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   KG, 23.08.2011 - 4 W 43/11   

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https://dejure.org/2011,69463
KG, 23.08.2011 - 4 W 43/11 (https://dejure.org/2011,69463)
KG, Entscheidung vom 23.08.2011 - 4 W 43/11 (https://dejure.org/2011,69463)
KG, Entscheidung vom 23. August 2011 - 4 W 43/11 (https://dejure.org/2011,69463)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • webshoprecht.de

    Datenübermittlung des Kreditinstituts an die SCHUFA ohne Einwilligung des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ilex-recht.de (Kurzinformation)

    Die rechtlichen Möglichkeiten zur Löschung von Negativeinträgen im Datenbestand der Schufa Holding AG erfordern eine sorgfältige Prüfung - Warum Betroffene zum Fachanwalt gehen sollten?

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Drohung mit "Schufaeintrag”: Wann ist eine Meldung an die Schufa zulässig?

Papierfundstellen

  • ITRB 2012, 54
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 16.03.2011 - 19 U 291/10

    Zulässigkeit einer Datenübermittlung an die Schufa: Abwägung mit den

    Auszug aus KG, 23.08.2011 - 4 W 43/11
    Insbesondere entfällt eine Prüfung entgegenstehender Interessen des Betroffenen (vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 16. März 2011 - 19 U 291/10, DuD 2011, 494-498, Rn. 44 nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2015 - 16 U 41/14

    Zulässigkeit der Übermittlung von Daten an die Schufa

    Das berechtigte Interesse ergibt sich damit schon aus der Beteiligung an einem solchen Warnsystem (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 16.03.2011 - 19 U 291/10, juris), insbesondere das Interesse der SCHUFA als der die Daten empfangenden Stelle folgt bereits aus der ihren Geschäftsbetrieb ausmachenden Möglichkeit zur Auskunftserteilung (vgl auch KG Berlin, Beschluss vom 23.08.2011, 4 W 43/11).

    In BT-Drs 16/10529, S. 13ff. wird zudem klargestellt, dass die nach - damals - geltender Rechtslage zusätzlich vorzunehmende Abwägung mit den schutzwürdigen Interessen des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung durch die Prüfung der Voraussetzungen der Nr. 1 - 5 ersetzt wird (vgl auch KG Berlin, Beschluss vom 23.08.2011, 4 W 43/11, juris. Eine weitere Abwägung, wie sie die Rechtsprechung früher verlangt hat (BGH, Urt. v. 07.07.1983 - III ZR 159/82, juris) wird seit der Einführung von § 28a BDSG nicht mehr für erforderlich gehalten.

  • OLG Hamm, 09.02.2012 - 4 U 70/11

    Zur Angabe des Grundpreises bei Gleitmitteln in einem Erotikshop

    Insoweit darf auf die Beschwerdeentscheidung des Senats in der Sache 4 W 43/11 betreffend diese Parteien verwiesen werden.
  • KG, 30.07.2019 - 4 U 90/19

    Übermittlung personenbezogener Daten an die SCHUFA: Anspruch auf "Widerruf" des

    Der Senat hat hierzu bereits früher (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 23. August 2011 zu 4 W 43/11, BeckRS 2012, 19531) wie folgt ausgeführt:.
  • LG Düsseldorf, 29.04.2013 - 15 O 125/12

    Beseitigungbegehren bzgl. eines Eintrags in dem Schuldenregister der Schufa

    Dieses folgt regelmäßig schon aus einem berechtigten Interesse der Kreditinstitute an der Funktionsfähigkeit eines übergeordneten Kreditsicherungssystems, wie es die Schufa darstellt, und der Beteiligung - hier der Beklagten - an einem solchen System (Saarländisches OLG, Urteil vom 02.11.2011 - 5 U 187/11-36, Juris, Rn. 25; KG Berlin, Beschluss vom 23.08.2011 - 4 W 43/11, Juris, Rn. 4; OLG Frankfurt, Urteil vom 16.03.2011 - 19 U 291/10, Juris, Rn. 43; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2005 - I-15 U 196/04, Juris, Rn. 40; Gola/Schomerus, a.a.O., § 28a Rn. 7; vgl. auch BGH, Urteil vom 22.02.2011 - VI ZR 120/10, Juris, Rn. 23).

    Denn dessen schutzwürdigen Belangen wird bereits dadurch Genüge getan, dass die Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit anhand der in Ziff. 1 bis 5 Absatz 1 enthaltenen Kriterien "gesichert" festgestellt wird (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.03.2011 - 19 U 291/10, Juris, Rn. 44; KG, Beschluss vom 23.08.2011 - 4 W 43/11, Juris, Rn. 4; Gola/Schomerus, a.a.O., § 28a Rn. 6; vgl. auch Saarländisches OLG, Urteil vom 02.11.2011 - 5 U 187/11-36, Juris, Rn. 30).

