Rechtsprechung
   BFH, 14.01.2010 - IV B 103/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12850
BFH, 14.01.2010 - IV B 103/08 (https://dejure.org/2010,12850)
BFH, Entscheidung vom 14.01.2010 - IV B 103/08 (https://dejure.org/2010,12850)
BFH, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - IV B 103/08 (https://dejure.org/2010,12850)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,12850) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Nach Eintritt der Verjährung grundsätzlich keine Änderung aufgrund von Treu und Glauben - Keine grundsätzliche Bedeutung bei einzelfallbezogenen Umständen

  • openjur.de

    Nach Eintritt der Verjährung grundsätzlich keine Änderung aufgrund von Treu und Glauben; Keine grundsätzliche Bedeutung bei einzelfallbezogenen Umständen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1
    Nach Eintritt der Verjährung grundsätzlich keine Änderung aufgrund von Treu und Glauben - Keine grundsätzliche Bedeutung bei einzelfallbezogenen Umständen

  • Bundesfinanzhof

    Nach Eintritt der Verjährung grundsätzlich keine Änderung aufgrund von Treu und Glauben - Keine grundsätzliche Bedeutung bei einzelfallbezogenen Umständen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Nach Eintritt der Verjährung grundsätzlich keine Änderung aufgrund von Treu und Glauben - Keine grundsätzliche Bedeutung bei einzelfallbezogenen Umständen

  • rewis.io

    Nach Eintritt der Verjährung grundsätzlich keine Änderung aufgrund von Treu und Glauben - Keine grundsätzliche Bedeutung bei einzelfallbezogenen Umständen

  • rewis.io

    Nach Eintritt der Verjährung grundsätzlich keine Änderung aufgrund von Treu und Glauben - Keine grundsätzliche Bedeutung bei einzelfallbezogenen Umständen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 181 Abs. 5
    Berufung des Finanzamtes auf die Feststellungsverjährung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben bei Anforderung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt nach Ablauf der Feststellungsfrist

  • datenbank.nwb.de

    Nach Eintritt der Verjährung grundsätzlich keine Änderung des Steuerbescheids aufgrund von Treu und Glauben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.04.2009 - IV B 104/07

    Benennungsverlangen bei Gesellschaften im Fürstentum Liechtenstein und bei

    Auszug aus BFH, 14.01.2010 - IV B 103/08
    Eine Rechtsfrage ist u. a. nicht klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (BFH-Beschluss vom 24. April 2009 IV B 104/07, BFH/NV 2009, 1398).
  • BFH, 19.08.1999 - III R 57/98

    Keine Wiedereinsetzung bei Verjährungsfristen

    Auszug aus BFH, 14.01.2010 - IV B 103/08
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann der Grundsatz von Treu und Glauben grundsätzlich nicht dazu führen, dass ein Steuerbescheid nach Eintritt der Verjährung noch zugunsten des Steuerpflichtigen zu ändern ist (BFH-Urteil vom 19. August 1999 III R 57/98, BFHE 191, 198, BStBl II 2000, 330).
  • BFH, 08.04.2008 - IX B 134/07

    Verhältnis von § 165 Abs. 2 AO und § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO - Grundsatz von Treu und

    Auszug aus BFH, 14.01.2010 - IV B 103/08
    Ihr kommt demnach keine grundsätzliche Bedeutung zu (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Februar 2006 I B 168/05, BFH/NV 2006, 1121; vom 8. April 2008 IX B 134/07, BFH/NV 2008, 1297).
  • BFH, 15.02.2006 - I B 168/05

    Grundsätzliche Bedeutung - Einzelfall

    Auszug aus BFH, 14.01.2010 - IV B 103/08
    Ihr kommt demnach keine grundsätzliche Bedeutung zu (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Februar 2006 I B 168/05, BFH/NV 2006, 1121; vom 8. April 2008 IX B 134/07, BFH/NV 2008, 1297).
  • BFH, 22.01.2013 - IX R 1/12

    Keine Berufung auf Treu und Glauben nach unterlassenem Untätigkeitseinspruch oder

    Ist Verjährung eingetreten, ermöglicht es der Grundsatz von Treu und Glauben nicht, dass ein erloschener Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis wieder entsteht (BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 IV B 103/08, BFH/NV 2010, 1115; Banniza in HHSp, Vor §§ 169 bis 171 AO Rz 33, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.05.2011 - 14 K 3279/06

    Zu einer Erstattung führende Einkommensteuererklärung bei Pflichtveranlagung ist

    Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, kann der Grundsatz von Treu und Glauben grundsätzlich nicht dazu führen, dass ein Steuerbescheid nach Eintritt der Festsetzungsverjährung noch zugunsten des Steuerpflichtigen zu ändern ist (Beschluss des BFH vom 14. Januar 2010 IV B 103/08, BFH/NV 2010, 1115 ; Urteil des BFH vom 19. August 1999 III R 57/98,a.a.O.).

    Offen gelassen ist in der Rechtsprechung des BFH, ob dies im Ausnahmefall anders sein kann, wenn das Finanzamt durch eigenes aktives Tun einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, es werde rechtzeitig vor Ablauf der Festsetzungsfrist die Änderung von sich aus vornehmen (Urteil des BFH vom 19. August 1999 II R 57/98, a.a.O.; Beschluss des BFH vom 14. Januar 2010 IV B 103/08, a.a.O.).

  • FG Hessen, 18.12.2012 - 10 K 3166/09

    Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 i.d.F. des JStG 2007 gemäß § 52 Abs.

    Die nach Ablauf der Festsetzungsfrist begonnene Bearbeitung und die Aufforderung zur Abgabe berichtigter Steuererklärungen rechtfertigt es jedenfalls nicht, die Wirkungen der Festsetzungsverjährung zu durchbrechen (vgl. BFH, Beschluss vom 14.01.2012 IV B 103/08, BFH/NV 2010, 1115).
  • FG Hessen, 18.12.2012 - 10 K 3167/09

    Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 i.d.F. des JStG 2007 gemäß § 52 Abs.

    Die nach Ablauf der Festsetzungsfrist begonnene Bearbeitung und die Aufforderung zur Abgabe berichtigter Steuererklärungen rechtfertigt es jedenfalls nicht, die Wirkungen der Festsetzungsverjährung zu durchbrechen (vgl. BFH, Beschluss vom 14.01.2012 IV B 103/08, BFH/NV 2010, 1115).
  • BFH, 10.01.2012 - IV B 8/11

    Entscheidung über die Prozessfähigkeit eines Beteiligten

    Die von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) formulierten Rechtsfragen sind schon nicht klärungsbedürftig (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Januar 2010 IV B 103/08, BFH/NV 2010, 1115, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht