Rechtsprechung
LG Bonn, 31.10.2006 - 11 O 66/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- MIR - Medien Internet und Recht
Eine formularmäßig eingeholte Einwilligung von Verbrauchern, die zu uneingeschränkter telefonischer Werbung berechtigen soll, verstößt gegen § 4 Bundesdatenschutzgesetz und ist unwirksam. Eine ohne sachlichen Zusammenhang in AGB eingebaute Einwilligungsklausel verstößt ...
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UWG §§ 3, 7 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 307 Abs. 1 S. 2
Telefonwerbung, Verbraucher, Einwilligung
- LawCommunity.de
Formularmäßig Einwilligung von Verbrauchern in Telefonwerbung
- Glücksspiel & Recht
- adresshandel-und-recht.de
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Telefonwerbung - Einwilligungsklausel in AGB unwirksam
- datenschutz.eu
Einwilligungserklärung
- verbraucherrechtliches.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- advogarant.de (Kurzinformation)
Einwilligung zur Telefonwerbung und Bundesdatenschutzgesetz
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Unwirksame Internet-Einwilligung für Telefonwerbung
- beck.de (Leitsatz)
Unerwünschte Werbeanrufe nur bei vorheriger Zustimmung zulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Unwirksame Internet-Einwilligung für Telefonwerbung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
LG Bonn untersagt unerwünschte Werbeanrufe - Ausdrückliche Zustimmung des Verbraucher notwendig
Papierfundstellen
- MMR 2007, 124
- ITRB 2007, 84