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   RG, 11.10.1910 - IV 644/10   

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https://dejure.org/1910,280
RG, 11.10.1910 - IV 644/10 (https://dejure.org/1910,280)
RG, Entscheidung vom 11.10.1910 - IV 644/10 (https://dejure.org/1910,280)
RG, Entscheidung vom 11. Oktober 1910 - IV 644/10 (https://dejure.org/1910,280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wird die örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft dadurch ausgeschlossen, daß der staatsanwaltliche Beamte, welcher in der Hauptverhandlung die Anklage vertritt, bei der Staatsanwaltschaft des Gerichts, vor dem die Hauptverhandlung stattfindet, nicht ständig ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rehm-verlag.de (Auszüge)

    GewO § 24; DVO; StGB § 330
    Zum Begriff der allgemein anerkannten Regeln (der Baukunst)

Papierfundstellen

  • RGSt 44, 75
  • RGSt 44, 79
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 21.02.1997 - 1 Ws 20/97

    Fehlen der örtlichen Zuständigkeit einer Staatsanwaltschaft; Möglichkeit der

    Dementsprechend beschäftigen sich die veröffentlichten höchstrichterlichen Entscheidungen auch nur mit der Wirksamkeit der Beauftragung eines einzelnen Staatsanwalts, nicht jedoch einer Staatsanwaltschaft als Behörde (vgl. BGHR StPO § 296 Zuständigkeit 1; RGSt 44, 75, 78).

    Denn die im Gesetz vorgesehene Beauftragung eines Staatsanwalts durch den ersten Beamten der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht (Generalstaatsanwalt) bewirkt im Rahmen der zugewiesenen Aufgabe dessen durch die Abordnung begründete Zugehörigkeit zu der nach § 143 Abs. 1 GVG örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft (vgl. BGHR StPO § 296 Zuständigkeit 1; RGSt 44, 75, 78; Kissel, GVG , 2. Auflage, § 145 Rdnr. 2; Schäfer/Boll in LR, StPO , 24. Auflage, § 145 GVG Rdnr. 4; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O. § 145 GVG Rdnr. 3).

  • BGH, 18.11.1994 - 2 StR 172/94

    Staatsanwaltschaft - Amtsvorrichtungen - Urteilsabsetzungsfrist -

    Seine Beauftragung bewirkte im Rahmen der ihm zugewiesenen Aufgabe seine Zugehörigkeit zu der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft Hanau (RGSt 44, 75, 78; Kissel aaO. Rdn. 2; Katholnigg, Strafgerichtsverfassungsrecht, 1990 Rdn. 3 jeweils zu § 145 GVG).
  • BGH, 27.11.1951 - 1 StR 439/51

    Rechtsmittel

    Hiergegen ist rechtlich nichts einzuwenden, ebensowenig gegen die daraus gezogene Schlussfolgerung, der Angeklagte habe durch die Unterlassung der Abstützung gegen allgemein anerkannte Regeln der Baukunst verstossen (vgl RGSt 44, 75, 79).
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