Rechtsprechung
KG, 13.02.2007 - 5 W 34/07 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- MIR - Medien Internet und Recht
Abkürzung des Vornamens bei einem eBay-Powerseller wettbewerbsrechtlich keine Bagatelle
Die nur unvollständige Namensangabe unterschreitet die Erheblichkeitsschwelle des § 3 UWG nicht.
- webshoprecht.de
Zur Pflicht des Anbieters, im Internet-Impressum seinen vollen Vornamen anzugeben
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Vollständige Namensangabe im Impressum ist Pflicht
- JurPC
BGB-InfoV § 1 Abs. 1 Nr. 1; UWG § 3
Namensnennung bei eBay-Angeboten - aufrecht.de
- Kanzlei Prof. Schweizer
Fernabsatz: Angabe des Vornamens (hier: Vertragspartner natürliche Person)?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht zur Angabe der Anbieteridentität und zum Widerrufsrecht bei Fernabsatz von Waren im Internet; Nichtbeachtung der die Namensangabe betreffenden Informationspflicht im Internet als Wettbewerbsverstoß; Beeinträchtigung des Wettbewerbs zum Nachteil der Mitbewerber ...
- kanzlei.biz
EBay-Powerseller müssen ihre Vornamen veröffentlichen
- info-it-recht.de
- online-und-recht.de
- Judicialis
UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; BGB § 312 c Abs. 1; ; BGB-InfoV § 1 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrechtliche Anforderungen an Angaben zur Anbieteridentität und zum Widerrufsrecht im Internetauftritt bei eBay
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- wb-law.de (Kurzinformation)
Gewerbliche Ebay Händler müssen Vornamen ausschreiben
- verbraucherrechtliches.de (Kurzinformation)
Verschwiegener Vorname bei gewerblichem eBay-Händler keine Bagatelle
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bei Angeboten Vor- und Nachnahme angeben! - eBay-Recht
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Identitätsangabe im Internet muss bei gewerblichen Anbietern vollständig sein
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Abkürzen des Vornamens bei eBay-Powersellern wettbewerbswidrig
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Unternehmer muss bei Internetauktionsplattform den Vornamen angeben
- recht-gehabt.de (Kurzinformation)
Muss ich als Unternehmer bei meinen Angeboten (z.B. bei eBay) stets den vollständigen Namen angeben?
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Verstoß gegen Namensnennung in Anbieterkennzeichnung
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Keine Abkürzung des Vornamens bei Benutzerkennung auf Homepage zulässig
- finkeldei-online.de (Kurzinformation)
EBay-Powerseller müssen Vornamen angeben
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Achtung - Abmahnfalle: abgekürzte Vornamen im Impressum und rechtliche Folgen
- beck.de (Leitsatz)
Identitätsangabe bei Fernabsatz von Waren im Internet
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Abmahnfalle: abgekürzte Vornamen im Impressum und rechtliche Folgen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Abgekürzter Name im Impressum
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Abkürzen des Vornamens bei eBay-Powersellern wettbewerbswidrig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Powerseller auf Ebay müssen kompletten Vornamen angeben - Allein die Angabe "R." reicht nicht aus
Besprechungen u.ä. (2)
- shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)
Fehlender Vorname im Impressum ist keine Bagatelle
- it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)
Abgekürzter Vorname im Impressum berechtigt zur Abmahnung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 29.12.2006 - 16 O 1165/06
- KG, 13.02.2007 - 5 W 34/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1050
- GRUR-RR 2007, 328
- MMR 2007, 440
- K&R 2007, 212
- ITRB 2007, 204
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 21.09.2012 - 5 W 204/12
Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei fehlender Angabe eines …
Das Landgericht hat (unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats, GRUR-RR 2007, 328 und gegen OLGR Düsseldorf 2009, 252, juris Rn. 21) einen Bagatellfall im Sinne des § 3 Abs. 2 UWG angenommen. - KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08
Benennung der Vertretungsperson einer GmbH & Co. KG und Widerrufsfolgenbelehrung …
Daher ist ein solcher Verstoß eines Unternehmers in der Regel geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht nur unerheblich i.S. von § 3 UWG zu beeinträchtigen (vgl. Senat GRUR-RR 2007, 328 f.).Deshalb beurteilt der Senat das - anders als die Angabe des nur abgekürzten Vornamens eines Einzelunternehmers (GRUR-RR 2007, 328 f.) - gemäß § 3 UWG als Bagatellverstoß und nicht als unlautere Wettbewerbshandlung.
- LG Köln, 30.08.2016 - 81 O 40/16
Amazon-Händler haften für Schutzrechtsverletzungen Dritter im eigenen Angebot
Umso wichtiger ist demnach die Angabe der hinter den Angeboten stehenden natürlichen Person (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 11.04.2008 - 5 W 41/08 sowie GRUR-RR 2007, 328 f. zur vorherigen Rechtslage und der oben genannten Unterscheidung).