Rechtsprechung
   EuGH, 14.12.2006 - C-283/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1662
EuGH, 14.12.2006 - C-283/05 (https://dejure.org/2006,1662)
EuGH, Entscheidung vom 14.12.2006 - C-283/05 (https://dejure.org/2006,1662)
EuGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - C-283/05 (https://dejure.org/2006,1662)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1662) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anerkennung und Vollstreckung - Artikel 34 Nummer 2 - Versäumnisurteil - Versagungsgrund - Begriff des Beklagten, der sich auf ...

  • Europäischer Gerichtshof

    ASML

    Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anerkennung und Vollstreckung - Artikel 34 Nummer 2 - Versäumnisurteil - Versagungsgrund - Begriff des Beklagten, der sich auf ...

  • EU-Kommission PDF

    ASML

    Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anerkennung und Vollstreckung - Artikel 34 Nummer 2 - Versäumnisurteil - Versagungsgrund - Begriff des Beklagten, der sich auf ...

  • EU-Kommission

    ASML

    COJC

  • Wolters Kluwer

    Einlegung eines Rechtsmittels gegen ein vollstreckbares Versäumnisurteil; Zugang des Urteils als Voraussetzung für die Möglichkeit ein Rechtsmittel einzulegen; Unkenntnis des Beklagten vom Rechtstreit trotz Zustellung des Vollstreckungsbeschlusses; Nichteinlassung auf ...

  • Judicialis

    EG Art. 68; ; EG Art. 234; ; Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Art. 34 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anerkennung und Vollstreckung - Artikel 34 Nummer 2 - Versäumnisurteil - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Versäumnisurteile in Europa

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    ASML

    Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anerkennung und Vollstreckung - Artikel 34 Nummer 2 - Versäumnisurteil - Versagungsgrund - Begriff des Beklagten, der sich auf ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versäumnisurteile in Europa

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Obersten Gerichtshofs vom 30. Juni 2005 in dem Rechtsstreit ASML Netherlands BV gegen SEMIS Semiconductor Industry Services GmbH.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Oberster Gerichtshof (Österreich) - Auslegung von Artikel 34 Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 825
  • ZIP 2007, 604
  • EuZW 2007, 156
  • IPRax 2008, 519
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (9)

  • EGMR, 16.12.1992 - 12945/87

    HADJIANASTASSIOU v. GREECE

    Auszug aus EuGH, 14.12.2006 - C-283/05
    Wie der Generalanwalt in Nummer 105 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auch entschieden, dass es im Bereich des Strafrechts sicherlich gegen Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 EMRK verstößt, wenn der Angeklagte die Gründe eines in der zweiten Instanz ergangenen Urteils während der für die Einlegung eines Rechtsmittels gegen dieses Urteil beim Kassationsgericht laufenden Frist nicht kennt, weil es für den Betreffenden unmöglich ist, sein Rechtsmittel auf zweckdienliche und wirksame Weise einzulegen (vgl. EGMR, Urteil Hadjianastassiou/Griechenland vom 16. Dezember 1992, Serie A, Nr. 252, §§ 29 bis 37).
  • EuGH, 11.06.1985 - 49/84

    Debaecker / Bouwman

    Auszug aus EuGH, 14.12.2006 - C-283/05
    Dieses Ziel darf aber, wie der Gerichtshof zu Artikel 27 Nummer 2 EuGVÜ entschieden hat, nicht dadurch erreicht werden, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juni 1985 in der Rechtssache 49/84, Debaecker und Plouvier, Slg. 1985, 1779, Randnr. 10, vom 13. Oktober 2005 in der Rechtssache C-522/03, Scania Finance France, Slg. 2005, I-8639, Randnr. 15, und vom 16. Februar 2006 in der Rechtssache C-3/05, Verdoliva, Slg. 2006, I-1579, Randnr. 26).
  • EGMR, 12.10.1992 - 14104/88

    T. c. ITALIE

    Auszug aus EuGH, 14.12.2006 - C-283/05
    Aus der EMRK ergibt sich nach der Auslegung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, dass die Verteidigungsrechte, die auf dem Anspruch auf einen fairen Prozess nach Artikel 6 dieser Konvention beruhen, einen konkreten und wirksamen Schutz erfordern, der geeignet ist, die wirksame Ausübung der Rechte des Beklagten zu gewährleisten (vgl. EGMR, Urteile Artico/Italien vom 13. Mai 1980, Serie A, Nr. 37, § 33, und T./Italien vom 12. Oktober 1992, Serie A, Nr. 245 C, § 28).
  • EuGH, 28.03.2000 - C-7/98

