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   BGH, 30.03.2000 - VII ZR 370/98   

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https://dejure.org/2000,207
BGH, 30.03.2000 - VII ZR 370/98 (https://dejure.org/2000,207)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2000 - VII ZR 370/98 (https://dejure.org/2000,207)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2000 - VII ZR 370/98 (https://dejure.org/2000,207)
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Sitzverlegung der niederländischen BV nach Deutschland

§ 50 Abs. 1 ZPO, Art. 3 ff EGBGB, deutsches internationales Gesellschaftsrecht (vgl. Art. 37 Nr. 2 EGBGB und § 23 BGB), Vorlage an den EuGH zur Frage der Vereinbarkeit der "Sitztheorie" mit der Niederlassungsfreiheit für Gesellschaften (Art. 43, 48 EG) (Hinweis: mit Urteil vom 5.11.02, Rs. C-208/00, "Überseering", hat der EuGH in der Sache die Unvereinbarkeit festgestellt, vgl. hierzu auch Art. 293 EG)

Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Niederlassungsfreiheit für Gesellschaften - Rechtsfähigkeit - Parteifähigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 50; ; EG-Vertrag Art. 43; ; EG-Vertrag Art. 48

  • ra.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften in der EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 43, Art. 48; ZPO § 50
    Beurteilung der Rechtsfähigkeit und der Parteifähigkeit einer Gesellschaft aus Mitgliedsstaaten der EG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsfähigkeit und der Parteifähigkeit einer Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof läßt "Sitztheorie" durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften überprüfen

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die GmbH allgemein - Der ausländische GmbH-Geschäftsführer - Die ausländische Gesellschaft mit Deutschlandabezug - Die deutsche GmbH mit Auslandsbezug - Die GmbH light

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EGBGB Internationales Gesellschaftsrecht Vorlage an EuGH zur Sitztheorie
    EGBGB Internationales Gesellschaftsrecht Vorlage an EuGH zur Sitztheorie

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • zaoerv.de PDF, S. 68 (Kurzinformation)

    Gemeinschaftsrecht und innerstaatliches Recht

Besprechungen u.ä. (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 80 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 50 ZPO; Art. 43 EG; Art. 48 EG
    Sitztheorie

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Vereinbarkeit der Sitztheorie mit Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 43, 48 EGV; § 50 ZPO
    Gesellschaftsrecht, Rechts- und Parteifähigkeit einer Gesellschaft nach grenzüberschreitender Sitzverlegung

  • meilicke-hoffmann.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Sitztheorie versus Niederlassungsfreiheit? (RA Dr. Wienand Meilicke; GmbH-Rundschau 2000, 715)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bleibt eine ausländische Gesellschaft rechts- und parteifähig, die ihren Sitz ins Inland verlegt? BGH fragt EuGH! (IBR 2000, 293)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 967
  • DNotZ 2000, 782
  • EuZW 2000, 412
  • WM 2000, 1257
  • BB 2000, 1106
  • BB 2000, 555
  • DB 2000, 1114
  • BauR 2000, 1222
  • IPRax 2000, 423
  • NZG 2000, 1025 (Ls.)
  • NZG 2000, 926
  • NZG 2001, 21
  • ZfBR 2000, 291 (Ls.)
  • ZfBR 2000, 404
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.03.1986 - V ZR 10/85

    Parteifähigkeit eines in der Bundesrepublik nicht rechtsfähigen ausländischen

    Auszug aus BGH, 30.03.2000 - VII ZR 370/98
    Es kommt vielmehr darauf an, ob die Gesellschaft nach dem Recht des Gründungsstaates fortbesteht und ob sie auch nach deutschem Recht rechtsfähig ist (vgl. BGH, Urteile vom 30. Januar 1970 - V ZR 139/68, BGHZ 53, 181, 183 und vom 21. März 1986 - V ZR 10/85, BGHZ 97, 269, 271 f.).

    Um am Rechtsverkehr teilnehmen zu können, muß sie sich in einer Weise neu gründen, die zur Rechtsfähigkeit nach deutschem Recht führt (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1986 - V ZR 10/85, BGHZ 97, 269, 272).

