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   FG Hamburg, 01.11.2001 - IV 20/99   

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https://dejure.org/2001,14488
FG Hamburg, 01.11.2001 - IV 20/99 (https://dejure.org/2001,14488)
FG Hamburg, Entscheidung vom 01.11.2001 - IV 20/99 (https://dejure.org/2001,14488)
FG Hamburg, Entscheidung vom 01. November 2001 - IV 20/99 (https://dejure.org/2001,14488)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung einer gewährten Ausfuhrerstattung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückforderung einer gewährten Ausfuhrerstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückforderung gewährter Ausfuhrerstattung; Anforderung an die Begründung; Begriff der "Einfuhr in ein Drittland" ; Berufung auf Vertrauensschutz; Wegfall der Bereicherung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 11.07.1984 - 89/83

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Dimex

    Auszug aus FG Hamburg, 01.11.2001 - IV 20/99
    Den Begriff der "Einfuhr in ein Drittland" im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Unterabsatz 1 lit. a) VO Nr. 3665/87 legt der Senat im Anschluss an die zur differenzierten Ausfuhrerstattung ergangenen Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 11.7.1984 - Rs.89/83 -, Slg. 1984, 2815, 2831 ff.; Urteil vom 31.3.1993 - C 27/92 -, Slg. I 1993 S. 1701, 1712 ff) in ständiger Rechtsprechung dahin aus, dass auch bei einem einheitlichen Erstattungssatz für alle Drittländer das Erzeugnis tatsächlich in unverändertem Zustand den Bestimmungsmarkt eines Drittlandes erreichen muss, um dort vermarktet zu werden (vgl. zuletzt Urteile vom 17.5.2001 - IV 76/99 - und 18.7.2001 - IV 404/98 - ; vgl. ferner Beschluss des BFH vom 11.5.2000 - VII B 213/99 - ).

    Angesichts des Zieles der Gewährung von Ausfuhrerstattung - scil. den Absatz der Erzeugnisse außerhalb der Gemeinschaft zu fördern und damit die Präsenz der Gemeinschaft als Anbieter landwirtschaftlicher Produkte auf dem Weltmarkt zu sichern - ist ein Erzeugnis nur dann im Sinne des Art. 5 Abs. 1 VO Nr. 3665/87 eingeführt, wenn (auch) die Zollförmlichkeiten zur Abfertigung im freien Verkehr in dem Drittland erfüllt worden sind (vgl. EuGH, Urteil, vom 11.7.1984 - Rs 89/83 -, in: juris; BFH, Urteil vom 23.2.1988 - VII R 29/87 -, in: juris).

  • FG Hamburg, 17.05.2001 - IV 76/99

    Zulässigkeit der Rückforderung gewährter Ausfuhrerstattungen

    Auszug aus FG Hamburg, 01.11.2001 - IV 20/99
    Den Begriff der "Einfuhr in ein Drittland" im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Unterabsatz 1 lit. a) VO Nr. 3665/87 legt der Senat im Anschluss an die zur differenzierten Ausfuhrerstattung ergangenen Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 11.7.1984 - Rs.89/83 -, Slg. 1984, 2815, 2831 ff.; Urteil vom 31.3.1993 - C 27/92 -, Slg. I 1993 S. 1701, 1712 ff) in ständiger Rechtsprechung dahin aus, dass auch bei einem einheitlichen Erstattungssatz für alle Drittländer das Erzeugnis tatsächlich in unverändertem Zustand den Bestimmungsmarkt eines Drittlandes erreichen muss, um dort vermarktet zu werden (vgl. zuletzt Urteile vom 17.5.2001 - IV 76/99 - und 18.7.2001 - IV 404/98 - ; vgl. ferner Beschluss des BFH vom 11.5.2000 - VII B 213/99 - ).
  • FG Hamburg, 18.07.2001 - IV 404/98

    Rückforderung der Ausfuhrerstattung, wenn die Erzeugnisse das Drittland nicht

    Auszug aus FG Hamburg, 01.11.2001 - IV 20/99
    Den Begriff der "Einfuhr in ein Drittland" im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Unterabsatz 1 lit. a) VO Nr. 3665/87 legt der Senat im Anschluss an die zur differenzierten Ausfuhrerstattung ergangenen Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 11.7.1984 - Rs.89/83 -, Slg. 1984, 2815, 2831 ff.; Urteil vom 31.3.1993 - C 27/92 -, Slg. I 1993 S. 1701, 1712 ff) in ständiger Rechtsprechung dahin aus, dass auch bei einem einheitlichen Erstattungssatz für alle Drittländer das Erzeugnis tatsächlich in unverändertem Zustand den Bestimmungsmarkt eines Drittlandes erreichen muss, um dort vermarktet zu werden (vgl. zuletzt Urteile vom 17.5.2001 - IV 76/99 - und 18.7.2001 - IV 404/98 - ; vgl. ferner Beschluss des BFH vom 11.5.2000 - VII B 213/99 - ).
  • BVerwG, 21.12.1990 - 3 B 47.89

    Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts - Berufung auf den Wegfall der

    Auszug aus FG Hamburg, 01.11.2001 - IV 20/99
    Dieser Grundsatz gilt als allgemeiner Grundsatz nicht nur bei Erfüllung schuldrechtlicher Verbindlichkeiten, sondern muss ebenso auch im öffentlichen Recht gelten, wenn sich der Begünstigte bei der Erfüllung seiner aufgrund von Rechtsvorschriften als Voraussetzung für die Gewährung einer Geldleistung bestehenden öffentlich-rechtlichen Pflichten eines anderen bedient (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.1990 - BVerwG 3 B 47.89 -, juris).
  • BFH, 27.09.1994 - VII B 113/94