    Krombach

    Auszug aus EuGH, 14.12.2006 - C-283/05
    Hierbei kommt der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: EMRK) besondere Bedeutung zu (vgl. u. a. Urteile vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18, und vom 28. März 2000 in der Rechtssache C-7/98, Krombach, Slg. 2000, I-1935, Randnr. 25).
  • EGMR, 13.05.1980 - 6694/74

    ARTICO c. ITALIE

    Auszug aus EuGH, 14.12.2006 - C-283/05
    Aus der EMRK ergibt sich nach der Auslegung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, dass die Verteidigungsrechte, die auf dem Anspruch auf einen fairen Prozess nach Artikel 6 dieser Konvention beruhen, einen konkreten und wirksamen Schutz erfordern, der geeignet ist, die wirksame Ausübung der Rechte des Beklagten zu gewährleisten (vgl. EGMR, Urteile Artico/Italien vom 13. Mai 1980, Serie A, Nr. 37, § 33, und T./Italien vom 12. Oktober 1992, Serie A, Nr. 245 C, § 28).
  • EuGH, 13.10.2005 - C-522/03

    Scania Finance France - Brüsseler Übereinkommen - Anerkennung und Vollstreckung -

    Auszug aus EuGH, 14.12.2006 - C-283/05
    Dieses Ziel darf aber, wie der Gerichtshof zu Artikel 27 Nummer 2 EuGVÜ entschieden hat, nicht dadurch erreicht werden, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juni 1985 in der Rechtssache 49/84, Debaecker und Plouvier, Slg. 1985, 1779, Randnr. 10, vom 13. Oktober 2005 in der Rechtssache C-522/03, Scania Finance France, Slg. 2005, I-8639, Randnr. 15, und vom 16. Februar 2006 in der Rechtssache C-3/05, Verdoliva, Slg. 2006, I-1579, Randnr. 26).
  • EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94

    Beitritt der Gemeinschaft zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und

    Auszug aus EuGH, 14.12.2006 - C-283/05
    Denn nach ständiger Rechtsprechung gehören die Grundrechte zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, deren Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat (vgl. u. a. Gutachten 2/94 vom 28. März 1996, Slg. 1996, I-1759, Randnr. 33).
  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus EuGH, 14.12.2006 - C-283/05
    Hierbei kommt der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: EMRK) besondere Bedeutung zu (vgl. u. a. Urteile vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18, und vom 28. März 2000 in der Rechtssache C-7/98, Krombach, Slg. 2000, I-1935, Randnr. 25).
  • EuGH, 16.02.2006 - C-3/05

    Verdoliva - Brüsseler Übereinkommen - Entscheidung über die Zulassung der

    Auszug aus EuGH, 14.12.2006 - C-283/05
    Dieses Ziel darf aber, wie der Gerichtshof zu Artikel 27 Nummer 2 EuGVÜ entschieden hat, nicht dadurch erreicht werden, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juni 1985 in der Rechtssache 49/84, Debaecker und Plouvier, Slg. 1985, 1779, Randnr. 10, vom 13. Oktober 2005 in der Rechtssache C-522/03, Scania Finance France, Slg. 2005, I-8639, Randnr. 15, und vom 16. Februar 2006 in der Rechtssache C-3/05, Verdoliva, Slg. 2006, I-1579, Randnr. 26).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-14/07

    Weiss und Partner - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG)

    Diese Ziele dürfen aber nicht dadurch erreicht werden, dass die Verteidigungsrechte in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden (vgl. entsprechend zur Verordnung Nr. 44/2001 Urteil vom 14. Dezember 2006, ASML, C-283/05, Slg. 2006, I-12041, Randnr. 24).

    Denn diese Rechte, die aus dem Recht auf ein faires Verfahren folgen, das in Art. 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: EMRK) verankert ist, bilden ein Grundrecht, das zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehört, deren Wahrung der Gerichtshof sicherstellt (vgl. u. a. Urteil ASML, Randnr. 26).

