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   OLG Köln, 15.09.2004 - 16 W 27/04   

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https://dejure.org/2004,6401
OLG Köln, 15.09.2004 - 16 W 27/04 (https://dejure.org/2004,6401)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.09.2004 - 16 W 27/04 (https://dejure.org/2004,6401)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. September 2004 - 16 W 27/04 (https://dejure.org/2004,6401)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer Vollstreckungsanordnung eines französischen Urteils; Überhöhte Zinsfestsetzung; Mangelnde Bestimmtheit des Urteils; Möglichkeit der Ergänzung im Vollstreckbarkeitserklärungsverfahren; Verhältnis von United Nations (UN) -Kaufrecht (CISG) und allgemeinen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 932
  • IPRax 2006, 51
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil

    Auszug aus OLG Köln, 15.09.2004 - 16 W 27/04
    Bei einem ausländischen Titel, der auf Zahlung gesetzlicher Zinsen lautet und daher nach deutschem Verständnis wegen Fehlens hinreichender Bestimmtheit nicht zur Vollstreckung geeignet ist, ist es zwar grundsätzlich möglich, im Vollstreckbarkeitserklärungsverfahren eine Konkretisierung vorzunehmen, also den Titel nach Feststellung der Höhe der Zinsen nach den jeweiligen anzuwendenden nationalen Vorschriften zu ergänzen (BGH NJW 1990, 3084 = MDR 1990, 1107; NJW 1993, 1801 = MDR 1993, 904 u. der Senat in st. Rspr., vgl. etwa OLGReport Köln 2002, 367 = InVo 2002, 522).

    Es geht hierbei entgegen der Meinung der Antragstellerin nicht um die Frage, ob einer der in den Artt. 34, 35 EuGVVO liegenden Gründe für die Versagung der Anerkennung der ausländischen Entscheidung vorliegen, sondern darum, ob es möglich ist, der ausländischen Entscheidung durch eine konkretisierende Ergänzung zur Vollstreckbarkeit in Deutschland zu verhelfen (vgl. BGH NJW 1993, 1801).

  • BGH, 21.04.1994 - IX ZB 8/94

    Rechtsbeschwerdefähige Entscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 15.09.2004 - 16 W 27/04
    Dies folgt aus Art. 45 Abs. 2 EuGVVO, wonach die ausländische Entscheidung keineswegs in der Sache selbst nachgeprüft werden darf (EuGH, Slg. I 1991, 4743 - Van Dalfsen/Van Loon; BGH NJW 1994, 2156 = IPrax 1995, 243, jeweils zu Art. 38 EuGVÜ; Stadler IPrax 1995, 220: Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 7. Auflage, Art. 46 Rdn. 5).

    Es sind daher alle Umstände des Falles zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1994, 2156 = IPrax 1995, 243; Kropholler a, a, O. Art. 46 Rdn. 5; Geimer /Schütze a. a. O. Art. 46 EuGVVO Rdn. 10).

  • BGH, 05.04.1990 - IX ZB 68/89

    Auslegung eines französischen Urteils hinsichtlich der Zinszahlungspflicht

    Auszug aus OLG Köln, 15.09.2004 - 16 W 27/04
    Bei einem ausländischen Titel, der auf Zahlung gesetzlicher Zinsen lautet und daher nach deutschem Verständnis wegen Fehlens hinreichender Bestimmtheit nicht zur Vollstreckung geeignet ist, ist es zwar grundsätzlich möglich, im Vollstreckbarkeitserklärungsverfahren eine Konkretisierung vorzunehmen, also den Titel nach Feststellung der Höhe der Zinsen nach den jeweiligen anzuwendenden nationalen Vorschriften zu ergänzen (BGH NJW 1990, 3084 = MDR 1990, 1107; NJW 1993, 1801 = MDR 1993, 904 u. der Senat in st. Rspr., vgl. etwa OLGReport Köln 2002, 367 = InVo 2002, 522).
  • OLG Köln, 28.05.2001 - 16 U 1/01

    Abgrenzung Kauf - Kommissionsgechäft

    Auszug aus OLG Köln, 15.09.2004 - 16 W 27/04
    Das Bestehen einer nicht kaufrechtlichen Rahmenvereinbarung, wie etwa ein Vertragshändlervertrag oder der vorliegend von dem Antragsgegner behauptete Entwicklungsvertrag schließt nicht unbedingt aus, dass die einzelnen Geschäfte nach Kaufrecht zu beurteilen sind, also beim internationalen Warenkauf dem CISG unterliegen (vg. BGH NJW 1997, 3309; Senat OLGReport Köln 2002, 21 = IHR 2002, 21; Schlechtriem/Ferrari, CISG 3. Auflage, Art. 1 Rdn. 31).
  • OLG Köln, 23.01.2002 - 16 W 23/01

