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   BFH, 06.06.1995 - IV B 104/94   

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https://dejure.org/1995,8210
BFH, 06.06.1995 - IV B 104/94 (https://dejure.org/1995,8210)
BFH, Entscheidung vom 06.06.1995 - IV B 104/94 (https://dejure.org/1995,8210)
BFH, Entscheidung vom 06. Juni 1995 - IV B 104/94 (https://dejure.org/1995,8210)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 14.08.1986 - IV R 248/84

    Zur Mitunternehmerschaft von Ehegatten in der Land- und Forstwirtschaft bei

    Auszug aus BFH, 06.06.1995 - IV B 104/94
    Allerdings trifft es zu, daß der erkennende Senat in seinem Urteil vom 14. August 1986 IV R 248/84 (BFHE 147, 438, BStBl II 1987, 17, 19) ausgeführt hat, daß ein konkludenter Vertragsschluß zwischen Ehegatten u. a. voraussetzt, daß die Zusammenarbeit aus einem rein unternehmerischen oder beruflichen Grunde praktiziert wird und demgemäß über die übliche Zusammenarbeit innerhalb der Ehe deutlich hinausgeht.

    Das FG findet sich auch mit seinen Ausführungen (Urteil S. 10) zu Art und Umfang der Mitarbeit der Klägerin in Übereinstimmung mit dem Senatsurteil in BFHE 147, 438, BStBl II 1987, 17, 20, weil der erkennende Senat dort ausdrücklich betont hat, daß die Art der beigetragenen Leistung eines jeden der beiden Ehegatten sehr unterschiedlich sein könne und insbesondere hinsichtlich der Bewirtschaftung die Leistungen der Ehefrau für den Betrieb wegen ihrer Bindung im Haushalt weit geringer sein könnten.

    Dennoch sind, wenn beide Ehegatten ihren eigenen Grundbesitz dem gemeinsamen Betrieb zur Nutzung zur Verfügung stellen und weitere Flächen hinzugepachtet werden, grundsätzlich beide Ehegatten je zur Hälfte am Gewinn beteiligt (Senatsurteil in BFHE 147, 438, BStBl II 1987, 17, 20).

    Der Nachweis von ansonsten geforderten Vereinbarungen kann danach durch die Eindeutigkeit der wirtschaftlichen Maßnahmen und des gleichgerichteten Verhaltens ersetzt werden (BFH-Urteil in BFHE 147, 438, BStBl II 1987, 17, 20).

  • BFH, 29.03.1968 - III B 75/67

    Geltendmachung von ungenügender Sachaufklärung als Verfahrensmangel im Rahmen

    Auszug aus BFH, 06.06.1995 - IV B 104/94
    Angesichts dieses Vortrages der Kläger drängte sich für das FG eine weitere Beweisaufnahme jedoch nicht auf (vgl. BFH-Beschluß vom 29. März 1968 III B 75/67, BFHE 92, 310, BStBl II 1968, 535).
  • BFH, 28.07.1994 - IV R 81/93

    Widerlegbarkeit der Annahme eines Gesellschaftsverhältnisses durch Nachweis eines

    Auszug aus BFH, 06.06.1995 - IV B 104/94
    Der Senat hat daran festgehalten (Senatsurteile vom 27. Januar 1994 IV R 26/93, BFHE 173, 543, BStBl II 1994, 462; vom 26. Mai 1994 IV R 134/92, BFH/NV 1995, 114, und vom 28. Juli 1994 IV R 81/93, BFH/NV 1995, 202).
  • BFH, 18.08.2005 - IV R 37/04

    Im Güterstand der Gütergemeinschaft lebende Landwirtsehegatten als Mitunternehmer

    Dies gilt auch für den das fragliche Grundstück betreffenden Veräußerungsgewinn (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juni 1995 IV B 104/94, BFH/NV 1996, 27, und Senatsurteil vom 14. August 1986 IV R 248/84, BFHE 147, 438, BStBl II 1987, 17).
  • FG München, 21.04.2016 - 10 K 1375/15

    Konkludente Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten im Bereich der Land- und

    Nach den Beobachtungen während der Prüfung und nach den Aussagen der Eheleute sei die Stallarbeit in den Jahren 2007 bis 2010 zusammen und die Büroarbeit ausschließlich von der Klägerin erledigt worden (vgl. BFH-Urteile vom 14. August 1986 IV R 268/84, BStBl II 1987, 17 , vom 6. Juni 1995 IV B 104/94, BFH/NV 1996, 27, und vom 22. Januar 2004 IV R 44/02, BStBl II 2004, 500 ).
  • BFH, 05.02.2002 - IV B 71/01

    Verfahrensmangel; Verzicht auf Beweisaufnahme; Sachaufklärungspflicht

    Durch diese ist jedoch hinreichend geklärt, dass Ehegatten, zumal wenn sie Gütergemeinschaft vereinbart haben, auch ohne ausdrücklich vereinbarten Gesellschaftsvertrag eine Mitunternehmerschaft bilden, wenn land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitz --wie hier bei der Klägerin und E-- entweder den Eheleuten gemeinsam oder jedem Ehegatten zu einem erheblichen Teil zu Alleineigentum oder zu Miteigentum gehört und die Eheleute in der Landwirtschaft gemeinsam arbeiten (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juni 1995 IV B 104/94, BFH/NV 1996, 27, m.w.N., sowie Senatsurteile vom 6. Februar 1986 IV R 311/84, BFHE 146, 83, BStBl II 1986, 455, und vom 14. August 1986 IV R 248/84, BFHE 147, 438, BStBl II 1987, 17).
  • BFH, 05.02.2002 - IV 71/01
    Durch diese ist jedoch hinreichend geklärt, dass Ehegatten, zumal wenn sie Gütergemeinschaft vereinbart haben, auch ohne ausdrücklich vereinbarten Gesellschaftsvertrag eine Mitunternehmerschaft bilden, wenn land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitz --wie hier bei der Klägerin und E-- entweder den Eheleuten gemeinsam oder jedem Ehegatten zu einem erheblichen Teil zu Alleineigentum oder zu Miteigentum gehört und die Eheleute in der Landwirtschaft gemeinsam arbeiten (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juni 1995 IV B 104/94, BFH/NV 1996, 27, m.w.N., sowie Senatsurteile vom 6. Februar 1986 IV R 311/84, BFHE 146, 83, BStBl II 1986, 455 , und vom 14. August 1986 IV R 248/84, BFHE 147, 438 , BStBl II 1987, 17 ).
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