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   KG, 13.02.2007 - 5 W 34/07   

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https://dejure.org/2007,550
KG, 13.02.2007 - 5 W 34/07 (https://dejure.org/2007,550)
KG, Entscheidung vom 13.02.2007 - 5 W 34/07 (https://dejure.org/2007,550)
KG, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 5 W 34/07 (https://dejure.org/2007,550)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Abkürzung des Vornamens bei einem eBay-Powerseller wettbewerbsrechtlich keine Bagatelle

    Die nur unvollständige Namensangabe unterschreitet die Erheblichkeitsschwelle des § 3 UWG nicht.

  • webshoprecht.de

    Zur Pflicht des Anbieters, im Internet-Impressum seinen vollen Vornamen anzugeben

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vollständige Namensangabe im Impressum ist Pflicht

  • JurPC

    BGB-InfoV § 1 Abs. 1 Nr. 1; UWG § 3
    Namensnennung bei eBay-Angeboten

  • aufrecht.de
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Fernabsatz: Angabe des Vornamens (hier: Vertragspartner natürliche Person)?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Angabe der Anbieteridentität und zum Widerrufsrecht bei Fernabsatz von Waren im Internet; Nichtbeachtung der die Namensangabe betreffenden Informationspflicht im Internet als Wettbewerbsverstoß; Beeinträchtigung des Wettbewerbs zum Nachteil der Mitbewerber ...

  • kanzlei.biz

    EBay-Powerseller müssen ihre Vornamen veröffentlichen

  • info-it-recht.de
  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; BGB § 312 c Abs. 1; ; BGB-InfoV § 1 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrechtliche Anforderungen an Angaben zur Anbieteridentität und zum Widerrufsrecht im Internetauftritt bei eBay

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Gewerbliche Ebay Händler müssen Vornamen ausschreiben

  • verbraucherrechtliches.de (Kurzinformation)

    Verschwiegener Vorname bei gewerblichem eBay-Händler keine Bagatelle

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei Angeboten Vor- und Nachnahme angeben! - eBay-Recht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Identitätsangabe im Internet muss bei gewerblichen Anbietern vollständig sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Abkürzen des Vornamens bei eBay-Powersellern wettbewerbswidrig

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Unternehmer muss bei Internetauktionsplattform den Vornamen angeben

  • recht-gehabt.de (Kurzinformation)

    Muss ich als Unternehmer bei meinen Angeboten (z.B. bei eBay) stets den vollständigen Namen angeben?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Namensnennung in Anbieterkennzeichnung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Abkürzung des Vornamens bei Benutzerkennung auf Homepage zulässig

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    EBay-Powerseller müssen Vornamen angeben

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Achtung - Abmahnfalle: abgekürzte Vornamen im Impressum und rechtliche Folgen

  • beck.de (Leitsatz)

    Identitätsangabe bei Fernabsatz von Waren im Internet

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnfalle: abgekürzte Vornamen im Impressum und rechtliche Folgen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abgekürzter Name im Impressum

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Abkürzen des Vornamens bei eBay-Powersellern wettbewerbswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Powerseller auf Ebay müssen kompletten Vornamen angeben - Allein die Angabe "R." reicht nicht aus

Besprechungen u.ä. (2)

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlender Vorname im Impressum ist keine Bagatelle

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abgekürzter Vorname im Impressum berechtigt zur Abmahnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1050
  • GRUR-RR 2007, 328
  • MMR 2007, 440
  • K&R 2007, 212
  • ITRB 2007, 204
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 21.09.2012 - 5 W 204/12

    Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei fehlender Angabe eines

    Das Landgericht hat (unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats, GRUR-RR 2007, 328 und gegen OLGR Düsseldorf 2009, 252, juris Rn. 21) einen Bagatellfall im Sinne des § 3 Abs. 2 UWG angenommen.
  • KG, 11.04.2008 - 5 W 41/08

    Benennung der Vertretungsperson einer GmbH & Co. KG und Widerrufsfolgenbelehrung

    Daher ist ein solcher Verstoß eines Unternehmers in der Regel geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht nur unerheblich i.S. von § 3 UWG zu beeinträchtigen (vgl. Senat GRUR-RR 2007, 328 f.).

    Deshalb beurteilt der Senat das - anders als die Angabe des nur abgekürzten Vornamens eines Einzelunternehmers (GRUR-RR 2007, 328 f.) - gemäß § 3 UWG als Bagatellverstoß und nicht als unlautere Wettbewerbshandlung.

  • LG Köln, 30.08.2016 - 81 O 40/16

    Amazon-Händler haften für Schutzrechtsverletzungen Dritter im eigenen Angebot

    Umso wichtiger ist demnach die Angabe der hinter den Angeboten stehenden natürlichen Person (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 11.04.2008 - 5 W 41/08 sowie GRUR-RR 2007, 328 f. zur vorherigen Rechtslage und der oben genannten Unterscheidung).
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