Weitere Entscheidung unten: FG Schleswig-Holstein, 21.12.1993

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   OVG Hamburg, 04.07.1991 - Bf IV 45/90   

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OVG Hamburg, 04.07.1991 - Bf IV 45/90 (https://dejure.org/1991,1912)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04.07.1991 - Bf IV 45/90 (https://dejure.org/1991,1912)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juli 1991 - Bf IV 45/90 (https://dejure.org/1991,1912)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilferecht: Hilfeanspruch bei mehrmonatigem Auslandsaufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialhilfe; Auslandsaufenthalt; Hilfe zum Lebensunterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 527
  • DÖV 1993, 39
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 89.85

    Anspruch auf Sozialhilfe - Heizkosten-Nachzahlung - Ablauf der Heizperiode -

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.07.1991 - Bf IV 45/90
    Zwar wäre die Beklagte dann ebenfalls nicht passiv legitimiert (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 4.2.1988, BVerwGE 79 S. 46, 48); örtlich zuständig wäre vielmehr der dortige Sozialhilfeträger (§ 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG ).

    Sozialhilfe ist Hilfe in einer gegenwärtigen konkreten Notlage (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.1.1983, BVerwGE 66, S. 335, 340 f.; Urt. v. 4.2.1988, BVerwGE 79 S. 46, 49).

  • BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82

    Leistungsrecht - Bundessozialhilfegesetz - Vorschrift - Rücknahme - Rückwirkung -

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.07.1991 - Bf IV 45/90
    Diese Strukturprinzipien, denen normative Kraft zukommt (BVerwG, Urt. v. 15.12.1983, BVerwGE 68 S. 285, 288 f.), läßt Schuler (a.a.O. S. 756 ff.) außer Betracht.
  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Unterstützung nach § 1 Abs. 3 JWG an

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.07.1991 - Bf IV 45/90
    Persönliche Hilfe und Sachleistungen z.B. können nur im Inland erbracht werden und fordern also zwingend die Anwesenheit des Hilfesuchenden (vgl. zur Notwendigkeit effektiver Leistungskontrolle auch BVerfG, Beschluß v. 10.11.1981, BVerfGE 59 S. 52, 62).
  • BVerwG, 08.11.1988 - 5 ER 226.88
    Auszug aus OVG Hamburg, 04.07.1991 - Bf IV 45/90
    Das Verwaltungsgericht hat sich im übrigen auf Präjudizien (Urt. d. VG Hamburg, v. 19.9.1986 - 5 VG 3065/86 - und das dazu ergangene Berufungsurteil v. 20.11.1987 - OVG Bf I 9/87 - sowie den Beschluß des BVerwG v. 8.11.1988 - BVerwG 5 ER 226.88), die den Beteiligten zuvor übermittelt worden waren, bezogen.
  • OVG Hamburg, 20.10.1989 - Bf IV 52/89

    Übernahme der Kosten für einen Erholungsaufenthalt in einem Ferienzentrum für

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.07.1991 - Bf IV 45/90
    Für eine normale Urlaubsreise sieht das Bundessozialhilfegesetz keine Hilfe - also auch keine Folge-Hilfen - vor (OVG Hamburg, Urt. v. 20.10.1989, NVwZ-RR 1990 S. 567).
  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 98.81

    Örtliche Zuständigkeit des Trägers der Sozialhilfe bei auswärtiger Unterbringung

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.07.1991 - Bf IV 45/90
    Sozialhilfe ist Hilfe in einer gegenwärtigen konkreten Notlage (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.1.1983, BVerwGE 66, S. 335, 340 f.; Urt. v. 4.2.1988, BVerwGE 79 S. 46, 49).
  • SG Hamburg, 12.10.2007 - S 56 SO 350/06

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Zuständigkeit für Kostenübernahme -

    Dies ergibt sich daraus, dass § 98 SGB XII nur Fragen der örtlichen Zuständigkeit regelt und als Zuständigkeitsvorschrift keine Entscheidung über das Bestehen materiell-rechtlicher Ansprüche treffen will (ebenso OVG Hamburg, Urteil vom 4.7.1991, Az.: Bf IV 45/90, DÖV 1993, S. 39).