    Ausfuhrerstattung

    Auszug aus FG Hamburg, 01.11.2001 - IV 20/99
    Die Verantwortung des Empfängers einer Ausfuhrerstattung kann nicht dadurch entfallen, dass er einen anderen mit der Erfüllung der im Ausfuhrerstattungsrecht vorgeschriebenen Pflichten beauftragt, zu deren Erfüllung er als Voraussetzung für die Gewährung der Ausfuhrerstattung gegenüber dem Hauptzollamt verpflichtet ist (BFH, Urteil vom 27.9.1994 - VII B 113/94 -, in: BFHE 175, 478, 480).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-334/95

    Krüger

    Auszug aus FG Hamburg, 01.11.2001 - IV 20/99
    Art. 8 Abs. 1 der Verordnung ( EWG ) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften vom 12.10.1992 (Zollkodex), der bei Rücknahme von Entscheidungen im Zollrecht eine Vertrauensschutzregelung enthält, ist im Streitfall im Hinblick darauf nicht anwendbar, dass das Erstattungsrecht ein nicht von den Regelungen des Zollrechts erfasstes Rechtsgebiet ist (vgl. EuGH, Urteil vom 17.7.1997 - C-334/95 -, in: EuGHE 1997, I-4517, I-4551).
  • BFH, 28.09.1993 - VII R 107/92

    Gewährung von Ausfuhrerstattungen für Kindernährmittel - Rechtswidrigkeit von

    Auszug aus FG Hamburg, 01.11.2001 - IV 20/99
    Dazu gehört u.a. nicht nur die Kenntnis der Tatsachen selbst, sondern auch die Erkenntnis darüber, dass die bekannten Tatsachen zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes führen (vgl. BFH, Urteil vom 28.9.1993 - VII R 107/92 -, ZfZ 1994, S. 82 ff).
  • BFH, 11.05.2000 - VII B 213/99

    Ausfuhrerstattung; Rückforderungsbescheid

    Auszug aus FG Hamburg, 01.11.2001 - IV 20/99
    Den Begriff der "Einfuhr in ein Drittland" im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Unterabsatz 1 lit. a) VO Nr. 3665/87 legt der Senat im Anschluss an die zur differenzierten Ausfuhrerstattung ergangenen Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 11.7.1984 - Rs.89/83 -, Slg. 1984, 2815, 2831 ff.; Urteil vom 31.3.1993 - C 27/92 -, Slg. I 1993 S. 1701, 1712 ff) in ständiger Rechtsprechung dahin aus, dass auch bei einem einheitlichen Erstattungssatz für alle Drittländer das Erzeugnis tatsächlich in unverändertem Zustand den Bestimmungsmarkt eines Drittlandes erreichen muss, um dort vermarktet zu werden (vgl. zuletzt Urteile vom 17.5.2001 - IV 76/99 - und 18.7.2001 - IV 404/98 - ; vgl. ferner Beschluss des BFH vom 11.5.2000 - VII B 213/99 - ).
  • EuGH, 31.03.1993 - C-27/92

    Möllmann-Fleisch / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus FG Hamburg, 01.11.2001 - IV 20/99
    Den Begriff der "Einfuhr in ein Drittland" im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Unterabsatz 1 lit. a) VO Nr. 3665/87 legt der Senat im Anschluss an die zur differenzierten Ausfuhrerstattung ergangenen Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 11.7.1984 - Rs.89/83 -, Slg. 1984, 2815, 2831 ff.; Urteil vom 31.3.1993 - C 27/92 -, Slg. I 1993 S. 1701, 1712 ff) in ständiger Rechtsprechung dahin aus, dass auch bei einem einheitlichen Erstattungssatz für alle Drittländer das Erzeugnis tatsächlich in unverändertem Zustand den Bestimmungsmarkt eines Drittlandes erreichen muss, um dort vermarktet zu werden (vgl. zuletzt Urteile vom 17.5.2001 - IV 76/99 - und 18.7.2001 - IV 404/98 - ; vgl. ferner Beschluss des BFH vom 11.5.2000 - VII B 213/99 - ).
  • EuGH, 21.01.1999 - C-54/95

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus FG Hamburg, 01.11.2001 - IV 20/99
    Nach der Zielsetzung des Systems der Ausfuhrerstattung ist das Erfordernis des tatsächlichen Marktzuganges des bezuschussten Erzeugnisses in unverändertem Zustand bei einheitlicher Ausfuhrerstattung nicht weniger geboten als bei differenzierter Ausfuhrerstattung (EuGH, Urteil vom 21.1.1999 C-54/95, Rdnr. 45).
  • EuGH, 14.12.2000 - C-110/99

    Emsland-Stärke

  • BFH, 23.02.1988 - VII R 29/87
  • FG Hamburg, 21.11.2005 - IV 138/04

    Vorlage an den EuGH: Korrektur einer bestandskräftigen gemeinschaftswidrigen

    Selbst nach Ergehen des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 14.12.2000 (C-110/99, juris) hat zumindest das Finanzgericht Hamburg in Kenntnis dieser Entscheidung des Gerichtshofs seine Rechtsprechung nicht geändert (vgl. nur FG Hamburg, Urteile vom 1.11.2001 - IV 20/99 und IV 524/98 -, juris; Urteil vom 18.7.2001 - IV 404/98 -, juris; Gerichtsbescheid vom 18.7.2001 - IV 206/99 -, juris; Urteil vom 17.5.2001 - IV 76/99 -, juris).
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