  • KG, 17.02.2016 - 26 U 197/12

    Datenübermittlung an die SCHUFA durch ein vom Gläubiger beauftragtes

    Das berechtigte Interesse der Beklagten ergibt sich damit schon aus der Beteiligung an einem solchen Warnsystem; das Interesse der Schufa als der die Daten empfangenden Stelle folgt bereits aus der ihren Geschäftsbetrieb ausmachenden Möglichkeit zur Auskunftserteilung (OLG Düsseldorf - 16 U 41/14 - a.a.O., Rdnr. 28 nach juris; OLG Frankfurt - 19 U 291/10 - a.a.O., Rdnrn. 37, 43 nach juris; KG, Beschluss vom 23.08.2011 - 4 W 43/11 - ITRB 2012, 54, Rdnr. 4 nach juris).

    Eine weitere Abwägung wird seit der Einführung des gegenüber der vorgenannten Vorschrift spezielleren § 28a BDSG (vgl. dazu Ehmann, a.a.O., § 28a Rdnr. 3 [welche die Vorschrift an dieser Stelle lediglich versehentlich mit "§ 28b" bezeichnet]; Gierschmann, a.a.O. § 28 Rdnr. 11; Heinemann, a.a.O.  § 28a Rdnr. 8) daher nicht mehr für erforderlich gehalten (OLG Düsseldorf - 16 U 41/14 - a.a.O., Rdnr. 34 nach juris; OLG Frankfurt - 19 U 291/10 - a.a.O., Rdnr. 44 nach juris; KG - 4 W 43/11 - a.a.O., Rdnr. 4 nach juris; Ehmann, a.a.O., § 28a Rdnr. 28).

  • OLG Frankfurt, 14.12.2017 - 3 U 141/15

    Löschung eines SCHUFA-Eintrags

    Der Wortlaut stellt entgegen der Auffassung des Klägers unmissverständlich auf die Fälligkeit der geschuldeten Leistung ab und entgegen der Auffassung des Klägers nicht auf den erst später geschlossenen Vollstreckungsvergleich, da er allenfalls zu einer nachträglichen Stundung der titulierten Forderung geführt hat, an deren Fälligkeit er aber nichts ändern kann (vgl. KG, Beschluss v. 23.08.2011, 4 W 43/11 - Juris Tz. 4).
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2015 - 16 U 224/14

    Rechtmäßigkeit der Einmeldung einer titulierten Forderung an eine

    Das berechtigte Interesse ergibt sich damit schon aus der Beteiligung an einem solchen Warnsystem (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 16.03.2011 - 19 U 291/10, juris), insbesondere das Interesse der A als der die Daten empfangenden Stelle folgt bereits aus der ihren Geschäftsbetrieb ausmachenden Möglichkeit zur Auskunftserteilung (vgl auch KG Berlin, Beschluss vom 23.08.2011, 4 W 43/11).

    In BT-Drs 16/10529, S. 13ff. wird zudem klargestellt, dass die nach - damals - geltender Rechtslage zusätzlich vorzunehmende Abwägung mit den schutzwürdigen Interessen des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung durch die Prüfung der Voraussetzungen der Nr. 1 - 5 ersetzt wird (vgl auch KG Berlin, Beschluss vom 23.08.2011, 4 W 43/11, juris).

  • OLG Dresden, 17.09.2018 - 4 U 713/18

    Kündigung eines Darlehens wegen Zahlungsrückständen aufgrund von Krankheit

    Denn diese Abwägung wird durch die Prüfung der Voraussetzungen der Nr. 1-5 ersetzt (BT-Drucks. 16/10529, S. 14; vgl. KG Berlin, Beschluss vom 23.08.2011 - 4 W 43/11 - juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 16.03.2011 - 19 U 291/10, Rn. 44 - juris).
  • OLG Brandenburg, 06.02.2013 - 4 U 50/12

    Verjährung: Hemmung der Verjährung eines Werklohnanspruchs gegen die

    Bei unrichtiger äußerer Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusprechen, die nach dem Gesamtzusammenhang der Prozesserklärung aus der Sicht des Gerichts und des Prozessgegners erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen sein soll (nur beispielhaft: BGH Urteil vom 27.11.2007 - X ZR 144/06 - Rn. 7; zur Auslegbarkeit schon: BGH Urteil vom 16.05.1983; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 7. Zivilsenat, Urteil vom 05.12.2007 - 7 U 102/07 - Rn. 18; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 4. Zivilsenat, Beschlüsse vom 08.12.2009 - 4 W 40/09 und vom 10.05.2012 - 4 W 43/11).
  • AG Münster, 14.01.2013 - 48 C 2651/12

    Meldung der Nichtbegleichung einer Rechnung der Schufa; Übermittlung

    Darunter ist ein berechtigtes Interesse der übermittelnden oder der empfangenden Stelle zu verstehen (KG Berlin, Beschluss vom 23.08.2011, - 4 W 43/11 -, BeckRS 2012, 19531 m.w.N.).
  • LG Aurich, 11.05.2017 - 1 O 686/16

    SCHUFA-Einmeldung: Leistungsbewirken bei Begleichung einer Geldschuld mit

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