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   BFH, 21.12.1965 - IV 157/65 U   

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https://dejure.org/1965,2283
BFH, 21.12.1965 - IV 157/65 U (https://dejure.org/1965,2283)
BFH, Entscheidung vom 21.12.1965 - IV 157/65 U (https://dejure.org/1965,2283)
BFH, Entscheidung vom 21. Dezember 1965 - IV 157/65 U (https://dejure.org/1965,2283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines Schiffes als tarifbegünstigende Einkünfte von Handelsschiffen im internationalen Verkehr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 84, 255
  • BStBl III 1966, 93
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 10.08.2016 - I R 60/14

    Gewerbesteuerliche Kürzung für den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen

    Obwohl jene Vorschrift zunächst noch keine dahingehende Definition enthielt, wurde sie vom Bundesfinanzhof (BFH) dahin gedeutet, dass von ihr nur Einkünfte aus der internationalen Seeschifffahrt begünstigt werden sollten, die durch den Einsatz von Seeschiffen erzielt worden sind (BFH-Urteil vom 21. Dezember 1965 IV 157/65 U, BFHE 84, 255, BStBl III 1966, 93).
  • BFH, 24.11.1983 - IV R 74/80

    Ermäßigte Steuermeßzahl für den Gewerbeertrag aus einem im Bau befindlichen

    Daher war ein Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines Schiffes ebensowenig einzubeziehen (BFH-Urteil vom 21. Dezember 1965 IV 157/65 U, BFHE 84, 255, BStBl III 1966, 93) wie Sonderabschreibungen auf Anzahlungen für ein in Bau befindliches Seeschiff (BFH-Urteil vom 8. März 1973 IV R 60/70, BFHE 109, 235, BStBl II 1973, 608).
  • BFH, 08.03.1973 - IV R 59/70

    Ermittlung der begünstigten Einkünfte - Betrieb von Handelsschiffen -

    Aus diesem Grunde hat der erkennende Senat den Gewinn aus der Veräußerung eines Seeschiffes nicht zu den Einkünften aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr gerechnet (vgl. BFH-Urteil vom 21. Dezember 1965 IV 157/65 U, BFHE 84, 255, BStBl III 1966, 93).
  • BFH, 28.11.1973 - I R 21/72

    Ausländische Einkünfte - Handelsschiff - Internationaler Verkehr - Ermäßigter

    Nach dem Urteil vom 21. Dezember 1965 IV 157/65 U, (BFHE 84, 255, BStBl III 1966, 93) handelt es sich um Einkünfte, die durch den Einsatz von Seeschiffen erzielt werden.
  • BFH, 08.03.1973 - IV R 60/70

    Sonderabschreibungen auf Anzahlungen - Negative Einkünfe - Seeschiff im Bau -

    Aus diesem Grunde hat der erkennende Senat den Gewinn aus der Veräußerung eines Seeschiffes nicht zu den Einkünften aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr gerechnet (vgl. BFH-Urteil vom 21. Dezember 1965 IV 157/65 U, BFHE 84, 225, BStBl III 1966, 93).
  • BFH, 16.02.1968 - VI R 193/66

    Einkünfte - Zinseinnahmen - Bankguthaben - Wertpapierdepots - Negative

    Sie enthält jedoch, wie in der Entscheidung IV 157/65 U vom 21. Dezember 1965 (BFH 84, 255, BStBl III 1966, 93) ausgeführt wird, eine zutreffende Klarstellung des Begriffs Einkünfte von Handelsschiffen im internationalen Verkehr.
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