  • BGH, 30.01.1970 - V ZR 139/68

    deutsch-liechtensteinische Anstalt - Art. 3 ff EGBGB, internationales

    Auszug aus BGH, 30.03.2000 - VII ZR 370/98
    Es kommt vielmehr darauf an, ob die Gesellschaft nach dem Recht des Gründungsstaates fortbesteht und ob sie auch nach deutschem Recht rechtsfähig ist (vgl. BGH, Urteile vom 30. Januar 1970 - V ZR 139/68, BGHZ 53, 181, 183 und vom 21. März 1986 - V ZR 10/85, BGHZ 97, 269, 271 f.).
  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus BGH, 30.03.2000 - VII ZR 370/98
    b) Im Urteil vom 9. März 1999 (Rs. C-212/97 - "Centros"-, NJW 1999, 2027) hat der Gerichtshof die Weigerung einer dänischen Behörde beanstandet, die Zweigniederlassung einer Gesellschaft im Handelsregister einzutragen, die im Vereinigten Königreich nach den dortigen Bestimmungen wirksam gegründet worden war.
  • EuGH, 27.09.1988 - 81/87

    The Queen / Treasury und Kommissioners of Inland Revenue, ex parte Daily Mail und

    Auszug aus BGH, 30.03.2000 - VII ZR 370/98
    a) Im Urteil vom 27. September 1988 (Rs 81/87 - "Daily Mail" -, EuGHE 1988, 5483 = NJW 1989, 2186) hat der Gerichtshof ausgeführt, Gesellschaften könnten von ihrer Niederlassungsfreiheit durch Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften sowie dadurch Gebrauch machen, daß sie ihr Kapital vollständig auf eine neu gegründete Gesellschaft übertrügen.
  • BGH, 13.03.2003 - VII ZR 370/98

    Die Rechtsfähigkeit einer niederländischen Gesellschaft (BV) nach Verlegung ihres

    Daraus hat das Berufungsgericht konsequent abgeleitet, daß eine wirksam gegründete und nach niederländischem Recht fortbestehende BV nach Verlegung ihres Verwaltungssitzes in die Bundesrepublik Deutschland ihre vertraglichen Rechte vor deutschen Gerichten nicht durchsetzen kann, solange sie sich nicht nach den Regeln des deutschen Gesellschaftsrechts neu gegründet hat (vgl. Beschluß des Senats vom 30. März 2000 - VII ZR 370/98, m.w.N., EuZW 2000, 412 = IPRax 2000, 423 = NZG 2000, 926 = BauR 2000, 1222 = ZfBR 2000, 404).
  • BGH, 01.07.2002 - II ZR 380/00

    Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft ausländischen Rechts nach Verlegung des

    Der Klägerin könnte das Recht, ihre Ansprüche vor deutschen Gerichten geltend zu machen, auch dann nicht versagt werden, wenn sie ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in Deutschland hätte und nach der hier überwiegend vertretenen Sitztheorie (BGHZ 53, 181, 183; 78, 318, 334; 97, 269, 271; BGH, Urt. v. 8. Oktober 1991 - XI ZR 64/90, ZIP 1991, 1582; Beschl. v. 30. März 2000 - VII ZR 370/98, DB 2000, 1114; BFH, BStBl. II 1992, 263, 720; BayObLG, NJW-RR 1993, 43; Staudinger/Großfeld, Internationales Gesellschaftsrecht, 13. Aufl. Rdn. 24) nicht entsprechend ihrem Gründungsstatut als Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("Limited Company") nach dem auf der Kanalinsel J. geltenden Recht zu behandeln wäre.
  • BGH, 29.01.2003 - VIII ZR 155/02

    Partei- und Prozeßfähigkeit einer in den USA gegründeten Gesellschaft mit

    Es kommt vielmehr darauf an, ob die Gesellschaft nach dem Recht des Gründungsstaates fortbesteht und ob sie nach deutschem Recht rechtsfähig ist (BGH, Beschluß vom 30. März 2000 - VII ZR 370/98, ZIP 2000, 967 unter B 2 a).

    Insbesondere die Niederlassungsfreiheit hat die volle Anerkennung der Rechts- und Parteifähigkeit mit zum Inhalt (vgl. Beitzke, aaO S. 10; vgl. nunmehr auch EuGH, Urteil vom 5. November 2002 - C 208/00 - NJW 2002, 3614 = WM 2002, 2372 zum Vorlagebeschluß des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2000 - VII ZR 370/98, ZIP 2000, 967 zum Verstoß gegen die in den Art. 43 EG und 48 EG zuerkannte Niederlassungsfreiheit aufgrund der Anwendung der Sitztheorie).

