vom 28. März 2000 - Rs. C-7/98 [Dieter Krombach/Andre Bamberski], NJW 2000, 1853).
  • OLG Köln, 25.06.2004 - 16 W 21/04

    Unzuständigkeit der Kammer für Handelssachen für die Klauselerteilung auf

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 3 W 165/04
    Der Einholung einer Abhilfeentscheidung des Landgerichts vor der Entscheidung durch den Senat bedarf es nicht, da eine Befugnis für das die Vollstreckung zulassende Gericht zur Abhilfe einer gegen seine Entscheidung gerichteten Beschwerde nach allgemeiner Ansicht nicht besteht (BtDrS 11/351, 22; Zöller/Geimer, ZPO, 24. Aufl., § 11 Rdnr. 4; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 7. Aufl., Art. 43 EuGVO Rdnr. 10; OLG München NJW 1975, 504; Senat in ständiger Rechtsprechung, beispielsweise OLGR 2004, 260; OLG Köln, NJOZ 2004, 3367, 3369).
  • OLG Stuttgart, 02.12.2004 - 13 U 133/04

    Wirksamkeitsvoraussetzungen für die öffentliche Zustellung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 3 W 165/04
    Geht man von der Unwirksamkeit der öffentlichen Zustellung des Versäumnisurteils aus, etwa weil ein vorheriger Zustellversuch an die sich aus dem Handelsregister ergebende Adresse des Geschäftsführers der Beklagten unterblieben ist (OLG Stuttgart MDR 2005, 472), ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Köln, 17.05.2002 - 16 W 13/02

    Kein originärer Einzelrichter im Beschwerdeverfahren nach der EuGVVO

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 3 W 165/04
    Die Entscheidung des Senats ergeht in voller Besetzung des Spruchkörpers, weil der Vorsitzende der Zivilkammer den angefochtenen Beschluss gemäß § 3 Abs. 3 AVAG nicht als erstinstanzlicher "Einzelrichter" im Sinne des § 568 ZPO erlassen hat, sondern kraft besonderer Zuständigkeitsverweisung auf der Grundlage innerstaatlich geltenden Abkommensrechts bzw. unmittelbar geltenden EG-Verordnungsrechts entscheidet (Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 2004 - 3 W 157/03 - und 15. Dezember 2004 - 3 W 207/04 - OLG Stuttgart, OLGR 2003, 102; OLG Köln IPrax 2003, 354).
  • BGH, 02.10.1991 - IX ZB 5/91

    Rechtzeitige Zustellung bei Unkenntnis über Aufenthalt des Beklagten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 3 W 165/04
    Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Antragsgegnerin die Zustellung vereitelt hätte, mit der Folge, dass sie sich nach Treu und Glauben nicht auf den Versagungsgrund des Art. 34 Nr. 2 EuGVO berufen könnte (vgl. in diesem Zusammenhang BGH IPRax 1993, 324).
  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 193/07

    Vollstreckung ausländischer Urteile: Vollstreckbarerklärung bzw.

    Dies entspricht der in der Literatur mehrheitlich vertretenen Auffassung, wonach ein unterlassener Rechtsbehelf im Sinne des Art. 34 Nr. 2 EuGVVO vorliegt, wenn er im Urteilsstaat aufgrund der fehlerhaften Zustellung eröffnet ist (MünchKomm-ZPO/Gottwald, 3. Aufl. Art. 34 EuGVVO Rn. 33; Prütting/Gehrlein/Schinkels, ZPO Art. 34 EuGVVO Rn. 10; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO 30. Aufl. § 34 EuGVVO Rn. 13; Hk-ZPO/Dörner, Art. 34 EuGVVO Rn. 20; Kroppholler, aaO Rn. 43; Rauscher/Leible, aaO Rn. 40; Gebauer/Wiedmann, Zivilrecht unter europäischem Einfluss Art. 34 EuGVVO Rn. 180; noch weiter gehend Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht Art. 34 EuGVVO Rn. 94, der ausführt, der Beklagte müsse "jederlei" nach dem Recht des Erststaates zulässigen Rechtsbehelf einlegen; einschränkend OLG Zweibrücken, IPRax 2006, 487, 489; Schlosser, EU-Zivilprozessrecht 3. Aufl. Art. 34 EuGVVO Rn. 19, nach deren Auffassung es einen Verstoß gegen den Anspruch auf ein faires Verfahren bedeuten würde, wenn der Schuldner gehalten wäre, auch nach Zustellung des Titels im Vollstreckbarerklärungsverfahren Rechtsbehelfe einzulegen).
  • OLG Köln, 20.09.2016 - 8 W 9/15

    Vollstreckbarerklärung eines niederländischen Urteils

    Die Einholung einer Abhilfeentscheidung durch das Landgericht vor der Entscheidung durch den Senat war nicht angezeigt, weil dem die Vollstreckung zulassenden Gericht nach allgemeiner Ansicht keine Befugnis zur Abhilfe zukommt (vgl. BT-Drucks. 11/351 S. 22; OLG München, Beschluss vom 28. Mai 1974 - 24 W 418/74 -, NJW 1975, 504, 505; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 6. Aufl., EuGVÜ Art. 37 Rn. 2; Schlosser, EuGVÜ, 1996, EuGVÜ Art. 37 Rn. 1; ebenso zur EuGVVO aF: OLG Celle, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 8 W 457/03 -, IPRax 2005, 450 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 3 W 165/04 -, IPRax 2006, 487 f.; Kropholler/von Hein, Europäisches Zivilprozessrecht, 9. Aufl., EuGVO Art. 43 Rn. 10; Oberhammer, in: Stein/Jonas, ZPO, Band 10, 22.

    3 EuGVÜ, § 3 Abs. 3 AVAG zur Entscheidung über die Vollstreckbarerklärung berufene Vorsitzende der Zivilkammer nicht Einzelrichter im Sinne von § 568 Satz 1 ZPO ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 17. Mai 2002 - 16 W 13/02 -, IPRax 2003, 354 f.; ebenso zur EuGVVO [aF]: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 3 W 165/04 -, IPRax 2006, 487, 488; ferner Eichel, in: Geimer/Schütze, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, Band IV, Nr. 708, Stand: 47. Lfg., AVAG § 11 Rn. 2; Kropholler/von Hein, a.a.O., Art. 43 Rn. 10; jeweils m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 25.08.2005 - 3 W 96/05

    Vollstreckung: Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Urteils

    Da der Vorsitzende der Zivilkammer den angefochtenen Beschluss nicht als "Einzelrichter" im Sinne des § 568 ZPO erlassen hat, ergeht die Entscheidung des Senats in voller Besetzung des Spruchkörpers (vgl. zum Vorstehenden jeweils Senat, OLGR Zweibrücken 2005, 642, 643 m.w.N.).
  • OLG Köln, 02.12.2005 - 16 W 31/05

    Zuständigkeit für Handlungsvollstreckung aus für vollstreckbar erklärtem

    Der aufgrund EG-Rechts gem. Art. 39 EuGVVO i. V. m. Anhang II der EuGVVO oder aufgrund internationaler Abkommen i. V. m. § 2 Abs. 3 AVAG zuständige Vorsitzende der Zivilkammer des Landgerichts entscheidet zwar alleine, aber als eigenständiger Spruchkörper und nicht als "Einzelrichter" i. S. d. §§ 348 ff, 568 ZPO (Senat InVO 2002, 28 = IPrax 2003, 354 m. Anm. Geimer S. 337; OLG Zweibrücken, InVO 2005, 428).
  • OLG Köln, 30.04.2007 - 16 U 50/06

    Internationale Zuständigkeit und Erfüllungsort bei gemischtem Vertrag

    Bei gemischten Verträgen wie dem vorliegenden kommt es für die Einordnung als Kauf- oder Dienstleistungsvertrag nach der Rechtsprechung des Senats darauf an, welche Leistung im Vordergrund steht und deshalb als vertragscharakteristisch anzusehen ist (Senatsurteil vom 14.03.2005 - 16 U 89/04 in RIW 2005, 779; zustimmend Rauscher/Leible, Europäisches Zivilprozessrecht 2. Auflage, 2006, Artikel 5 EuGVVO Rdnr. 46; so auch Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 8. Auflage, Artikel 5 EuGVVO Rdz. 40; Geimer/Schütze Europäisches Zivilverfahrensrecht, 2. Auflage, Artikel 5 EuGVVO Rdz. 88).
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