Rechtsprechung
FG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 1 K 118/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unverzinsliche Gesellschafterdarlehen an eine Tochtergesellschaft als Gegenstand einer "Geschäftsbeziehung"; Einkünftekorrektur bei Gewährung eines zinslosen Darlehens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einkünftekorrektur gem. § 1 Abs. 1 AStG wegen der Gewährung eines zinslosen Darlehens
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einkünftekorrektur gem. § 1 Abs. 1 AStG wegen der Gewährung eines zinslosen Darlehens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Europarechtskonforme Auslegung von § 1 Abs. 1 AStG im Fall eines zinslosen Gesellschafterdarlehens
Besprechungen u.ä. (2)
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Europarechtskonforme Besteuerung von fiktiven Zinsen auf zinslose Gesellschafterdarlehen - Revival von § 8a KStG a.F.
- deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)
Zinslos gewährtes Gesellschafterdarlehen
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 1 K 118/07
- BFH, 25.06.2014 - I R 88/12
- FG Schleswig-Holstein, 25.01.2016 - 1 K 219/14
Papierfundstellen
- EFG 2013, 279
- ISR 2013, 122
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 21.01.2010 - C-311/08
SGI - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 1 K 118/07
Diese Ansicht werde durch die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache SGI (Urteil vom 21 Januar 2010, C-311/08, IStR 2010, 144) gestützt.Die Regelung des § 1 AStG stellt eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar (vgl. zu einer vergleichbaren Regelung einer Einkünftekorrektur im belgischen-Recht: EuGH, Urteil vom 21. Januar 2010, C-311/08 - SGI - IStR 2010, 144 Rn 55).
- BFH, 04.11.1997 - VIII R 18/94
Finanzplan-Darlehen bei wesentlicher Beteiligung
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 1 K 118/07
Entscheidend ist dabei, ob sich die planmäßige Gesellschafterfinanzierung aus einer Gesamtwürdigung des Gesellschaftsvertrages und/oder des Darlehensvertrages und der im Zeitpunkt des Abschlusses dieser Verträge vorliegenden Umstände ergibt (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 4. November 1997, VIII R 18/94, BFHE 184, 374, BStBl II 1999, 344).Für das Vorliegen eines Finanzplandarlehens (zu den maßgeblichen Indizien in anderem rechtlichen Zusammenhang vgl. z.B. BFH, Urteil vom 4. November 1997, VIII R 18/94, BFHE 184, 374, BStBl II 1999, 344 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung) spricht, dass das Darlehen für die Verwirklichung des Gesellschaftszwecks unentbehrlich war; die D hätte ohne die durch den Kredit zugeführten Mittel das Wirtschaftsgut nicht erwerben und daher ihren Geschäftsbetrieb nicht aufnehmen können.
- BFH, 23.06.2010 - I R 37/09
Geschäftsbeziehung" i. S. des § 1 AStG a. F. - Vergabe eines zinslosen …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 1 K 118/07
Die Gewährung eines unverzinslichen Gesellschafterdarlehens ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (z.B. Urteil vom 23. Juni 2010, I R 37/07, BFHE 230, 156, BStBl. II 2010, 895) dann nicht Gegenstand einer "Geschäftsbeziehung", wenn sie entweder nach den Vorschriften des für die Darlehensnehmerin maßgeblichen Gesellschaftsrechts als Zuführung von Eigenkapital anzusehen ist oder wenn sie der Zuführung von Eigenkapital in einer Weise nahe steht, die eine steuerrechtliche Gleichbehandlung mit jener gebietet.Eine deutliche Unterkapitalisierung ist zwar ein Indiz für das Vorliegen eines eigenkapitalersetzenden Darlehens, reicht aber für die Annahme, dass - in voller Höhe - ein Finanzplandarlehen vorliegt, nicht aus (vgl. BFH, Urteil vom 23. Juni 2010, I R 37/09, BFHE 230, 156, BStBl II 2010, 895).
- BFH, 20.05.2010 - IV R 74/07
Aussetzung des Klageverfahrens bei gesonderter und einheitlicher …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 1 K 118/07
Die Gewährung eines unverzinslichen Gesellschafterdarlehens ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (z.B. Urteil vom 23. Juni 2010, I R 37/07, BFHE 230, 156, BStBl. II 2010, 895) dann nicht Gegenstand einer "Geschäftsbeziehung", wenn sie entweder nach den Vorschriften des für die Darlehensnehmerin maßgeblichen Gesellschaftsrechts als Zuführung von Eigenkapital anzusehen ist oder wenn sie der Zuführung von Eigenkapital in einer Weise nahe steht, die eine steuerrechtliche Gleichbehandlung mit jener gebietet. - BFH, 29.11.2000 - I R 85/99
Gesellschaftsrechtlich bedingte Garantieerklärung: Kein Zuschlag nach § 1 AStG
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 1 K 118/07
Eine Geschäftsbeziehung in diesem Sinne liege nur vor, wenn neben der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung zusätzlich ein selbstständiges Leistungsverhältnis zwischen der Klägerin und ihrer ausländischen Tochtergesellschaft bestehe (Hinweis auf Bundesfinanzhof - BFH, Urteil vom 29. November 2000, I R 85/99, BStBl II 2002, 720). - BFH, 27.08.2008 - I R 28/07
"Geschäftsbeziehung" i.S. des § 1 AStG - erstmalige Anwendung einer …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 1 K 118/07
Abzugrenzen sei dabei zwischen einem tatsächlichen Leistungsaustausch und Vorgängen, die lediglich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst seien; im letzteren Fall werde keine "Geschäftsbeziehung" im Sinne von § 1 AStG begründet (Hinweis auf BFH, Urteil vom 27. August 2008, I R 28/07, BFH/NV 2009, 123). - BFH, 21.10.2009 - I R 114/08
Schlussurteil "Columbus Container Services": § 20 Abs. 2 und 3 i. V. m. §§ 7 ff. …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 1 K 118/07
§ 1 Abs. 1 AStG enthält zwar keine ausdrückliche Regelung zur Möglichkeit eines Gegenbeweises, die Regelung ist jedoch europarechtskonform entsprechend auszulegen (zur Auslegungsmöglichkeit vgl. BFH, Urteil vom 21. Oktober 2009, I R 114/08, BFHE 227, 64, BStBl II 2010, 774, dort Randnummer 29 (zitiert nach juris); kritisch z.B. Schönfeld, "Missbrauchsvermeidung und Steuervergünstigungen im Lichte des Europarechts - dargestellt anhand von Fallbeispielen", IStR 2012, 215, 218).
- BFH, 25.06.2014 - I R 88/12
Einkünfteberichtigung nach § 1 AStG a. F. bei Gewährung eines zinslosen Darlehens …
Die dagegen erhobene Klage hatte teilweise Erfolg (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht --FG--, Urteil vom 29. November 2012 1 K 118/07, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 279): Das FG verminderte unter Abänderung der Feststellungsbescheide den Hinzurechnungsbetrag auf 46.600 DM.Jedenfalls eine Korrektur einer unentgeltlichen Darlehensgewährung auf der Grundlage des (allgemeinen) Fremdvergleichs, der zwar den Einfluss der wirtschaftlichen Verflechtung zwischen den Geschäftspartnern auf die Preisbildung ausschließt, nicht aber sachbezogene wirtschaftliche Gründe der Parteien (s. zu einer unentgeltlichen Darlehensgewährung im Interesse des Darlehensgebers das Senatsurteil in BFHE 230, 156, BStBl II 2010, 895; s.a. --u.U. allerdings darüber hinaus gehend-- zum Einfluss von evtl. vorhandenen weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern auf die Fremdüblichkeit der vereinbarten Bedingungen des Darlehensvertrags das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. März 2011, BStBl I 2011, 277, Tz. 4.1), ist als Maßnahme zur Wahrung einer ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsrechte geeignet und jedenfalls nicht unverhältnismäßig (so im Ergebnis auch Hruschka, ISR 2013, 123, 124; wohl auch Nientimp, ISR 2013, 122, 123; Ditz in Schönfeld/Ditz, DBA, Art. 9 Rz 17; derselbe in Wassermeyer/Baumhoff, Verrechnungspreise international verbundener Unternehmen, 2014, Rz 6.501; Scheipers/Linn, IStR 2010, 469, 473 f.; Nolden/ Bollermann, IWB 2013, 649, 652 ff.; Greinert/Weigert, Der Betrieb 2013, 2524, 2526 f.; a.A. wohl Puls, IStR 2013, 704, 707).