  • OLG Hamm, 26.05.2006 - 30 U 166/05

    Parteifähig einer Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht - Wirksamkeit eines

    Der EuGH habe entschieden, dass das Erfordernis, die Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland neu zu gründen, der Negierung der Niederlassungsfreiheit gleich komme (EuGH, NZG 2000, 926 = EuZW 2000, 412 Rdnr. 81).

    Es stelle eine mit den Art. 43 und 48 EG grundsätzlich nicht vereinbare Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar, wenn ein Mitgliedstaat sich unter anderem deshalb weigere, die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft, die nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats gegründet worden sei und dort ihren satzungsmäßigen Sitz habe, anzuerkennen, weil die Gesellschaft im Anschluss an den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile durch in seinem Hoheitsgebiet wohnende eigene Staatsangehörige ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in sein Hoheitsgebiet verlegt haben solle, mit der Folge, dass die Gesellschaft im Aufnahmemitgliedstaat nicht zu dem Zweck parteifähig sei, ihre Ansprüche aus einem Vertrag geltend zu machen, es sei denn, dass sie sich nach dem Recht dieses Aufnahmestaats neu gründe (EuGH, NZG 2000, 926 = EuZW 2000, 412 Rdnr. 82).

  • BFH, 20.06.2000 - VIII R 32/98

    Keine Lifo-Bewertung bei hohen Erwerbsaufwendungen

    Abgesehen von den gegen letztere Erwägung im wirtschaftswissenschaftlichen Schrifttum erhobenen Bedenken (vgl. Fülling, a.a.O., 168 ff., 178), lässt diese Ansicht nicht nur außer Acht, dass die genannte Erläuterungspflicht nicht darauf zielt, stille Reserven, sondern --auch im Zusammenhang mit der Gruppenbewertung nach dem gewogenen Durchschnittswert (§ 240 Abs. 4 HGB)-- erhebliche Wertunterschiede zu den Tagespreisen zu dokumentieren (Beck'scher Bilanzkommentar, 4. Aufl., § 284 Rz. 180; Dörner/Wirth in Küting/Weber, a.a.O., §§ 284-288 HGB Rz. 133), und nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften zu erfüllen ist (§ 288 Satz 1 HGB; zur Rechtslage aufgrund des Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetzes --KapCoRiLiG-- vom 24. Februar 2000, BGBl I 2000, 154 vgl. Theile, BB 2000, 555, 560).
  • OLG Celle, 10.12.2002 - 9 W 168/01

    Unterbrechung und Aussetzung

    Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften über die Fragen in dem Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2000 (Az: VII ZR 370/98) ausgesetzt.

    Der Senat möchte mit dem angefochtenen Beschluss, dem Bundesgerichtshof (DB 2000, 1114 ff.) und dem BayObLG (NJW-RR 1999, 401) der sog. Sitztheorie folgen.

    Der Bundesgerichtshof hat den EuGH deshalb in einem Beschluss vom 30. März 2000 (u. a. abgedruckt in DB 2000, 1114 ff.) ersucht, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Versagung der Rechts und Parteifähigkeit als Rechtsfolge aus der Anwendung der Sitztheorie im Falle des Zuzugs einer ausländischen Gesellschaft gegen die Niederlassungsfreiheit verstoße und (ggf.) ob es die Niederlassungsfreiheit für Gesellschaften (Art. 43 und 48 EGV) gebiete, die Rechts und Parteifähigkeit nach dem Recht des Gründungsstaats zu beurteilen.

  • OLG Celle, 22.11.2001 - 9 W 168/01

    Eintragung ins Handelsregister; ausländische GmbH

    Das Verfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften über die Fragen in dem Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2000 (Az: VII ZR 370/98) ausgesetzt.

    Der Senat möchte mit dem angefochtenen Beschluss, dem Bundesgerichtshof (DB 2000, 1114 ff.) und dem BayObLG (NJW-RR 1999, 401) der sog. Sitztheorie folgen.

    Der Bundesgerichtshof hat den EuGH deshalb in einem Beschluss vom 30. März 2000 (u. a. abgedruckt in DB 2000, 1114 ff.) ersucht, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Versagung der Rechts- und Parteifähigkeit als Rechtsfolge aus der Anwendung der Sitztheorie im Falle des Zuzugs einer ausländischen Gesellschaft gegen die Niederlassungsfreiheit verstoße und (ggf.) ob es die Niederlassungsfreiheit für Gesellschaften (Art. 43 und 48 EGV) gebiete, die Rechts- und Parteifähigkeit nach dem Recht des Gründungsstaats zu beurteilen.

