Rechtsprechung
FG Nürnberg, 05.10.2000 - IV 47/2000 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung auf einen Pflichtteilsergänzungsanspruch; Schenkung unter Lebenden; Erlöschen der Schenkungsteuer wegen Herausgabe der Zuwendung; Gegenleistung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schenkungsteuer: Zahlungen auf einen Pflichtteilsergänzungsanspruch
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Schenkungsteuer: Zahlungen auf einen Pflichtteilsergänzungsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 05.10.2000 - IV 47/2000
- BFH, 08.10.2003 - II R 46/01
Papierfundstellen
- EFG 2001, 149
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 08.02.2000 - II R 9/98
ErbSt; Ausführung eines Schenkungsvertrages
Auszug aus FG Nürnberg, 05.10.2000 - IV 47/00
Dies ist der Fall, wenn von den Vertragsparteien die Auflassung erklärt und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch vom Schenker bewilligt worden ist (BFH-Urteile vom 26.9.1990 II R 150/88, BStBl II 1991, 320, und vom 8.2.2000 II R 9/98, BFH/NV 2000, 1095 ). - BFH, 26.09.1990 - II R 150/88
- Ausführung einer Grundstücksschenkung - Annahme einer Grundstücksschenkung …
Auszug aus FG Nürnberg, 05.10.2000 - IV 47/00
Dies ist der Fall, wenn von den Vertragsparteien die Auflassung erklärt und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch vom Schenker bewilligt worden ist (BFH-Urteile vom 26.9.1990 II R 150/88, BStBl II 1991, 320, …und vom 8.2.2000 II R 9/98, BFH/NV 2000, 1095 ). - BFH, 02.03.1994 - II R 59/92
Schenkungsteuerpflicht unbenannter Zuwendungen an Ehegatten (§ 7 ErbStG )
Auszug aus FG Nürnberg, 05.10.2000 - IV 47/00
Dabei kommen als rechtliche Abhängigkeit Verknüpfungen sowohl nach Art. eines gegenseitigen Vertrags als auch durch Setzung einer Bedingung oder eines entsprechenden Rechtszwecks in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 2.3. 1994 II R 59/92, BStBl II 1994, 366). - BFH, 23.10.1985 - II S 1/85
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus FG Nürnberg, 05.10.2000 - IV 47/00
Denn die für eine Zuwendung entstandene Schenkungsteuer wird - abgesehen von den in § 29 ErbStG geregelten Ausnahmefällen - grundsätzlich nicht durch Umstände berührt, die nach dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung eine Minderung oder gar den Wegfall der Bereicherung zur Folge haben (vgl. BFH-Entscheidung vom 23.10.1985 II S 1/85, BFH/NV 1986, 768; Jülicher in Troll / Gebel / Jülicher, ErbStG , § 29 Tz. 3).
- BFH, 08.10.2003 - II R 46/01
Zahlung zur Abwendung des Pflichtteilsherausgabeanspruchs
Das Finanzgericht (FG) hat die Klage abgewiesen und in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 149 veröffentlichten Urteil ausgeführt, dass die Zahlungen des Klägers auf den Pflichtteil und den Pflichtteilsergänzungsanspruch keine --auch keine nachträgliche-- Gegenleistung für die Zuwendung des Wohnungseigentums darstellten. - FG Hamburg, 09.02.2012 - 3 K 232/11
Erlöschen der Schenkungsteuer wegen Rückgabe der Schenkung/Verzögerungsrüge
Vielmehr wird außer in den in § 29 ErbStG geregelten Ausnahmefällen die für eine Zuwendung entstandene Schenkungsteuer grundsätzlich nicht durch Umstände berührt, die nach dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung eine Minderung oder gar einen Wegfall der Bereicherung zur Folge haben (FG Nürnberg vom 5. Oktober 2000 IV 47/2000, EFG 2001, 149 m. w. N., bestätigt durch BFH vom 8. Oktober 2003 II R 46/01, BFHE 204, 299, BStBl II 2004, 234). - FG Hamburg, 25.08.2015 - 3 K 200/15
FGO/AO/ErbStG/BewG: I. Ungeordnete Nichtigkeitsklage; entgegenstehende …
Vielmehr wird außer in den in § 29 ErbStG geregelten Ausnahmefällen die für eine Zuwendung entstandene Schenkungsteuer grundsätzlich nicht durch Umstände berührt, die nach dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung eine Minderung oder gar einen Wegfall der Bereicherung zur Folge haben (FG Nürnberg vom 5. Oktober 2000 IV 47/2000, EFG 2001, 149 m. w. N., bestätigt durch BFH vom 8. Oktober 2003 II R 46/01, BFHE 204, 299, BStBl II 2004, 234). - FG München, 21.02.2001 - 4 K 4920/97
Anrechnung von Pflichteilszahlung auf Vorschenkungen; Verfassungsmäßigkeit der …
Nachdem die Erb gesetzlich nicht das Noterbenrecht ihrer Tochter durch Vorschenkungen beeinträchtige durfte, ist die spätere Gegenleistung des bedachten Erben mit der Vermögenshingabe rechtlich verknüpft Anders hingegen falls ein deutscher Pflichtteilsergänzungsanspruch erfüllt werden muss (s. dazu Urteil des FG Nürnberg vom 05.10.2000 IV 47/2000, EFG 2001, 149).