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   FG Köln, 18.03.2008 - 1 K 4110/04   

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FG Köln, 18.03.2008 - 1 K 4110/04 (https://dejure.org/2008,4580)
FG Köln, Entscheidung vom 18.03.2008 - 1 K 4110/04 (https://dejure.org/2008,4580)
FG Köln, Entscheidung vom 18. März 2008 - 1 K 4110/04 (https://dejure.org/2008,4580)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb; Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes als Veräußerung; Begriff der Betriebsaufgabe i. S. d. § 16 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz (EStG); Führen einer Wohnsitzverlegung eines Freiberuflers ins Ausland zu einer Betriebsaufgabe

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 16 Abs. 3 S. 1; ; EStG § 18 Abs. 3; ; EG Art. 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Betriebsaufgabe durch Wohnsitzverlegung nach Belgien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuer: - Keine Betriebsaufgabe durch Wohnsitzverlegung nach Belgien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jed.de (Kurzinformation)

    Freiberufler: Wohnsitzwechsel ins EU-Ausland ist keine Betriebsaufgabe

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Wohnsitzwechsel eines Freiberuflers ins EU-Ausland führt nicht zur Betriebsaufgabe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 259
  • IStR 2008, 855
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 11.03.2004 - C-9/02

    DIE FRANZÖSISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, NACH DENEN LATENTE WERTSTEIGERUNGEN ALLEIN

    Auszug aus FG Köln, 18.03.2008 - 1 K 4110/04
    Diese Auffassung sehe er, der Kläger, bestätigt durch das Urteil des EuGH vom 11.03.2004 C 9/02.

    Dahinstehen kann insoweit, ob die Rechtsprechung des BFH - wie der Kläger im Einklang mit weiten Teilen der Literatur (Brandt in Hermann/Heuer/Raupach, § 16 EStG, Rz. 438 m. w. N.) meint - bereits wegen eines Verstoßes gegen das Verbot einer steuerverschärfenden Analogie keine Anwendung finden kann, denn jedenfalls sieht der Senat diese Rechtsprechung, in Übereinstimmung mit einem Großteil des Schrifttums, zumindest bei einer Verlegung des Betriebs in einen anderen EU-Staat, insbesondere vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs -EuGH-vom 11. März 2004 Rs. C-9/02 (DStR 2004, 551) undvom 7.9.2006 Rs. C- 470/04 (DStR 2006, 1691) als einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und damit als nicht europarechtskonform an (vgl. Körner, IStR 2004, 424 ; Schnitger, BB 2004, 804; Wissenschaftlicher Beirat des Fachbereichs Steuern der Ernst & Young AG, BB 2005, 2166; Rödder/Schumacher, DStR 2006, 1481).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH gilt dieses Verbot auch in Bezug auf steuerrechtliche Vorschriften und betrifft insbesondere die Fälle, in denen eine steuerrechtliche Norm aufgrund einer abschreckenden Wirkung geeignet ist, die Ausübung des Rechts auf freie Niederlassung zu beschränken (vgl. EuGH-Urteil vom 11.3.2004 Rs C - 9/02, a.a.O.).

  • EuGH, 07.09.2006 - C-470/04

    N - Freizügigkeit - Artikel 18 EG - Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG -

    Auszug aus FG Köln, 18.03.2008 - 1 K 4110/04
    Dahinstehen kann insoweit, ob die Rechtsprechung des BFH - wie der Kläger im Einklang mit weiten Teilen der Literatur (Brandt in Hermann/Heuer/Raupach, § 16 EStG, Rz. 438 m. w. N.) meint - bereits wegen eines Verstoßes gegen das Verbot einer steuerverschärfenden Analogie keine Anwendung finden kann, denn jedenfalls sieht der Senat diese Rechtsprechung, in Übereinstimmung mit einem Großteil des Schrifttums, zumindest bei einer Verlegung des Betriebs in einen anderen EU-Staat, insbesondere vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs -EuGH-vom 11. März 2004 Rs. C-9/02 (DStR 2004, 551) undvom 7.9.2006 Rs. C- 470/04 (DStR 2006, 1691) als einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und damit als nicht europarechtskonform an (vgl. Körner, IStR 2004, 424 ; Schnitger, BB 2004, 804; Wissenschaftlicher Beirat des Fachbereichs Steuern der Ernst & Young AG, BB 2005, 2166; Rödder/Schumacher, DStR 2006, 1481).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Begriff der Niederlassung i. S. v. Art. 43 EG nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ein sehr weiter Begriff ist, der die Möglichkeit für einen Gemeinschaftsangehörigen impliziert, in stabiler und kontinuierlicher Weise am Wirtschaftsleben eines anderen Mitgliedsstaats als seines Herkunftslandes teilzunehmen (EuGH-Urteil vom 7.9.2006 C-470/04, a. a. O, m. w. N.).

