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   FG Hessen, 23.06.2009 - 12 K 3439/01   

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https://dejure.org/2009,29281
FG Hessen, 23.06.2009 - 12 K 3439/01 (https://dejure.org/2009,29281)
FG Hessen, Entscheidung vom 23.06.2009 - 12 K 3439/01 (https://dejure.org/2009,29281)
FG Hessen, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - 12 K 3439/01 (https://dejure.org/2009,29281)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung des Schachtelprivilegs nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich bei Ausschüttungen einer französischen Tochtergesellschaft an eine inländische KGaA; Schachtelprivileg; Tochtergesellschaft; KGaA; Gesellschafter; Ausschüttung; DBA Frankreich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anwendung des Schachtelprivilegs nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich bei Ausschüttungen einer französischen Tochtergesellschaft an eine inländische KGaA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schachtelprivileg; Tochtergesellschaft; KGaA; Gesellschafter; Ausschüttung; DBA Frankreich

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Die KGaA - auch international ein Zwitter?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1418
  • IStR 2009, 658
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.06.1989 - X R 14/88

    Zur Art und zur Ermittlung der Einkünfte des persönlich haftenden Gesellschafters

    Auszug aus FG Hessen, 23.06.2009 - 12 K 3439/01
    Hier verweist das FA zur Begründung seiner Auffassung grundlegend auf das BFH-Urteil vom 21.06.1989 X R 14/88 (BStBI II 1989, 881), wonach die KGaA zwar zivilrechtlich als juristische Person ausgestaltet, einkommensteuerrechtlich jedoch dem phG der von ihm im Rahmen der KGaA erzielte anteilige Gewinn unmittelbar zuzurechnen ist.

    Die phG werden lediglich wie Mitunternehmer behandelt (BFH-Urteil in BStBl II 1989, 881 , m.w.N.).

    In seinem Urteil in BStBl II 1989, 881 , geht der BFH zwar im Zusammenhang mit der Frage, nach welchen Grundsätzen der Gewinn der phG zu ermitteln ist, selbst von der handelsrechtlichen Grundlage aus, wonach die Gewinn- und Verlustanteile der Komplementäre "Teil des Gesamtergebnisses der KGaA" sind.

  • BFH, 17.10.1990 - I R 16/89

    Von einer KGaA gezahlte Zinsen für ein von einem in der Schweiz ansässigen

    Auszug aus FG Hessen, 23.06.2009 - 12 K 3439/01
    Die vom Bundesfinanzhof (BFH) in seinen Urteilen vom 21.06.1989 (Bundessteuerblatt -BStBl- II 1989, 881) und vom 17.10.1990 (BStBl II 1991, 211 ) aufgestellten Rechtsgrundsätze seien auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar bzw. nicht entscheidungsrelevant.

    I R 16/89, BStBl II 1991, 211 , RiW 1991, 355 f.).

    Nach diesem korporativen Status entscheidet sich grundsätzlich auch die Frage, wer ggf. in welchem Umfang die im jeweiligen DBA vereinbarten Vergünstigungen, z.B. ein Schachtelprivileg, in Anspruch nehmen kann (vgl. auch Debatin, Anmerkung zum BFH-Urteil vom 17.10.1990 I R 16/89, BStBI II 1991, 211, RiW 1991, 355 f.).

  • BFH, 04.05.1965 - I 186/64 U

    Hinzurechnung der an persönlich haftende Gesellschafter einer

    Auszug aus FG Hessen, 23.06.2009 - 12 K 3439/01
    Dies entspricht dem Rechtsgrundsatz, dass auch in dem für die KGaA nach Aktienrecht aufzustellenden Jahresabschluss der nach den Vorschriften des HGB ermittelte Gewinn der phG als gewinnmindernder Betrag abzusetzen ist (so BFH-Urteil vom 04.05.1965 I 186/64 U, BStBl III 1965, 418, zu § 219 AktG 1937).

    Die fraglichen Gewinnanteile bilden nämlich nicht zwangsläufig abziehbare Aufwendungen, so dass die Vorschrift nicht nur deklaratorische Bedeutung hat (vgl. BFH-Urteil in BStBl III 1965, 418).

  • BFH, 29.05.1996 - I R 21/95

    Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien Schachteldividenden

    Auszug aus FG Hessen, 23.06.2009 - 12 K 3439/01
    Trotz dieses fehlenden Quellenbesteuerungsrechts Frankreichs in Bezug auf Schachteldividenden i.S.d. Artikels 9 Abs. 4 DBA-F genügt es für die Anwendung des Artikels 20 Abs. 1 Buchstabe a i.V.m. Buchstabe b, Doppelbuchstabe aa DBA-F, dass gemäß Artikel 9 Abs. 2 DBA-F allgemein ein Besteuerungsrecht besteht (BFH-Urteil vom 29.05.1996 I R 21/95, BStBl II 1997, 63).

    Aus Artikel 9 Abs. 6 DBA-F folgt jedoch im Umkehrschluss, dass darunter jedenfalls Kapitalgesellschaften fallen (BFH-Urteil vom 29.05.1996 I R 21/95, BStBI II 1997, 63).

  • BFH, 08.02.1984 - I R 11/80

    § 8 Nr. 4 GewStG erfordert nicht, daß die persönlich haftenden Gesellschafter

    Auszug aus FG Hessen, 23.06.2009 - 12 K 3439/01
    Der phG einer KGaA ist nicht notwendigerweise Mitunternehmer, da der Gesetzgeber in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG bewusst (vgl. BFH-Urteil vom 08.02.1984 I R 11/80, BStBl II 1984, 381 ) - im Unterschied zu § 15 Abs. 1 Satz 2 EStG - keine Mitunternehmerschaft statuiert hat.
  • BFH, 19.05.2010 - I R 62/09

    Sog. Schachtelprivileg nach Art. 20 DBA-Frankreich für Dividendeneinnahmen einer

    Das Hessische Finanzgericht (FG) gab ihr mit Urteil vom 23. Juni 2009  12 K 3439/01 (veröffentlicht in Internationales Steuerrecht --IStR-- 2009, 658) statt.
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