Rechtsprechung
RFH, 25.01.1933 - IV A 70/32 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 23.06.2020 - VII R 56/18
Inhaftungnahme für Tabaksteuer: Steuerschuldner kann nicht zugleich …
In Wirklichkeit sei die Ausdrucksweise lediglich eine Reaktion auf die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs --RFH-- (Urteil vom 25.01.1933 - IV A 70/32, RFHE 32, 276) gewesen, der in Bezug auf die Fassung des § 112 RAO 1931 die Feststellung gefordert habe, dass der in Anspruch Genommene nicht Steuerschuldner sei. - FG Hamburg, 18.11.2016 - 4 V 142/16
Aussetzung der Vollziehung: Tabaksteuerrecht - Auch ein Steuerschuldner kann …
Konsequenterweise verlangte der Reichsfinanzhof, dass für die Geltendmachung des Haftungsanspruchs aus § 112 RAO grundsätzlich die Feststellung erforderlich sei, dass der in Anspruch Genommene nicht Steuerschuldner sei (Urt. v. 25.01.1933, IV A 70/32, RFHE 32, 276). - FG Hamburg, 13.09.2018 - 4 K 121/17
Inhaftungnahme für Tabaksteuer: Auch ein Steuerschuldner kann Haftungsschuldner …
Konsequenterweise verlangte der Reichsfinanzhof, dass für die Geltendmachung des Haftungsanspruchs aus § 112 RAO grundsätzlich die Feststellung erforderlich sei, dass der in Anspruch Genommene nicht Steuerschuldner sei (Urt. v. 25.01.1933, IV A 70/32, RFHE 32, 276).
- BFH, 24.10.2017 - VII B 99/17
Gegenseitiger Ausschluss von Steuerschuld und Haftungsschuld
In Wirklichkeit sei die Ausdrucksweise lediglich eine Reaktion auf die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs --RFH-- (Urteil vom 25. Januar 1933 IV A 70/32, RFHE 32, 276), der in Bezug auf die Fassung des § 112 RAO 1931 die Feststellung gefordert habe, dass der in Anspruch Genommene nicht Steuerschuldner sei. - FG Hamburg, 07.06.2017 - 4 V 251/16
Aussetzung der Vollziehung/Tabaksteuer/Haftung: Auch ein Steuerschuldner kann …
Konsequenterweise verlangte der Reichsfinanzhof, dass für die Geltendmachung des Haftungsanspruchs aus § 112 RAO grundsätzlich die Feststellung erforderlich sei, dass der in Anspruch Genommene nicht Steuerschuldner sei (Urt. v. 25.01.1933, IV A 70/32, RFHE 32, 276). - BFH, 19.10.1976 - VII R 63/73
Bescheid einer Finanzbehörde - Geltendmachung eines Steueranspruchs - …
haftet, soweit er nicht Steuerschuldner ist ...", zu der Forderung des RFH im Urteil vom 25. Januar 1933 IV A 70/32 (Mrozek-Kartei, Reichsabgabenordnung 1931, § 112, Rechtssprüche 5, 6) geführt hatte, es müsse festgestellt werden, daß der Hinterzieher nicht Steuerschuldner sei (…vgl. Hübschmann-Hepp-Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1. - 6. Aufl., § 112 AO Rdnr. 1).