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   BFH, 28.09.1967 - IV 288/62   

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https://dejure.org/1967,1482
BFH, 28.09.1967 - IV 288/62 (https://dejure.org/1967,1482)
BFH, Entscheidung vom 28.09.1967 - IV 288/62 (https://dejure.org/1967,1482)
BFH, Entscheidung vom 28. September 1967 - IV 288/62 (https://dejure.org/1967,1482)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Tarifvergünstigung für den durch einen festen Kaufpreis realisierten Veräußerungsgewinn

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 324
  • DB 1968, 202
  • BStBl II 1968, 76
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.10.1956 - I 185/56 U

    Veräusserung eines Gewerbebetriebs an einen Geschädigten - Nichterhebung der

    Auszug aus BFH, 28.09.1967 - IV 288/62
    Der Senat hat gegen diese Regelung keine Bedenken (vgl. schon Urteile des BFH I 185/56 U vom 30. Oktober 1956, BFH 64, 13, BStBl III 1957, 5 und IV 154/56 U vom 22. August 1957, BFH 65, 314, BStBl III 1957, 352).
  • BFH, 17.08.1967 - IV R 81/67

    Betriebsveräußerung - Fester Kaufpreis - Leibrente - Veräußerungsgewinn -

    Auszug aus BFH, 28.09.1967 - IV 288/62
    Auch die Rentenzahlungen sind Teil des Veräußerungserlöses und Teile des Veräußerungsgewinns, soweit sie zusammen mit dem festen Kaufpreis den Buchwert des veräußerten Betriebsvermögens im Zeitpunkt der Veräußerung übersteigen (Hinweis auf das Urteil IV R 81/67 vom 17. August 1967, BFH 90, 287).
  • BFH, 20.01.1959 - I 200/58 U

    Abgrenzung von Kaufpreisraten und laufenden Bezügen mit Rentencharakter bei der

    Auszug aus BFH, 28.09.1967 - IV 288/62
    Es sei allein entscheidend, ob die vom Erwerber zu erbringenden Renten Kaufpreisratencharakter trügen, oder ob bei ihnen der Versorgungscharakter im Vordergrund stehe (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - I 200/58 U vom 20. Januar 1959, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 68 S. 500 - BFH 68, 500 -, BStBl III 1959, 192).
  • BFH, 16.09.1966 - VI 118/65

    Überführung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens in ein Privatvermögen bei

    Auszug aus BFH, 28.09.1967 - IV 288/62
    Zwar geht die ständige Rechtsprechung des RFH und des BFH (vgl. hierzu zuletzt Urteil des BFH VI 118/65 und 119/65 vom 16. September 1966, BFH 87, 134, BStBl III 1967, 70) davon aus, daß § 34 EStG bei Veräußerungsgewinnen nur unter der Voraussetzung gewährt wird, daß die stillen Reserven des veräußerten Betriebsvermögens in einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang aufgedeckt und realisiert werden.
  • BFH, 03.08.1966 - IV 350/62
    Auszug aus BFH, 28.09.1967 - IV 288/62
    (Hinweis auf Urteil des Senats IV 350/62 vom 3. August 1966, BFH 86, 733).
  • BFH, 22.08.1957 - IV 154/56 U

    Ermittlung der anteiligen Freigrenze für die Veräußerung eines Geschäftsanteils -

    Auszug aus BFH, 28.09.1967 - IV 288/62
    Der Senat hat gegen diese Regelung keine Bedenken (vgl. schon Urteile des BFH I 185/56 U vom 30. Oktober 1956, BFH 64, 13, BStBl III 1957, 5 und IV 154/56 U vom 22. August 1957, BFH 65, 314, BStBl III 1957, 352).
  • BFH, 19.12.2018 - I R 71/16

    Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 2 KStG bei gewinn- und umsatzabhängigen

    Folge hiervon ist, dass die im Streitjahr erhaltenen variablen Kaufpreiszahlungen Teil des Veräußerungserlöses und damit zugleich Teil des Veräußerungsgewinns sind (vgl. zu § 16 EStG BFH-Urteil vom 28. September 1967 IV 288/62, BFHE 90, 324, BStBl II 1968, 76, unter 4.).
  • BFH, 17.07.2013 - X R 40/10

    Im Anwendungsbereich des § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 Gewerbesteuerpflicht auch bei