    Sofern das Territorialitätsprinzip über die Beschränkung der Hoheitsgewalt des Staates auf sein Gebiet hinaus dahin gehend verstanden wird, dass das inländische Recht nur Geltung entfalten kann für Sachverhalte mit einem territorialen Anknüpfungspunkt im Inland (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 4.7.1991, Az.: Bf IV 45/90, DÖV 1993, S. 39), folgt hieraus nicht, dass dieser territoriale Anknüpfungspunkt unbedingt im tatsächlichen Aufenthalt im Inland liegen muss.

    Vielmehr kann auch der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Inland als Anknüpfungspunkt herangezogen werden (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 4.7.1991, Az.: Bf IV 45/90, DÖV 1993, S. 39).

    Zwar hat das OVG Hamburg in seinem Urteil vom 4.7.1991 (Az.: Bf IV 45/90, DÖV 1993, S. 39) - noch unter Geltung des BSHG - ausgeführt, zu den Strukturprinzipien des Sozialrechts zähle der Grundsatz, dass ein Anspruch auf Sozialhilfe einen tatsächlichen Aufenthalt im Inland voraussetzt.

  • LSG Sachsen, 29.11.2010 - L 7 SO 80/10

    Anspruch auf Sozialhilfe für Deutsche im Ausland; unabweisbare außergewöhnliche

    Der Gesetzgeber durfte die Gewährung von Auslandssozialhilfe im Interesse des Gemeinwohls an der zweckgerichteten Verwendung der für staatliche Fürsorgeleistungen zur Verfügung stehenden Mittel an strenge Voraussetzungen knüpfen; die für den Hilfesuchenden grundsätzlich bestehende Rückkehrpflicht rechtfertigt sich daraus, dass regelmäßig nur im Inland die Überprüfbarkeit einer konkreten, aktuelle Hilfebedürftigkeit zur Folge habenden Notlage hinreichend gewährleistet ist (vgl. hierzu auch LSG Brandenburg, Beschluss vom 30.06.2005 a.a.O.; OVG Hamburg, Urteil vom 04.07.1991 - Bf IV 45/90, MDR 1992, 57).
  • OVG Hamburg, 03.04.1992 - Bf IV 5/90

    Einstweilige Anordnung; Hilfe zum Lebensunterhalt; Widerspruch; Hilfe für

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  • SG Duisburg, 12.08.2010 - S 2 SO 175/09

    Sozialhilfe

    Für die Frage des Bestehens eines Leistungsanspruchs trifft sie unmittelbar keine Regelungen (vgl. zu der entsprechenden Vorschrift im BSHG: OVG Hamburg, Urteil vom 04.07.1991, Az.: Bf IV 45/90; SG Hamburg, Urteil vom 12.10.2007, aaO).
  • VG Karlsruhe, 22.09.1998 - 2 K 4092/97

    Rückforderung geleisteter Hilfe zum Lebensunterhalt; Gewährung laufender Hilfe

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   FG Schleswig-Holstein, 21.12.1993 - IV 45/90   

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https://dejure.org/1993,43147
FG Schleswig-Holstein, 21.12.1993 - IV 45/90 (https://dejure.org/1993,43147)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.12.1993 - IV 45/90 (https://dejure.org/1993,43147)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Dezember 1993 - IV 45/90 (https://dejure.org/1993,43147)
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 28.01.1998 - V B 98/97

    Revisionszulassung wegen "abstraktem" Klärungsbedarf der vorzeitigen Anfechtung

    Dazu seien beim BFH zwei Verfahren anhängig (Az. X R 37/95, Vorinstanz FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21. Dezember 1993 IV 45/90, und X R 125/94, Vorinstanz FG Köln, Urteil vom 12. August 1994 3 K 2737/93).
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