  • BFH, 28.03.1984 - I R 191/79

    Renteneinnahmen aus der Veräußerung eines Patents bleiben bei späterer

    Auszug aus FG Köln, 18.03.2008 - 1 K 4110/04
    Allerdings führt nach der Rechtsprechung des BFH auch die Wohnsitzverlegung eines Freiberuflers ins Ausland zu einer Betriebsaufgabe gem. § 18 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 3 EStG, wenn durch die Wohnsitzverlegung nach den Bestimmungen des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens - dies ist nach den Vorschriften des DBA Belgien unstreitig der Fall - das inländische Besteuerungsrecht entfällt (BFH-Urteile vom 13.10.1976 I R 261/70, BStBl II 1977, 76 und vom 28.3.1984 I R 191/79, BStBl II 1984, 664).
  • BFH, 19.02.2004 - III R 1/03

    Abgrenzung Betriebsaufgabe - Fortführung

    Auszug aus FG Köln, 18.03.2008 - 1 K 4110/04
    Eine Betriebsaufgabe i. S. des § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn aufgrund eines Entschlusses des Steuerpflichtigen, den Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb entfaltete betriebliche Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang, d.h. innerhalb kurzer Zeit, äußerlich erkennbar entweder in das Privatvermögen überführt bzw. anderen betriebsfremden Zwecken zugeführt oder einzeln an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen überführt werden und dadurch der Betrieb als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens aufhört zu bestehen (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile des BFH vom 26.4.2001 IV R 14/00, BStBl II 2001, 798 und vom 19.2.2004 III R 1/03, BFH/NV 2004, 1231, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 13.10.1976 - I R 261/70

    Erfinder - Lizenzvergabe zur Auswertung der Rechte - Freiberufliche Tätigkeit -

    Auszug aus FG Köln, 18.03.2008 - 1 K 4110/04
    Allerdings führt nach der Rechtsprechung des BFH auch die Wohnsitzverlegung eines Freiberuflers ins Ausland zu einer Betriebsaufgabe gem. § 18 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 3 EStG, wenn durch die Wohnsitzverlegung nach den Bestimmungen des einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens - dies ist nach den Vorschriften des DBA Belgien unstreitig der Fall - das inländische Besteuerungsrecht entfällt (BFH-Urteile vom 13.10.1976 I R 261/70, BStBl II 1977, 76 und vom 28.3.1984 I R 191/79, BStBl II 1984, 664).
  • BFH, 28.04.1971 - I R 55/66

    Verlegung eines Gewerbebetriebs - Vom Ausland ins Inland - Aufgabe des

    Auszug aus FG Köln, 18.03.2008 - 1 K 4110/04
    Der BFH sieht insoweit den Tatbestand einer Betriebsaufgabe auch dann als erfüllt an, wenn durch eine Handlung des Betriebsinhabers oder durch einen Rechtsvorgang der Betrieb in seiner ertragsteuerlichen Einordnung so verändert wird, dass die Erfassung der stillen Reserven dieses Betriebs nicht mehr gewährleistet ist (vgl. BFH-Urteile vom 28.4.1971 I R 55/66,BStBl II 1971, 630 und vom 16.7.1969 I R 266/65, BStBl II 1970, 175).
  • BFH, 16.07.1969 - I 266/65

    Überführung von Wirtschaftsgütern - Inländischer Betrieb - OHG - Ausländische

    Auszug aus FG Köln, 18.03.2008 - 1 K 4110/04
    Der BFH sieht insoweit den Tatbestand einer Betriebsaufgabe auch dann als erfüllt an, wenn durch eine Handlung des Betriebsinhabers oder durch einen Rechtsvorgang der Betrieb in seiner ertragsteuerlichen Einordnung so verändert wird, dass die Erfassung der stillen Reserven dieses Betriebs nicht mehr gewährleistet ist (vgl. BFH-Urteile vom 28.4.1971 I R 55/66,BStBl II 1971, 630 und vom 16.7.1969 I R 266/65, BStBl II 1970, 175).
  • BFH, 23.08.1991 - IV B 69/90

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Steuerpflichtigen, der seinen Betrieb

    Auszug aus FG Köln, 18.03.2008 - 1 K 4110/04
    Ermittelt der seinen Betrieb aufgebende Steuerpflichtige seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG, ist er so zu behandeln, als wäre er im Augenblick der Betriebsaufgabe zunächst zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG übergegangen mit der Folge, dass zunächst einen Übergangsgewinn zu ermitteln ist (vgl. BFH-Beschluss vom 23.8.1991 IV B 69/90, BFH/NV 1992, 512).
  • BFH, 26.04.2001 - IV R 14/00

