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   BFH, 11.07.2012 - IV B 1/11   

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https://dejure.org/2012,29912
BFH, 11.07.2012 - IV B 1/11 (https://dejure.org/2012,29912)
BFH, Entscheidung vom 11.07.2012 - IV B 1/11 (https://dejure.org/2012,29912)
BFH, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - IV B 1/11 (https://dejure.org/2012,29912)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Bestellung eines Nachtragsliquidators; zweistufiges Verfahren; Einwendungen gegen Folgebescheid; Rechtsbehelfsbefugnis; notwendige Beiladung

  • openjur.de

    Bestellung eines Nachtragsliquidators; zweistufiges Verfahren; Einwendungen gegen Folgebescheid; Rechtsbehelfsbefugnis; notwendige Beiladung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 1, FGO § 60 Abs 3, FGO § 48 Abs 1, AO § 352
    Bestellung eines Nachtragsliquidators; zweistufiges Verfahren; Einwendungen gegen Folgebescheid; Rechtsbehelfsbefugnis; notwendige Beiladung

  • Bundesfinanzhof

    Bestellung eines Nachtragsliquidators; zweistufiges Verfahren; Einwendungen gegen Folgebescheid; Rechtsbehelfsbefugnis; notwendige Beiladung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 175 Abs 1 S 1 Nr 1 AO, § 60 Abs 3 FGO, § 48 Abs 1 FGO, § 352 AO
    Bestellung eines Nachtragsliquidators; zweistufiges Verfahren; Einwendungen gegen Folgebescheid; Rechtsbehelfsbefugnis; notwendige Beiladung

  • rewis.io

    Bestellung eines Nachtragsliquidators; zweistufiges Verfahren; Einwendungen gegen Folgebescheid; Rechtsbehelfsbefugnis; notwendige Beiladung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 60 Abs. 3; AO § 182 Abs. 1
    Beiladung einer im Verfahren der Nachtragsliquidation befindlichen Treuhänderin im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung

  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Bestellung zum Nachtragsliquidator; zweistufiges Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beiladung einer im Verfahren der Nachtragsliquidation befindlichen Treuhänderin im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesellschaftsrecht, Liquidation, Liquidator, Löschung, Nachtragsliquidation

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gewinnfeststellungsbescheid für die Personengesellschaft ist Grundlagenbescheid für das Gewinnfeststellungsverfahren der Treugeber

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.01.1995 - VIII B 43/94

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes - Beteiligung

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - IV B 1/11
    Der bisherige gesetzliche Vertreter verliert lediglich seine Vertretungsbefugnis, so dass ein Nachtragsliquidator bestellt werden muss (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 12. Januar 1995 VIII B 43/94, BFH/NV 1995, 759, m.w.N.).

    Der Gewinnfeststellungsbescheid für die Personengesellschaft ist Grundlagenbescheid für das Gewinnfeststellungsverfahren der Treugeber und gemäß § 182 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) bindend, sofern er dem Treuhänder wirksam bekannt gegeben worden ist (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 1995, 759).

    Ein Durchgriff der Treugeber in das Gewinnfeststellungsverfahren erster Stufe für die Personengesellschaft kommt weder bei Beendigung des Treuhandverhältnisses noch beim Ausscheiden des Treuhand-Kommanditisten und der Treugeber in Betracht (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 1995, 759).

    Werden die Voraussetzungen des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO bestritten, so wird damit ein Mangel des Folgebescheids unmittelbar geltend gemacht (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 1995, 759).

  • BFH, 14.09.2010 - IV B 15/10

    Beiladung bei zweistufigem Feststellungsverfahren - Nachtragsliquidator ist

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - IV B 1/11
    Diesen Beschluss hat der Bundesfinanzhof (BFH) auf die Beschwerden des Klägers und des L mit Beschluss vom 14. September 2010 IV B 15/10 (BFH/NV 2011, 5) aufgehoben.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss in BFH/NV 2011, 5 ausgeführt hat, steht der Beiladung der A-GmbH nicht entgegen, dass sie bereits gelöscht worden ist.