    Auslegung eines belgischen Urteils

    Auszug aus OLG Köln, 15.09.2004 - 16 W 27/04
    Bei einem ausländischen Titel, der auf Zahlung gesetzlicher Zinsen lautet und daher nach deutschem Verständnis wegen Fehlens hinreichender Bestimmtheit nicht zur Vollstreckung geeignet ist, ist es zwar grundsätzlich möglich, im Vollstreckbarkeitserklärungsverfahren eine Konkretisierung vorzunehmen, also den Titel nach Feststellung der Höhe der Zinsen nach den jeweiligen anzuwendenden nationalen Vorschriften zu ergänzen (BGH NJW 1990, 3084 = MDR 1990, 1107; NJW 1993, 1801 = MDR 1993, 904 u. der Senat in st. Rspr., vgl. etwa OLGReport Köln 2002, 367 = InVo 2002, 522).
  • BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 134/96

    Schadensersatzansprüche des Franchisenehmers wegen Schockwerbung; Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Köln, 15.09.2004 - 16 W 27/04
    Das Bestehen einer nicht kaufrechtlichen Rahmenvereinbarung, wie etwa ein Vertragshändlervertrag oder der vorliegend von dem Antragsgegner behauptete Entwicklungsvertrag schließt nicht unbedingt aus, dass die einzelnen Geschäfte nach Kaufrecht zu beurteilen sind, also beim internationalen Warenkauf dem CISG unterliegen (vg. BGH NJW 1997, 3309; Senat OLGReport Köln 2002, 21 = IHR 2002, 21; Schlechtriem/Ferrari, CISG 3. Auflage, Art. 1 Rdn. 31).
  • OLG Köln, 07.04.2000 - 16 W 6/00

    Nachträgliche Zustellung der zu vollstreckenden Entscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 15.09.2004 - 16 W 27/04
    Es kann daher auch offen bleiben, ob für einen solchen Fall unabhängig von den oben dargestellten Grundsätzen ebenfalls eine Aussetzung in Betracht kommen kann (vgl. hierzu Senat InVo 1996, 220 = OLGReport 1996, 98 sowie OLGReport Köln 2000, 433)).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.1996 - 3 W 347/96

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils; Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 15.09.2004 - 16 W 27/04
    Der Umstand schließlich, dass der Antragsgegner es unterlassen hat, in Frankreich einen Vollstreckungsschutzantrag zu stellen, mag für die Frage einer vorliegend ohnehin nicht in Betracht kommenden Aussetzung eine Rolle spielen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 572 = InVo 1997, 109).
  • BGH, 17.09.2015 - IX ZB 47/14

    Anerkennung eines vorläufig vollstreckbaren italienischen Urteils:

    Dieser Ungewissheit allein kann deshalb bei der Ausübung des dem Exequaturgericht eingeräumten Ermessens keine ausschlaggebende Bedeutung zukommen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Februar 2010 - 5 W 68/09, IPRspr 2010, 645 [juris Rn. 49; weiter: OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 572 und RIW 1998, 969; OLG Köln, IPRax 2006, 51, 52; OLG Celle, NJW-RR 2007, 718, 719]).
  • OLG Köln, 15.09.2008 - 16 W 6/08

    Zulässigkeit von Einwendungen gegen einen ausländischen Vollstreckungstitel

    Wegen des Verbots der Nachprüfung der ausländischen Entscheidung in der Sache kann ein Aussetzungsantrag nur auf solche Gründe gestützt werden, die der Schuldner vor dem Gericht des Ursprungsstaates noch nicht geltend machen konnte (BGH NJW 1994, 2156; OLG Köln InVo 2005, 250).
  • OLG Oldenburg, 18.11.2009 - 9 W 39/09

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckbarkeit eines italienischen Titels

    Wegen des Verbots der Nachprüfung der ausländischen Entscheidung in der Sache kann ein Aussetzungsantrag von vornherein nur auf solche Gründe gestützt werden, die der Schuldner vor Erlass der zu vollstreckenden Entscheidung im Urteilsstaat noch nicht geltend machen konnte (BGH NJW 1994, 2156; OLG Köln, NJW-RR 2005, 932).
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