    GmbH-Beteiligung eines Mediziners

    Auszug aus FG Köln, 18.03.2008 - 1 K 4110/04
    Eine Betriebsaufgabe i. S. des § 16 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn aufgrund eines Entschlusses des Steuerpflichtigen, den Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb entfaltete betriebliche Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang, d.h. innerhalb kurzer Zeit, äußerlich erkennbar entweder in das Privatvermögen überführt bzw. anderen betriebsfremden Zwecken zugeführt oder einzeln an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen überführt werden und dadurch der Betrieb als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens aufhört zu bestehen (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile des BFH vom 26.4.2001 IV R 14/00, BStBl II 2001, 798 und vom 19.2.2004 III R 1/03, BFH/NV 2004, 1231, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 28.10.2009 - I R 99/08

    Keine "finale Betriebsaufgabe" durch Betriebsverlegung ins Ausland

    Sein Urteil vom 18. März 2008 1 K 4110/04 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2009, 259 abgedruckt.
  • BFH, 28.10.2009 - I R 28/08

    Voraussetzungen von Duldungs- und Anscheinsvollmacht - Verletzung der

    Da es nach allem für eine Besteuerung der stillen Reserven im Streitjahr 1993 nach nationalem Recht an einer Rechtsgrundlage fehlt, kann die zwischen den Beteiligten streitige Frage offenbleiben, ob die Sofortbesteuerung bei einer Betriebsverlegung nach Luxemburg gegen die Niederlassungsfreiheit nach Art. 52 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (jetzt Art. 43 nach der Zählung des Vertrages von Amsterdam zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1997 Nr. C-340, 1) verstoßen würde (so neben dem FG auch FG Köln, Urteil vom 18. März 2008 1 K 4110/04, EFG 2009, 259 --nachfolgend Senatsurteil vom 28. Oktober 2009 I R 99/08, BFHE 227, 83--; Schaumburg in Gocke/Gosch/Lang, Festschrift für Wassermeyer, 2005, S. 411, 427 ff.; Wassermeyer in Wassermeyer/Andresen/Ditz, a.a.O., Rz 5.15; Reiß in Kirchhof, a.a.O., § 16 Rz 315; Körner, Internationals Steuerrecht 2004, 424, 429; Spengel/Braunagel, StuW 2006, 34, 41 f.; Schnitger, Betriebs-Berater 2004, 804, 811 f.; a.A. Mitschke, FR 2008, 1144, 1145 und FR 2009, 326).
  • FG Düsseldorf, 05.12.2013 - 8 K 3664/11

    Entstrickungsbesteuerung bei Überführung eines Wirtschaftsguts in eine

    36 Nach Auffassung des Senats verstößt der Entstrickungstatbestand des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG gegen die so verstandene Niederlassungsfreiheit (ebenso: Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.01.2008 4 K 1347/03, Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 680; Finanzgericht Köln, Urteil vom 18.03.2008 1 K 4110/04, EFG 2009, 259; Frotscher, EStG, Praxiskommentar, 149. Lieferung 3/2009, § 4g, Rdnr. 3; Ditz, Internationales Steuerrecht (IStR) 2009, 115; Körner, IStR 2009, 741; Krüger/Heckel, Neue Wirtschaftsbriefe 2010, 1334; zweifelnd: Wied, in: Blümich, Kommentar zu EStG, KStG, GewStG und Nebengesetzen, § 4 EStG, Rdnrn. 21 und 486; anderer Ansicht: Mischke, Die Unternehmensbesteuerung 2011, 328; Musil, Finanzrundschau 2011, 545), denn Anknüpfungspunkt für die Besteuerung von stillen Reserven ist die Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte.
  • BFH, 10.06.2010 - I B 186/09

    Liquidationsbesteuerung nach Wegzug einer GmbH ins Ausland (vor SEStEG)

    Denn die Klägerin bezieht sich in dem Schriftsatz ausdrücklich auf Entscheidungen der Finanzgerichte Köln (Urteil vom 18. März 2008  1 K 4110/04, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 259) und Rheinland-Pfalz (Urteil vom 17. Januar 2008  4 K 1347/03, EFG 2008, 680), die beide in der Sofortbesteuerung des Aufgabegewinns beim Wegzug von Einzelunternehmern in das Ausland nach der Theorie der finalen Betriebsaufgabe (aufgegeben durch Senatsurteile vom 28. Oktober 2009 I R 99/08, BFHE 227, 83, und I R 28/08, BFH/NV 2010, 432) einen klaren Verstoß gegen das EU-Recht gesehen haben.
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