  • OLG Hamm, 12.09.2007 - 30 U 43/07

    Zahlung der Miete für die Anmietung einer Tierarztpraxis und eines Pferdestalles

    Der EuGH habe entschieden, dass das Erfordernis, die Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland neu zu gründen, der Negierung der Niederlassungsfreiheit gleich komme (EuGH, NZG 2000, 926 = EuZW 2000, 412 Rdnr. 81).

    Es stelle eine mit den Art. 43 und 48 EG grundsätzlich nicht vereinbare Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar, wenn ein Mitgliedstaat sich unter anderem deshalb weigere, die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft, die nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats gegründet worden sei und dort ihren satzungsmäßigen Sitz habe, anzuerkennen, weil die Gesellschaft im Anschluss an den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile durch in seinem Hoheitsgebiet wohnende eigene Staatsangehörige ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in sein Hoheitsgebiet verlegt haben solle, mit der Folge, dass die Gesellschaft im Aufnahmemitgliedstaat nicht zu dem Zweck parteifähig sei, ihre Ansprüche aus einem Vertrag geltend zu machen, es sei denn, dass sie sich nach dem Recht dieses Aufnahmestaats neu gründe (EuGH, NZG 2000, 926 = EuZW 2000, 412 Rdnr. 82).

  • OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03

    Handelsregisterrecht: Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland

    Auf Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2000 (DB 2000, 1114) hat der Europäische Gerichtshof seine "Centros-Rechtsprechung" in dem Urteil "Überseering" vom 5. November 2002 in der Rechtssache C-208/00 (abgedruckt in NJW 2002, 3614 = ZIP 2002, 2037 = WM 2002, 2372 = BB 2002, 2402 = DNotZ 2003, 139) dahin fortentwickelt, dass es gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt, wenn einer nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates gegründeten und dort satzungsgemäß ansässigen Gesellschaft im Anschluss an die Verlegung des tatsächlichen Verwaltungssitzes im Aufnahmemitgliedstaat die Rechts- und Parteifähigkeit abgesprochen wird.
  • BFH, 26.04.2001 - V R 50/99

    Vorsteuerabzug bei Einschaltung einer Domizilgesellschaft

    Es kommt vielmehr darauf an, ob die Gesellschaft nach dem Recht des Gründungsstaates fortbesteht und ob sie auch nach deutschem Recht rechtsfähig ist (vgl. BGH-Urteile vom 30. Januar 1970 V ZR 139/68, BGHZ 53, 181, 183, und vom 21. März 1986 V ZR 10/85, BGHZ 97, 269, 271 f.; BFH-Urteil vom 23. Juni 1992 IX R 182/87, BFHE 168, 285, BStBl II 1992, 972, m.w.N.; BGH-Beschluss vom 30. März 2000 VII ZR 370/98, Internationales Steuerrecht 2000, 382, Der Betrieb 2000, 1114).
  • OLG Hamm, 01.02.2001 - 15 W 390/00

    Sitzverlegung einer GmbH in das EG-Ausland

  • OLG Hamm, 24.04.2002 - 8 U 87/01

    Verwaltungssitz einer ausländischen juristischen Personen

  • AG Saarbrücken, 25.02.2005 - 106 IN 3/05

    Insolvenzverfahren über das Vermögen einer englischen Limited; Ausschließliche

  • OLG Naumburg, 06.12.2002 - 7 Wx 3/02

    Verweigerung der Eintragung der Zweigniederlassung einer Limited nach englischem

  • BFH, 27.04.2001 - V B 16/01

    Ausländische GmbH; Prozessfähigkeit

  • OLG Zweibrücken, 10.07.2002 - 1 U 38/02

    Parteifähigkeit einer im Ausland gegründeten Gesellschaft: Vereinbarkeit der

  • OLG Köln, 07.09.2001 - 19 U 83/01
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2002 - 3 Wx 111/02

    Die Rechtsfähigkeit und Eintragungsfähigkeit einer juristischen Person beurteilt

  • LG Hagen, 02.12.2002 - 10 S 220/02

    Persönliche Haftung von Gesellschaftern neben dem Gesellschaftsvermögen;

  • VG Oldenburg, 31.08.2000 - 12 B 2984/00

    Gewerbeuntersagung bei Strohmanngründung aus dem Ausland

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