    Den frühen Entscheidungen hierzu lässt sich entnehmen, dass das Gericht ebenfalls von einem Zwang zur Zuflussbesteuerung ausging (vgl. BFH-Urteile vom 20. Januar 1959 I 200/58 U, BFHE 68, 500, BStBl III 1959, 192; vom 23. Januar 1964 IV 85/62 U, BFHE 79, 16, BStBl III 1964, 239; vom 16. Juli 1964 IV 377/62 U, BFHE 80, 410, BStBl III 1964, 622, unter 2.b; vom 3. August 1966 IV 350/62, BFHE 86, 733, und vom 28. September 1967 IV 288/62, BFHE 90, 324, BStBl II 1968, 76, unter 2.).

    Wörtlich fügte er hinzu: "Auch die Rentenzahlungen sind Teil des Veräußerungserlöses und Teile des Veräußerungsgewinns" (BFH-Urteil in BFHE 90, 324, BStBl II 1968, 76, unter 4.).

  • BFH, 21.01.1993 - XI R 14/92

    Voraussetzungen des Vorliegens von außerordentlichen Einkünften

    In vergleichbarer Weise komme bei einer Betriebsveräußerung § 34 EStG auch dann zum Zuge, wenn neben einem festen Entgelt laufende Bezüge vereinbart seien (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. September 1967 IV 288/62, BFHE 90, 324, BStBl II 1968, 76, und vom 20. Dezember 1988 VIII R 110/82, BFH/NV 1989, 630).

    Der Hinweis auf die BFH-Rechtsprechung zur Tarifbegünstigung von Veräußerungsgewinnen (BFH-Urteile in BFHE 90, 324, BStBl II 1968, 76, und in BFH/NV 1989, 630) und auf Abschn. 139 Abs. 12 Satz 9 der Einkommensteuer-Richtlinien 1990 kann dem Begehren des Klägers nicht zum Erfolg verhelfen.

    Der dem Urteil in BFHE 90, 324, BStBl II 1968, 76 zugrunde liegende Sachverhalt stellt - wie in dem Urteil selbst ausgeführt ist - einen Sonderfall dar, der durch die Schwierigkeiten verursacht ist, die bei einer Kapitalisierung des Rentenrechts entstehen würden (vgl. auch BFH-Urteil vom 3. August 1966 IV 350/62, BFHE 86, 733).

  • BFH, 29.06.2022 - X R 6/20

    Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung auch bei Veräußerung von

    Somit kann der Senat die Frage unbeantwortet lassen, ob an der älteren BFH-Rechtsprechung festzuhalten ist, wonach auch in Fällen der Zuflussbesteuerung die Begünstigung nach § 34 EStG ungeachtet dessen gewährt werden kann, dass der Gewinn aus der Betriebsveräußerung bzw. der Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter über viele Jahre verteilt wird (vgl. Urteile vom 28.09.1967 - IV 288/62, BFHE 90, 324, BStBl II 1968, 76, unter 5.; in BFHE 165, 75, unter II.1., und in BFHE 172, 349, unter II.2.a), obwohl es damit an der von der neueren Rechtsprechung geforderten "Außerordentlichkeit" der Einkünfte (vgl. nur Senatsurteil vom 06.05.2020 - X R 24/19, BFHE 269, 265, BStBl II 2021, 141, Rz 17, und vom 25.02.2014 - X R 10/12, BFHE 245, 1, BStBl II 2014, 668, Rz 33) fehlen könnte.
  • BFH, 20.12.1988 - VIII R 110/82

    Streit über die Höhe des Gewinns aus der Veräußerung eines gewerblichen Betriebs

    Besteht der Veräußerungspreis in wiederkehrenden Bezügen und einem festen Entgelt, so besteht das Wahlrecht unter den genannten Voraussetzungen hinsichtlich der wiederkehrenden Bezüge (Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 14. Mai 1930 VI A 706 /28, RStBl 1930, 580; BFH-Urteile vom 23. Januar 1964 IV 85/62 U, BFHE 79, 16, BStBl III 1964, 239, und vom 28. September 1967 IV 288/62, BFHE 90, 324, BStBl II 1968, 76; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 7. Aufl., § 16 Anm. 46; a. A. Biergans / v. Stotzingen, Raten, Renten, andere wiederkehrende Bezüge, 2. Aufl., S. 118, und Wollny, Unternehmens- und Praxisübertragungen, 1988, Rdnr. 2898).