    Bei diesem Bescheid handelt es sich um einen Bescheid im sog. zweistufigen Verfahren (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 5).

  • BFH, 12.12.2008 - IV B 121/08

    Tod eines Mitunternehmers - Beiladung - Kostenentscheidung - Haftung der Erben

    Auszug aus BFH, 11.07.2012 - IV B 1/11
    Für ein erfolgloses Beschwerdeverfahren ist indes eine Kostenentscheidung zu treffen (z.B. BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2008 IV B 121/08, BFH/NV 2009, 604).
  • BFH, 16.05.2013 - IV R 35/10

    Keine Klagebefugnis des Treugebers gegen Feststellungen auf der ersten Stufe des

    Hieran ändert sich auch bei Ergehen zusammengefasster Gewinnfeststellungsbescheide nichts, denn das Klagerecht nach § 48 Abs. 1 FGO stellt auf das konkret bestehende Gesellschaftsverhältnis ab (z.B. BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 76/97, BFHE 189, 309, BStBl II 1999, 747; BFH-Beschluss vom 11. Juli 2012 IV B 1/11, BFH/NV 2012, 1929, jeweils m.w.N.).
  • FG Hamburg, 08.12.2015 - 6 K 184/12

    Während der Investitionsphase eines Private Equity-/Venture Capital-Fonds

    Hieran ändert sich auch bei Ergehen zusammengefasster Gewinnfeststellungsbescheide nichts, denn das Klagerecht nach § 48 Abs. 1 FGO stellt auf das konkret bestehende Gesellschaftsverhältnis ab (BFH-Urteile vom 16.05.2013 IV R 35/10, BFH/NV 2013, 1945; vom 13.07.1999 VIII R 76/97, BFHE 189, 309, BStBl II 1999, 747; BFH-Beschluss vom 11.07.2012 IV B 1/11, BFH/NV 2012, 1929).
  • FG Köln, 20.03.2019 - 4 K 3252/13

    Bestehen einer Mitunternehmerschaft für erneute Steuerbescheide mit gesonderter

    Im Ausgangspunkt sei nämlich festzustellen, dass in den Fällen, in denen ein Gesellschafter die Mitgliedschaft in der Personengesellschaft als Treuhänder für einen oder mehrere Treugeber halte, grundsätzlich nicht der Treugeber anstelle des Treuhänders, sondern Treugeber und Treuhänder nebeneinander als Mitunternehmer anzusehen seien (BFH, Urteil vom 17.11.1987, VIII R 83/84, BFHE 152, 230; Beschluss vom 11.7.2012, IV B 1/11, BFH/NV 2012, 1929).
  • BFH, 25.03.2014 - XI B 127/13

    Beiladung einer Organgesellschaft zur Ermöglichung einer Folgeänderung

    Für ein erfolgloses Beschwerdeverfahren ist indes eine Kostenentscheidung zu treffen (z.B. BFH-Beschluss vom 11. Juli 2012 IV B 1/11, BFH/NV 2012, 1929).
  • BFH, 26.04.2016 - I B 12/16

    Beschwerde gegen Ablehnung der Bestellung eines Notanwalts - Ablehnung eines

    Letzteres gilt aber nicht für ein erfolgloses Beschwerdeverfahren gegen einen den Antrag auf Bestellung eines Notanwalts ablehnenden Beschluss (zur vergleichbaren Situation bei der Beiladung z.B. BFH-Beschluss vom 11. Juli 2012 IV B 1/11; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 143 FGO Rz 7).
  • FG Saarland, 29.10.2018 - 1 K 1251/15

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen -

    Eine Unterbeteiligung in diesem Sinne ist auch bei einer - wie im Entscheidungsfall vorliegenden - offenen Treuhandschaft anzunehmen, so dass ein gestuftes Feststellungsverfahren durchgeführt werden kann (z.B. BFH vom 11. Juli 2012 IV B 1/11, BFH/NV 2012 ,1929).
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