    34 Nr. 2 der Verordnung Nr. 44/2001 verlangt nicht mehr die Ordnungsgemäßheit des verfahrenseinleitenden Schriftstücks wie noch Art. 27 Nr. 2 des Brüsseler Übereinkommens, sondern stellt vielmehr auf die tatsächliche Wahrung der Verteidigungsrechte ab, die als gewahrt gelten, wenn der Beklagte Kenntnis vom laufenden Gerichtsverfahren erlangt hat und einen Rechtsbehelf gegen eine ihm gegenüber ergangene Entscheidung einlegen konnte (vgl. in diesem Sinne Urteil ASML, Randnrn.

  • EuGH, 09.03.2017 - C-484/15

    Die in Zwangsvollstreckungsverfahren auf der Grundlage einer "glaubwürdigen

    Nach dem zehnten Erwägungsgrund der Verordnung darf dieses Ziel aber nicht dadurch erreicht werden, dass die Verteidigungsrechte in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden (vgl. entsprechend Urteil vom 14. Dezember 2006, ASML, C-283/05, EU:C:2006:787, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EGMR, 23.05.2016 - 17502/07

    AVOTINS c. LETTONIE

    In its judgment in ASML Netherlands BV v Semiconductor Industry Services GmbH (SEMIS) (Case C-283/05, judgment of 14 December 2006, ECR I-12041), the CJEU reiterated the following:.

    The Court has had occasion, in Case C-283/05 ASML [2006] ECR I-12041, to make clear the differences between Article 34(2) of Regulation No 44/2001 and Article 27(2) of the Convention of 27 September 1968 on Jurisdiction and the Enforcement of Judgments in Civil and Commercial Matters.

  • EuGH, 06.09.2012 - C-619/10

    Trade Agency - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

    Unter Hinweis auf das Urteil vom 14. Dezember 2006, ASML (C-283/05, Slg. 2006, I-12041, Randnr. 29), meint das vorlegende Gericht jedoch, dass eine derartige Schlussfolgerung anscheinend der Rechtsprechung des Gerichtshofs zuwiderlaufe, der im Hinblick auf das mit der Verordnung Nr. 44/2001 eingeführte System anerkannt habe, dass die Wahrung der Verteidigungsrechte eines Beklagten, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen habe, durch eine doppelte Kontrolle gewährleistet sei, die auch von dem mit einem Antrag auf Anerkennung oder Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung befassten Gericht durchgeführt werde.

    Was gerade den Grund betrifft, der in Art. 34 Nr. 2 der Verordnung Nr. 44/2001 - auf den Art. 45 Abs. 1 dieser Verordnung verweist - genannt wird, so soll damit die Wahrung der Verteidigungsrechte des Beklagten, der sich auf das im Ursprungsmitgliedstaat eröffnete Verfahren nicht eingelassen hat, durch ein System einer doppelten Kontrolle gewährleist werden (vgl. Urteil ASML, Randnr. 29).

    Dieses Ziel darf aber, wie sich aus der ständigen Rechtsprechung ergibt, nicht dadurch erreicht werden, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil ASML, Randnrn.

    Für diesen zweiten Abschnitt des im Vollstreckungsmitgliedstaat eingeleiteten Verfahrens, zu dem es nur dann kommt, wenn der Beklagte die Vollstreckbarerklärung anficht, sieht die Verordnung Nr. 44/2001, wie in Randnr. 32 des vorliegenden Urteils festgestellt worden ist, ein System einer doppelten Kontrolle vor, mit dem u. a. die Verteidigungsrechte des Beklagten, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat, nicht nur in dem ursprünglichen Verfahren im Ursprungsmitgliedstaat (vgl. in diesem Sinne Urteil ASML, Randnr. 30), sondern auch im Vollstreckungsverfahren im Vollstreckungsmitgliedstaat (vgl. in diesem Sinne Urteil ASML, Randnr. 31) gewährleistet werden sollen.

    Der Gerichtshof hat insoweit festgestellt, dass das Recht auf ein faires Verfahren verlangt, dass jede gerichtliche Entscheidung mit Gründen zu versehen ist, damit der Beklagte die Gründe seiner Verurteilung verstehen und gegen eine solche Entscheidung auf zweckdienliche und wirksame Weise Rechtsmittel einlegen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil ASML, Randnr. 28).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2012 - C-619/10

    Trade Agency - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anerkennung und Vollstreckung

    Die irische Regierung bezweifelt allerdings eine Übertragung der Aussagen des Gerichtshofs im Urteil ASML auf den vorliegenden Fall.

