Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.08.1998 - 5 W 26/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8286
OLG Stuttgart, 07.08.1998 - 5 W 26/98 (https://dejure.org/1998,8286)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.08.1998 - 5 W 26/98 (https://dejure.org/1998,8286)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. August 1998 - 5 W 26/98 (https://dejure.org/1998,8286)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,8286) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Durchsetzbarkeit eines lizenzrechtlichen Anspruchs für den Vertrieb von Feuchttüchern unter Berücksichtigung des internationalen Privatrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IPRax 1999, 103
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.04.2010 - IX ZR 108/09

    Internationale Zuständigkeit: Einheitlicher Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei

    Es ist deshalb anerkannt, dass auch Klagen, mit denen das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses festgestellt werden soll, unter diese Regelung fallen können (vgl. EuGH, Urt. v. 4. März 1982 - Effer, IPRax 1983, 31, 33; BGH, Urt. v. 7. Dezember 2000 - VII ZR 404/99, NJW 2001, 1936, 1937; BAGE 107, 178, 190; BGE 133 III 282, 286; OLG Stuttgart IPRax 1999, 103; Dasser/Oberhammer, Kommentar zum Lugano-Übereinkommen Art. 5 Rn. 16; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht 8. Aufl. Art. 5 EuGVVO Rn. 8; Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht 3. Aufl. Art. 5 EuGVVO Rn. 57; Fasching/Simotta, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen 2. Aufl. Bd. 5/1 Art. 5 EuGVVO Rn. 45).

    Manche Stimmen bejahen einen Gerichtsstand an jedem Ort, an dem irgendeine vertragliche Verpflichtung (LG Trier NJW-RR 2003, 287, 288) oder jedenfalls eine Hauptverpflichtung zu erfüllen ist (Geimer/Schütze aaO Rn. 110; Fasching/Simotta aaO Rn. 123), andere stellen auf die für den Kläger maßgebliche Hauptverpflichtung des jeweiligen Beklagten (OLG Stuttgart IPRax 1999, 103; OLG Frankfurt RIW 1980, 585; Dasser/Oberhammer aaO Rn. 29) oder auf die vertragscharakteristische Hauptpflicht (MünchKomm-ZPO/Gottwald, 3. Aufl. Art. 5 EuGVVO Rn. 32; Wolf, IPRax 1999, 82, 85) ab.

  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 45/03

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte

    Auf den Erfüllungsort des Anspruchs, auf den es dem Kläger hauptsächlich ankommt, ist auch abzustellen, wenn eine Feststellungsklage das gesamte Vertragsverhältnis betrifft (MünchKommZPO/Gottwald 2. Aufl. Art. 5 EuGVÜ Rn. 9 sowie im Grundsatz Wieczorek/Schütze/Hausmann ZPO 3. Aufl. Anhang I zu § 40 Art. 5 EuGVÜ Rn. 21; Geimer/Schütze Europäisches Zivilverfahrensrecht Art. 5 Rn. 61; OLG Stuttgart 7. August 1998 - 5 W 26/98 - IPRax 1999, 103).
  • OLG Köln, 05.04.2005 - 15 U 153/04

    Internationale Zuständigkeit bei Geltendmachung eines Vermögensschadens aus

    Die vom Landgericht zitierten Entscheidungen - insbesondere OLG Stuttgart (IPRax 1999, 103) und OLG München (RIW 1989, 901) - seien hier nicht einschlägig.
  • AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1403/10

    DSL-Vertrag und Speicherung von IP-Adressen

    Streitige Verpflichtung ist aus der maßgeblichen Sicht des Klägers (RGZ 56, 138, 139; Zöller-Vollkommer, § 29 ZPO, Rn. 17; Musielak, § 29 ZPO, Rn. 14 m.w.N.; zur internationalen Zuständigkeit vgl. OLG Stuttgart IPRax 1999, 103; OLG Frankfurt RIW 1980, 585) die Pflicht des Klägers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht