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   RG, 16.12.1895 - Rep. IV. 215/96   

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RG, 16.12.1895 - Rep. IV. 215/96 (https://dejure.org/1895,96)
RG, Entscheidung vom 16.12.1895 - Rep. IV. 215/96 (https://dejure.org/1895,96)
RG, Entscheidung vom 16. Dezember 1895 - Rep. IV. 215/96 (https://dejure.org/1895,96)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist für die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung das Gericht, das die Verfügung erlassen hat, als Vollstreckungsgericht zuständig?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 36, 390
 
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Wird zitiert von ...

  • SG Magdeburg, 17.03.2017 - S 11 AS 3642/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zwangsvollstreckung aus bezifferter

    Sie würde der Absicht des Gesetzes widersprechen und zu einer - gerade im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes - untragbaren Verkomplizierung und damit wohl vielfach Verzögerung des Vollstreckungsverfahrens führen (vgl. zum Ganzen für eine zivilrechtliche einstweilige Leistungsverfügung: RG, Beschl. v. 16.12.1895, IV 215/96 = RGZ 36, 390).
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