    Zutreffend ist, dass das Urteil ASML explizit keine Aussage zur Bescheinigung enthält.

    Es wäre daher konsequent, als Zustellung im Sinne der Aussage des Gerichtshofs im Urteil ASML auch diejenige durch das Vollstreckungsgericht zusammen mit der Vollstreckbarerklärung ausreichen zu lassen.(20) Im Ausgangsverfahren der Rechtssache ASML war das Versäumnisurteil noch nicht einmal mit der Vollstreckbarerklärung zusammen zugestellt worden.(21).

    Der Gerichtshof betonte im Urteil ASML hinsichtlich der Bedeutung der Zustellung des Versäumnisurteils, dass eine wirksame Verteidigungsmöglichkeit voraussetzt, dass der Beklagte von den Gründen des Versäumnisurteils Kenntnis nehmen kann, um sie in sachdienlicher Weise beanstanden zu können.(22).

    7 - Urteil vom 14. Dezember 2006, ASML (C-283/05, Slg. 2006, I-12041, Randnr. 29).

    18 - Urteil ASML (zitiert in Fn. 7, Randnr. 49).

    22 - Urteil ASML (zitiert in Fn. 7, Randnr. 35).

  • EuGH, 23.04.2009 - C-533/07

    Falco Privatstiftung und Rabitsch - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung

    Daher ist Art. 5 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 44/2001 im Licht der Entstehungsgeschichte, der Ziele und der Systematik dieser Verordnung auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 2006, Reisch Montage, C-103/05, Slg. 2006, I-6827, Randnr. 29, und vom 14. Dezember 2006, ASML, C-283/05, Slg. 2006, I-12041, Randnrn.
  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 240/05

    Vollstreckbarerklärung eines italienischen Unterhaltstitels

    c) Ein Beklagter, der sich auf das Verfahren im Ursprungsstaat nicht eingelassen hat, besitzt im Sinne des Art. 34 Nr. 2 Brüssel I-VO die Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsbehelfs, wenn er von den Urteilsgründen nach einer Zustellung der Säumnisentscheidung Kenntnis erlangt; eine Ordnungsmäßigkeit dieser Zustellung ist dafür nicht erforderlich (vgl. EuGH Urteil vom 14. Dezember 2006 - Rs. C-283/05 - NJW 2007, 825 - ASML Netherlands/SEMIS).

    BR-Drucks. 534/99, S. 24; EuGH Urteil vom 14. Dezember 2006 - Rs. C-283/05 - NJW 2007, 825, 826 Rdn. 20 - ASML Netherlands/SEMIS; BGH Beschluss vom 9. November 2006 ­ IX ZB 23/06 ­ NJW-RR 2007, 638).

    Ein Beklagter, der sich auf das Verfahren im Ursprungsstaat nicht eingelassen hat, hat dann die Möglichkeit, einen Rechtsbehelf einzulegen, wenn er von den Gründen des Urteils Kenntnis erlangt, was voraussetzt, dass ihm dieses Urteil zugestellt worden ist (EuGH Urteil vom 14. Dezember 2006 aaO S. 827 Rdn. 40).

    Indessen ist - ebenso wie bei der Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks - die Ordnungsmäßigkeit der Zustellung der Versäumnisentscheidung keine zwingende Voraussetzung dafür, dass der Beklagte die Möglichkeit hatte, einen Rechtsbehelf einzulegen; es genügt vielmehr jede rechtzeitige Zustellung in der Weise, dass der Beklagte sich vor den Gerichten des Ursprungsstaates verteidigen kann (EuGH Urteil vom 14. Dezember 2006 aaO S. 827 Rdn. 41 ff.).

  • EuGH, 28.04.2009 - C-420/07

    EIN URTEIL EINES GERICHTS DER REPUBLIK ZYPERN MUSS DURCH DIE ANDEREN

    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 14. Dezember 2006, ASML (C-283/05, Slg. 2006, I-12041), die Unterschiede zwischen Art. 34 Nr. 2 der Verordnung Nr. 44/2001 und Art. 27 Nr. 2 des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 1972, L 299, S. 32) hervorgehoben.

    Nach Art. 34 Nr. 2 der Verordnung Nr. 44/2001 ist im Gegensatz zu Art. 27 Nr. 2 des genannten Übereinkommens nicht zwangsläufig die Ordnungsgemäßheit der Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks, sondern die tatsächliche Wahrung der Verteidigungsrechte erforderlich (Urteil ASML, Randnr. 20).

  • OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08

    Rettungsdienst

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (zuletzt etwa Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-283/05, VergR 2007, 604 Tz. 34 ff. m.w.N.) ist das nämlich nur der Fall, wenn die vereinbarte Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung besteht und impliziert, dass er das mit den fraglichen Dienstleistungen verbundene Bonitätsrisiko übernimmt.
  • EuGH, 03.05.2007 - C-386/05

    Color Drack - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von

    Daher ist Art. 5 Nr. 1 Buchst. b erster Gedankenstrich der Verordnung Nr. 44/2001 im Licht der Entstehungsgeschichte, der Ziele und der Systematik dieser Verordnung auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 2006, Reisch Montage, C-103/05, Slg. 2006, I-6827, Randnr. 29, und vom 14. Dezember 2006, ASML, C-283/05, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 22).
  • BGH, 30.04.2020 - IX ZB 12/19

    Vollstreckbarerklärung eines Titels bei nicht angemessener Frist zur

  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 193/07

    Vollstreckung ausländischer Urteile: Vollstreckbarerklärung bzw.

  • EuGH, 26.06.2007 - C-305/05

    DAS RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN WIRD NICHT DADURCH VERLETZT, DASS

  • BGH, 17.05.2018 - IX ZB 26/17

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Zahlungsbefehls bei fehlender Zustellung

  • BGH, 21.09.2017 - IX ZB 83/16

    Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils: Beweislast des

  • OLG Hamburg, 07.11.2008 - 6 W 22/08

    Vollstreckbarerklärung eines in Portugal ergangenen Versäumnisurteils:

  • EuGH, 13.06.2012 - C-156/12

    GREP - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Charta der Grundrechte der

  • EuGH, 04.05.2010 - C-533/08

    TNT Express Nederland - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen -

  • OLG Stuttgart, 18.05.2017 - 17 VA 1/16

    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung: Ordnungsgemäßheit der Zustellung

  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 144/10

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union: Versagung der

  • EGMR, 25.02.2014 - 17502/07

    AVOTINS c. LETTONIE

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-394/07

    Gambazzi - Brüsseler Übereinkommen - Anerkennung und Vollstreckung von

  • OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07

    Keine Übernahme der Vollstreckung durch niederländisches Justizministerium im

  • EuGH, 19.09.2018 - C-325/18

    C.E. und N.E.

  • OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 4/08

    Übertragung von Rettungsdienstaufgaben: Ausschreibungspflichtig?

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Richtlinie 2004/38/EG - Freizügigkeit - Unionsbürger -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-70/15

    Lebek - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-420/07

    GENERALANWÄLTIN JULIANE KOKOTT IST DER ANSICHT, DASS EIN URTEIL EINES GERICHTS

  • BGH, 17.12.2009 - IX ZB 124/08

    Vollstreckbarerklärung eines italienischen Urteils; Einlegung eines Rechtsmittels

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2009 - C-533/07

    Falco Privatstiftung und Rabitsch - Verordnung Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr. 1 -

  • EuGH, 21.06.2012 - C-514/10

    Wolf Naturprodukte - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-456/11

    Gothaer Allgemeine Versicherung u.a. - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2007 - C-7/06

    Salvador García / Kommission - Rechtsmittel - Dienstbezüge - Auslandszulage -

  • OLG Koblenz, 30.12.2010 - 5 W 71/09

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Urteils aufgrund von Steuerschulden einer

  • EuGH, 12.12.2019 - C-433/18

    Aktiva Finants - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2008 - C-404/07

    Katz - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

  • OLG Nürnberg, 22.12.2010 - 14 W 1442/10

    Anerkennungsfähigkeit einer im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durch den

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2011 - C-139/10

    Prism Investments - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anerkennung und Vollstreckung

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2016 - C-559/14

    Meroni - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-386/05

    Color Drack - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr. 1 Buchst. b - Besondere

  • OLG Frankfurt, 05.03.2018 - 26 W 45/15

    Versagung der Vollstreckbarerklärung nach Art. 45 Abs. 1 EuGVVO für ausländisches

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2015 - C-300/14

    Imtech Marine Belgium - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-433/18

    Aktiva Finants

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2012 - C-514/10

    Wolf Naturprodukte - Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht