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   BFH, 09.03.1967 - IV 184/63   

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https://dejure.org/1967,585
BFH, 09.03.1967 - IV 184/63 (https://dejure.org/1967,585)
BFH, Entscheidung vom 09.03.1967 - IV 184/63 (https://dejure.org/1967,585)
BFH, Entscheidung vom 09. März 1967 - IV 184/63 (https://dejure.org/1967,585)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grenze der Erhöhung von Umsätzen und Gewinnen im Wege der Schätzung wegen grober Verstöße gegen die steuerlichen Pflichten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 88, 212
  • NJW 1967, 2380 (Ls.)
  • BStBl III 1967, 349
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.10.1958 - V 5/57 U

    Umsatzsteuerschätzung auf Grund mangelnder Buchführung eines Betriebes

    Auszug aus BFH, 09.03.1967 - IV 184/63
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile V 5/57 U vom 23. Oktober 1958, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 68 S. 41 - BFH 68, 41 -, BStBl III 1959, 16, und IV 87/59 vom 12. Oktober 1961, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1962, 235) geht bei gröblicher Verletzung steuerlicher Verpflichtungen, vor allem auch hinsichtlich der Buchführung, die einer jeden Schätzung anhaftende Unsicherheit zu Lasten des Steuerpflichtigen.
  • BFH, 13.08.1964 - IV 96/60

    Steuerliche Schätzung bei grober Pflichtverletzung des HV

    Auszug aus BFH, 09.03.1967 - IV 184/63
    Die Besteuerungsgrundlagen müssen also nach dem für den Steuerpflichtigen ungünstigsten, aber nach möglichen Sachverhalt festgestellt werden (Urteil des Senats IV 96/60 vom 13. August 1964, HFR 1964, 436).
  • BFH, 12.10.1961 - IV 87/59
    Auszug aus BFH, 09.03.1967 - IV 184/63
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile V 5/57 U vom 23. Oktober 1958, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 68 S. 41 - BFH 68, 41 -, BStBl III 1959, 16, und IV 87/59 vom 12. Oktober 1961, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1962, 235) geht bei gröblicher Verletzung steuerlicher Verpflichtungen, vor allem auch hinsichtlich der Buchführung, die einer jeden Schätzung anhaftende Unsicherheit zu Lasten des Steuerpflichtigen.
  • FG Münster, 18.07.2016 - 14 K 1370/12

    Turnierpokerspieler erzielt gewerbliche Einkünfte

    Liegen danach im Streitfall die Voraussetzungen für eine Schätzung von Besteuerungsgrundlagen aufgrund der Verletzung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten durch den Kläger vor, ist die Finanzbehörde bzw. im finanzgerichtlichen Verfahren gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz der Finanzgerichtsordnung (FGO) das FG im Allgemeinen nicht nur berechtigt (vgl. BFH-Urteil vom 29.03.2001 - IV R 67/99, BFHE 195, 261, BStBl II 2001, 484), sondern je nach dem Umständen des Einzelfalls sogar verpflichtet, bei der von ihr bzw. ihm vorzunehmenden Schätzung in dem gegebenen Schätzungsrahmen an die oberste Grenze zu gehen (vgl. BFH-Urteil vom 09.03.1967 - IV 184/63, BFHE 88, 212, BStBl III 1967, 349; BFH-Beschluss vom 25.01.1990 - IV B 140/88, BFH/NV 1990, 484), d. h. die Besteuerungsgrundlagen sind von der Finanzbehörde nach dem für den Kläger ungünstigsten, aber noch möglichen Sachverhalt festzustellen.
  • FG Münster, 12.10.2018 - 14 K 799/11

    Qualifizierung der Teilnahme an Pokerturnieren, Internet-Pokerveranstaltungen und

    Denn liegen - wie im Streitfall - die Voraussetzungen für eine Schätzung von Besteuerungsgrundlagen aufgrund der Verletzung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten durch einen Kläger vor, ist die Finanzbehörde bzw. im finanzgerichtlichen Verfahren gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz der Finanzgerichtsordnung (FGO) das Finanzgericht im allgemeinen nicht nur berechtigt (vgl. Urteil des BFH vom 29.03.2001 - IV R 67/99, BStBl. II 2001, 484), sondern je nach den Umständen des Einzelfalls sogar verpflichtet, bei der von ihr bzw. ihm vorzunehmenden Schätzung in dem gegebenen Schätzungsrahmen an die oberste Grenze zu gehen (vgl. Urteil des BFH vom 09.03.1967 - IV 184/63, BStBl. III 1967, 349; Beschluss des BFH vom 25.01.1990 - IV B 140/88, BFH/NV 1990, 484), d. h. die Besteuerungsgrundlagen sind von der Finanzbehörde bzw. dem Finanzgericht nach dem für den Kläger ungünstigsten, aber noch möglichen Sachverhalt festzustellen.
  • FG Köln, 06.06.2018 - 15 V 754/18

    Ausschluss einer Sicherheitsleistung für geänderte Festsetzungen von

    Die Vernachlässigung der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Sachaufklärung darf - wie die Rspr. wiederholt betont hat - jedoch nicht dazu führen, dass der Nachlässige einen Vorteil erzielt gegenüber denjenigen, die ihre steuerlichen Pflichten ordnungsmäßig erfüllen (BFH-Urteil vom 9. März 1967 IV 184/63, BStBl III 1967, 349; BFH-Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BStBl II 1993, 259; BFH-Urteil vom 26. Oktober 1994 X R 114/92).
  • FG Köln, 24.11.2023 - 7 V 1177/23

    Verfahren - Änderung eines Beschlusses über die Aussetzung der Vollziehung § 69

    Im Allgemeinen ist das Finanzamt nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, in diesem Schätzungsrahmen an die oberste Grenze zu gehen, um im Interesse der steuerlichen Gerechtigkeit und zum Schutz der ihre steuerlichen Pflichten erfüllenden Staatsbürger in jedem Fall auszuschließen, dass Steuerpflichtigen durch gröbliche Verletzung ihrer Pflichten im Ergebnis bessergestellt werden als pflichtgetreue Steuerpflichtige (vgl. BFH-Urteil vom 9.3.1967 IV 184/63, BStBl II 1967, 349).
  • FG Hamburg, 07.02.2019 - 6 V 240/18

    Einkommensteuer: Hinzuschätzung von Einnahmen und Umsätzen bei einem Döner-Imbiss

    Im allgemeinen ist das Finanzamt nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, in diesem Schätzungsrahmen an die oberste Grenze zu gehen um im Interesse der steuerlichen Gerechtigkeit und zum Schutz der ihre steuerlichen Pflichten erfüllenden Staatsbürger in jedem Fall auszuschließen, dass Steuerpflichtige durch gröbliche Verletzung ihrer Pflichten im Ergebnis bessergestellt werden als pflichtgetreue Steuerpflichtige (BFH-Urteil vom 9. März 1967, IV 184/63, BStBl III 1967, 349).
  • FG Thüringen, 30.01.2013 - 3 K 212/11

    Buchführungsmängel als Grundlage für eine Schätzungsbefugnis des Finanzamts

    Die Vernachlässigung der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Sachaufklärung darf jedoch nicht dazu führen, dass der Nachlässige einen Vorteil erzielt gegenüber denjenigen, die ihre steuerliche Pflichten ordnungsgemäß erfüllen (vgl. BFH-Urteile vom 9. März 1967 IV 184/63, BFHE 88, 212, BStBl III 1967, 349; vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, a.a.O.).
  • FG Hamburg, 16.04.2019 - 6 K 50/18

    Hinzuschätzungen bei Döner-Imbiss bei nicht existenten Ursprungsaufzeichnungen -

    Im allgemeinen ist das Finanzamt nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, in diesem Schätzungsrahmen an die oberste Grenze zu gehen, um im Interesse der steuerlichen Gerechtigkeit und zum Schutz der ihre steuerlichen Pflichten erfüllenden Staatsbürger in jedem Fall auszuschließen, dass Steuerpflichtige durch gröbliche Verletzung ihrer Pflichten im Ergebnis bessergestellt werden als pflichtgetreue Steuerpflichtige (BFH, Urteil vom 9. März 1967, IV 184/63, BStBl III 1967, 349, juris, Rn. 13).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2021 - 3 K 1862/19

    Rechtmäßigkeit der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen in einem

    Im Allgemeinen ist das Finanzamt nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, in diesem Schätzungsrahmen an die oberste Grenze zu gehen, um im Interesse der steuerlichen Gerechtigkeit und zum Schutz der ihre steuerlichen Pflichten erfüllenden Staatsbürger in jedem Fall auszuschließen, dass Steuerpflichtige durch gröbliche Verletzung ihrer Pflichten im Ergebnis bessergestellt werden als pflichtgetreue Steuerpflichtige (BFH, Urteil vom 09.03.1967 IV 184/63, BStBl II 1967, 349).
  • FG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 K 2740/19

    Schätzung im Gaststättengewerbe - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG -

    Im Allgemeinen ist die Finanzbehörde darüber hinaus nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, in dem Schätzungsrahmen an die oberste Grenze zu gehen, um im Interesse der steuerlichen Gerechtigkeit und zum Schutz der ihre steuerlichen Pflichten erfüllenden Staatsbürger in jedem Fall auszuschließen, dass Steuerpflichtige durch grobe Verletzung ihrer Pflichten im Ergebnis bessergestellt werden als pflichtgetreue Steuerpflichtige (BFH-Urteil vom 09.03.1967 IV 184/63, BFHE 88, 212, BStBl III 1967, 349, Rn. 13).
  • BFH, 31.08.1967 - V 241/64

    Orientierung an der Wirklichkeit bei Schätzung eines unklaren Sachverhaltes

    Dem IV. Senat, der in seinen neueren Entscheidungen (IV 96/60 vom 13. August 1964, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1964 S. 436 - HFR 1964, 436 -, und IV 184/63 vom 9. März 1967, BFH 88, 212, BStBl III 1967, 349) diesen Grundsatz zwar anerkennt, aber doch innerhalb der Möglichkeiten eines "nicht sehr engen Schätzungsrahmens" das schätzende FA oder FG für verpflichtet hält, von dem dem Steuerpflichtigen ungünstigen Sachverhalt auszugehen, vermag der erkennende Senat hierin nicht zu folgen.
  • BFH, 25.01.1990 - IV B 140/88

    Schwere Verletzung der steuerlichen Pflichen bei fehlender ordnungsgemäßer

  • FG Münster, 19.06.2015 - 14 K 3865/12

    Steuerliche Bewertung der Veräußerung eines wiederholt über bestimmte

  • BFH, 09.11.1978 - VI R 195/77

    Gesprächsgebühren - Telefongebühren - Feststellungslast - Beweislast

  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 257/20

    Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis

  • FG Hamburg, 20.05.2019 - 6 K 109/18

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen: Schätzung bei Gebrauchtwagenhändler

  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 261/20

    Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis

  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 259/20

    Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis

  • FG Baden-Württemberg, 23.02.1999 - 1 K 250/97

    Streit über den gewinnerhöhenden Wert der privaten Nutzung eines betrieblichen

  • FG Berlin-Brandenburg, 20.10.2017 - 4 K 4206/14

    Schätzungsbefugnis bei Mängeln in der elektronischen Kassenbuchführung -

  • FG Baden-Württemberg, 17.03.1998 - 1 K 39/96

    Zulässigkeit und Richtigkeit der Schätzung von Umsätzen und Gewinnen aus

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2002 - 3 K 3095/99

    Örtlich unzuständiges Finanzamt erlässt Gewinnfeststellungs-, Umsatzsteuer- und

  • FG Baden-Württemberg, 23.01.1999 - 1 K 99/98

    Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Privatnutzung von betrieblichem Pkw;

  • FG Baden-Württemberg, 11.10.2001 - 6 K 274/98

    Wirksamkeit einer Ladung zur mündlichen Verhandlung bei Mandatsniederlegung;

  • FG München, 21.02.2001 - 1 K 4885/99

    Gegenbeweis zu in Postzustellungsurkunde beurkundeten Tatsachen

  • FG Münster, 24.01.2007 - 12 K 2226/05
  • FG Saarland, 01.09.1998 - 1 V 226/98

    Abgabenordnung; Abweichung von bisher praktizierter Richtsatzschätzung

  • FG Hamburg, 06.02.1997 - II 142/95

    Rechtmäßigkeit der Beitreibung bestandskräftig festgesetzter Steuerschulden ;

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