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   LG Bonn, 31.10.2006 - 11 O 66/06   

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https://dejure.org/2006,5999
LG Bonn, 31.10.2006 - 11 O 66/06 (https://dejure.org/2006,5999)
LG Bonn, Entscheidung vom 31.10.2006 - 11 O 66/06 (https://dejure.org/2006,5999)
LG Bonn, Entscheidung vom 31. Oktober 2006 - 11 O 66/06 (https://dejure.org/2006,5999)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Eine formularmäßig eingeholte Einwilligung von Verbrauchern, die zu uneingeschränkter telefonischer Werbung berechtigen soll, verstößt gegen § 4 Bundesdatenschutzgesetz und ist unwirksam. Eine ohne sachlichen Zusammenhang in AGB eingebaute Einwilligungsklausel verstößt ...

  • openjur.de

    § 307 BGB; §§ 7, 3 UWG; §§ 41, 4 BDSG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG §§ 3, 7 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 307 Abs. 1 S. 2
    Telefonwerbung, Verbraucher, Einwilligung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Einwilligung zur Telefonwerbung und Bundesdatenschutzgesetz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Unwirksame Internet-Einwilligung für Telefonwerbung

  • beck.de (Leitsatz)

    Unerwünschte Werbeanrufe nur bei vorheriger Zustimmung zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unwirksame Internet-Einwilligung für Telefonwerbung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    LG Bonn untersagt unerwünschte Werbeanrufe - Ausdrückliche Zustimmung des Verbraucher notwendig

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 124
  • ITRB 2007, 84
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 4 U 78/06

    Außerhalb einer Kundenbeziehung vorgenommene Telefonwerbung ohne vorheriges

    Auszug aus LG Bonn, 31.10.2006 - 11 O 66/06
    Der Umstand, dass die schon früher anerkannte Wettbewerbswidrigkeit zum Erlass eines gesetzlichen Regelbeispiels geführt hat, kann nicht dazu führen, dass entsprechende Unterlassungsgebote nun nicht mehr verhängt werden dürften (s. OLG Hamm Urteil vom 15.08.2006 - 4 U 78/06 -, veröffentlicht in NRWE).
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