    Sollten die Feststellungen des FG im zweiten Rechtsgang ergeben, daß der auf die einzelnen Betriebe entfallende anteilige Veräußerungserlös den Buchwert des dem jeweiligen Betrieb zuzurechnenden Betriebsvermögens übersteigt, so ist der Veräußerungsgewinn nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG begünstigt (vgl. Urteil in BFHE 90, 324, 327, BStBl II 1968, 76; Schmidt, a.a.O., § 16 Anm. 46).

  • BFH, 10.07.1991 - X R 79/90

    Einkommensteuer; Ablösung einer betrieblichen Veräußerungsrente durch

    Auf das feste Entgelt ist, soweit es den Buchwert des Kapitalkontos und die Veräußerungskosten übersteigt, der ermäßigte Steuersatz des § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden (BFH-Urteil vom 28. September 1967 IV 288/62, BFHE 90, 324, 327, BStBl II 1968, 76).
  • BFH, 12.01.1983 - IV R 180/80

    Zur Ermittlung des Veräußerungspreises i. S. von § 16 Abs. 2 EStG

    Gegenleistung und damit Teil des Veräußerungspreises einerseits und der Anschaffungskosten andererseits ist auch eine Verpflichtung des Erwerbers, den Veräußerer von einer privaten (und demgemäß auch nicht bilanzierten) Schuld gegenüber einem Dritten, z. B. einer privaten Darlehens- oder Leibrentenschuld, oder von einer betrieblichen (zu Recht nicht bilanzierten) Schuld, z. B. einer betrieblichen Versorgungsrentenverpflichtung, durch befreiende Schuldübernahme oder durch Schuldbeitritt mit befreiender Wirkung im Innenverhältnis freizustellen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 28. September 1967 IV 288/62, BFHE 90, 324, BStBl II 1968, 76, für die Übernahme der Vermögensabgabe nach dem Lastenausgleichsgesetz).
  • BFH, 30.01.1974 - IV R 80/70

    Freiberufliche Praxis - Veräußerung - Leibrente - Höchstlaufzeit -

    Die Kaufpreisrente von 12 000 DM sei nicht in den Veräußerungsgewinn einzubeziehen (BFH-Urteil vom 28. September 1967 IV 288/62, BFHE 90, 324, BStBl II 1968, 76).
  • BFH, 10.11.1988 - IV R 70/86

    Rechtsfolgen der Unterlassung der notwendigen Beiladung der Gesellschafter -

    Gegenleistung und damit Teil des Veräußerungspreises ist auch eine Verpflichtung zur Freistellung von einer privaten nicht bilanzierten Schuld des Veräußerers gegenüber einem Dritten durch befreiende Schuldübernahme, z. B. der Anspruch, daß der Erwerber private Steuerschulden des Veräußerers übernimmt oder den Veräußerer von einer privaten Leibrentenverpflichtung freistellt (vgl. BFH-Urteil vom 28. September 1967 IV 288/62, BFHE 90, 324, BStBl II 1968, 76, für die Übernahme der Vermögensabgabe nach dem Lastenausgleichsgesetz - LAG -, und Urteil in BFHE 137, 481, BStBl II 1983, 595, für die Übernahme einer Verpflichtung zur Zahlung wiederkehrender Bezüge).
  • BFH, 20.01.1971 - I R 147/69

    Betriebsinhaber - Veräußerung eines Wirtschaftsguts - Gewährung eines

    Doch werden nach ständiger Rechtsprechung -- in Anerkennung der bereits vom RFH im Urteil VI A 706/28 (a. a. O.) dargelegten Bedenken -- nicht alsbald der Gegenwartswert der Rente und die Summe der Buchwerte des veräußerten Betriebsvermögens einander gegenübergestellt; vielmehr werden die jeweiligen laufenden Rentenzahlungen nur insoweit als nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 24 Nr. 2 EStG) im Zeitpunkt ihres Zufließens erfaßt, als sie allein oder zusammen mit einem festvereinbarten Kaufpreisteil die Summe der Buchwerte des veräußerten Betriebsvermögens übersteigen (BFH-Urteil IV 288/62 vom 28. September 1967, BFH 90, 324, BStBl II 1968, 76).
  • BFH, 12.12.1968 - IV 27/64

    Gemeiner Wert des Bierlieferungsrecht einer Brauerei als Gegenstand des aus dem

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