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   OLG Hamburg, 16.08.2011 - 7 U 51/10   

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https://dejure.org/2011,3435
OLG Hamburg, 16.08.2011 - 7 U 51/10 (https://dejure.org/2011,3435)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.08.2011 - 7 U 51/10 (https://dejure.org/2011,3435)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. August 2011 - 7 U 51/10 (https://dejure.org/2011,3435)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 2 BGB; Artt. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG
    Zur Zumutbarkeit von Prüfungspflichten des Betreibers einer Suchmaschine; Anspruch gegen den Betreiber einer Suchmaschine auf Unterlassung des Nachweises von rechtsverletzenden Äußerungen

  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
    Persönlichkeitsverletzung im Internet: Anspruch gegen den Betreiber einer Suchmaschine auf Unterlassung der Mitwirkung an der Verbreitung von Äußerungen Dritter

  • JurPC

    Voraussetzungen für Ansprüche gegen den Suchmaschinenbetreiber auf Entfernung von Einträgen aus den Trefferlisten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsansprüche gegen den Betreiber einer Suchmaschine

  • kanzlei.biz

    Zur Darlegungslast für Unterlassungsansprüche gegen Suchmaschinenbetreiber

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Zur Haftung von Google bei rechtsverletzenden Einträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsansprüche gegen den Betreiber einer Suchmaschine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung von Google?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zur Haftung bei rechtsverletzenden Google- Einträgen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unterlassungsansprüche gegen Suchmaschinenbetreiber

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Löschungsklagen gegen Google müssen hinreichend konkretisiert sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Suchmaschinenbetreibers für rechtsverletzende Äußerungen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung von Internetsuchmaschinenbetreibern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Google-Suchergebnisse": Zur Feststellung einer Rechtsverletzung sind genaue Angaben zum Inhalt der Internetseiten erforderlich - Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts sonst unbegründet

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Haftung des Suchmaschinenbetreibers für rechtsverletzende Äußerungen // Das OLG Hamburg stellte klare Voraussetzungen auf, nach denen eine Haftung eines Suchmaschinenbetreibers für rechtsverletzende Äußerungen gegeben ist

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • buskeismus-lexikon.de (Sitzungsbericht)

    Klage v. RA Dr. Alexander Stopp gegen Google in keinem Punkt schluessig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1438
  • GRUR-RR 2012, 87 (Ls.)
  • MMR 2012, 62
  • K&R 2011, 735
  • afp 2011, 491
  • ITRB 2012, 9
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern vielmehr erst dann verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für eine rechtsverletzende Nutzung des Internetanschlusses durch das Kind haben (vgl. OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2008, 73, 74; LG Mannheim, MMR 2007, 267, 268; ZUM-RD 2007, 252, 254 f.; MMR 2007, 459, 460; Grosskopf, CR 2007, 122 f.; Peter, K&R 2007, 371, 373; Leistner/Stang, WRP 2008, 533, 549; Mühlberger, GRUR 2009, 1022, 1025 f.; Sandor, ITRB 2012, 9, 13; Schöttler, jurisPR-ITR 2/2007 Anm. 2; Wenn, jurisPR-ITR 5/2008 Anm. 2; Krieg, jurisPR-ITR 16/2008 Anm. 3; vgl. auch Spindler in Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand: 1. August 2012, § 832 Rn. 31a; Moritz in jurisPK-BGB, 6. Aufl., § 832 Rn. 46; Heckmann in jurisPK-Internetrecht, 3. Aufl., Kap. 3.2 Rn. 81; Weidert/Molle in Ensthaler/Weidert, Handbuch Urheberrecht und Internet, 2. Aufl., Kap. 7 Rn. 168).
  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 489/16

    Zur Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (www.google.de)

    (3) Den Betreiber einer Suchmaschine treffen daher erst dann spezifische Verhaltenspflichten, wenn er durch einen konkreten Hinweis Kenntnis von einer offensichtlichen und auf den ersten Blick klar erkennbaren Rechtsverletzung erlangt hat (vgl. zum Umfang der Prüfpflichten eines Suchmaschinenbetreibers auch OLG Hamburg, Urteil vom 16. August 2011 - 7 U 51/10, AfP 2011, 491; LG Hamburg, Urteil vom 07. November 2014 - 324 O 660/12, NJW 2015, 796).
  • LG Frankfurt/Main, 28.06.2019 - 3 O 315/17

    Zu Recht auf Vergessenwerden nach Art. 17 DSGVO

    Auch hat er den Inhalt der Dokumente, die darunter abrufbar sind, zusammengefasst wiedergegeben (zu diesem Erfordernis OLG Hamburg, MMR 2012, 62, 63).
  • LG Hamburg, 07.11.2014 - 324 O 660/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Haftung des Betreibers einer

    Zudem hat die Rechtsprechung auch bereits zuvor eine Störerhaftung des Suchmaschinenbetreibers für die Verlinkung auf von Dritten eingestellten Inhalte grundsätzlich angenommen, wie die Entscheidung des 7. Senats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 16.08.2011 (Az: 7 U 51/10 - Juris Abs. 19) zeigt, denn der Anspruch wurde wegen des unzureichend konkreten Hinweises des Betroffenen auf die beanstandeten Inhalte verneint, eine Störerhaftung der Suchmaschine jedoch nicht ausgeschlossen.

    Damit kommt es auf die Frage einer ausreichenden Distanzierung auch nicht an, denn diese Vorgänge sind technisch gesteuert, so dass die Verlinkung an den Maßstäben der Störerhaftung zu messen ist (vgl. BGH Urteil v. 14.10.2010, Az: I ZR 191/08 AnyDVD - Juris Abs. 22f; BGH Urteil. V. 1.04.2004, Az: I ZR 317/01 Schöner Wetten - Juris Abs. 25f; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg Urteil v. 16.08.2011, Az: 7 U 51/10).

    Diese Maßstäbe gelten auch für die von der Beklagten betriebene Suchmaschine (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg Urteil v. 16.08.2011, aaO., Juris Abs. 17).

  • LG Hamburg, 01.04.2016 - 324 O 736/14

    Allgemeine Persönlichkeitsrechtsverletzung: Haftung eines Suchmaschinenbetreibers

    Zudem hat die Rechtsprechung auch bereits zuvor eine Störerhaftung des Suchmaschinenbetreibers für die Verlinkung auf von Dritten eingestellten Inhalte grundsätzlich angenommen, wie die Entscheidung des 7. Senats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 16.08.2011 (Az: 7 U 51/10 - Juris Abs. 19) zeigt, denn der Anspruch wurde wegen des unzureichend konkreten Hinweises des Betroffenen auf die beanstandeten Inhalte verneint, eine Störerhaftung der Suchmaschine jedoch nicht ausgeschlossen.

    Damit kommt es auf die Frage einer ausreichenden Distanzierung auch nicht an, denn diese Vorgänge sind technisch gesteuert, so dass die Verlinkung an den Maßstäben der Störerhaftung zu messen ist (vgl. BGH Urteil v. 14.10.2010, Az: I ZR 191/08 AnyDVD - Juris Abs. 22f; BGH Urteil. V. 1.04.2004, Az: I ZR 317/01 Schöner Wetten - Juris Abs. 25f; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg Urteil v. 16.08.2011, Az: 7 U 51/10).

    Diese Maßstäbe gelten auch für die von der Beklagten betriebene Suchmaschine (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 16.08.2011, aaO., Juris Abs. 17).

  • LG Hamburg, 21.10.2016 - 324 O 270/15

    Anspruch auf Unterlassung der Anzeige von Suchergebnissen und Verlinkungen bei

    Zudem hat die Rechtsprechung auch bereits zuvor eine Störerhaftung des Suchmaschinenbetreibers für die Verlinkung auf von Dritten eingestellte Inhalte grundsätzlich angenommen, wie die Entscheidung des 7. Senats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 16.08.2011 (Az: 7 U 51/10 - Juris Abs. 19) zeigt, denn der Anspruch wurde wegen des unzureichend konkreten Hinweises des Betroffenen auf die beanstandeten Inhalte verneint, eine Störerhaftung der Suchmaschine jedoch nicht ausgeschlossen.

    Damit kommt es auf die Frage einer ausreichenden Distanzierung auch nicht an, denn diese Vorgänge sind technisch gesteuert, so dass die Verlinkung an den Maßstäben der Störerhaftung zu messen ist (vgl. BGH Urteil v. 14.10.2010, Az: I ZR 191/08 AnyDVD - Juris Abs. 22f; BGH Urteil. V. 1.04.2004, Az: I ZR 317/01 Schöner Wetten - Juris Abs. 25f; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg Urteil v. 16.08.2011, Az: 7 U 51/10).

    Diese Maßstäbe gelten auch für die von der Beklagten betriebene Suchmaschine (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 16.08.2011, aaO., Juris Abs. 17).

  • LG Hamburg, 29.12.2017 - 324 O 22/17

    Anspruch auf Unterlassung der Anzeige von Suchergebnissen und Verlinkungen nach

    Bereits zuvor hat die Rechtsprechung eine Störerhaftung des Suchmaschinenbetreibers für die Verlinkung auf von Dritten eingestellte Inhalte grundsätzlich angenommen (vgl. OLG Hamburg, AfP 2011, 491).

    Denn sie erstellt aufgrund einer individuellen Suchanfrage Ergebnisse in der beschriebenen Form und zeigt diese dem Nutzer an (vgl. auch BGH Urteil v. 14.10.2010, Az: I ZR 191/08 AnyDVD - Juris Abs. 22f; BGH Urteil. v. 1.04.2004, Az: I ZR 317/01 Schöner Wetten - Juris Abs. 25f; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg Urteil v. 16.08.2011, Az: 7 U 51/10).

  • LG München II, 26.10.2018 - 2 O 4622/17

    Haftung des Betreibers einer Suchmaschine

    (3) Den Betreiber einer Suchmaschine treffen daher erst dann spezifische Verhaltenspflichten, wenn er durch einen konkreten Hinweis Kenntnis von einer offensichtlichen und auf den ersten Blick klar erkennbaren Rechtsverletzung erlangt hat (vgl. zum Umfang der Prüfpflichten eines Suchmaschinenbetreibers auch OLG Hamburg, AfP 2011, 491 = GRUR-RR 2012, 87 Ls. - Ergebnisliste; LG Hamburg, NJW 2015, 796).
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