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RG, 16.12.1895 - Rep. IV. 215/96 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist für die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung das Gericht, das die Verfügung erlassen hat, als Vollstreckungsgericht zuständig?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 36, 390
Wird zitiert von ...
- SG Magdeburg, 17.03.2017 - S 11 AS 3642/16
Sozialgerichtliches Verfahren - Zwangsvollstreckung aus bezifferter …
Sie würde der Absicht des Gesetzes widersprechen und zu einer - gerade im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes - untragbaren Verkomplizierung und damit wohl vielfach Verzögerung des Vollstreckungsverfahrens führen (vgl. zum Ganzen für eine zivilrechtliche einstweilige Leistungsverfügung: RG, Beschl. v. 16.12.1895, IV 215/96 = RGZ 36, 390).