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   BFH, 15.04.2010 - IV B 105/09   

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https://dejure.org/2010,382
BFH, 15.04.2010 - IV B 105/09 (https://dejure.org/2010,382)
BFH, Entscheidung vom 15.04.2010 - IV B 105/09 (https://dejure.org/2010,382)
BFH, Entscheidung vom 15. April 2010 - IV B 105/09 (https://dejure.org/2010,382)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • Notare Bayern PDF, S. 90 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    EStG § 6 Abs. 5
    Ernstliche Zweifel an Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen Schwesterpersonengesellschaften

  • lexetius.com

    Ernstliche Zweifel an Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen Schwesterpersonengesellschaften - Subjektsteuerprinzip - Verfassungskonforme Auslegung von § 6 Abs. 5 EStG - Keine Anfrage i. S. des § 11 Abs. 3 FGO im AdV-Verfahren bei materieller ...

  • openjur.de

    Ernstliche Zweifel an Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen Schwesterpersonengesellschaften; Subjektsteuerprinzip; Verfassungskonforme Auslegung von § 6 Abs. 5 EStG; Keine Anfrage i.S. des § 11 Abs. 3 FGO im AdV-Verfahren bei materieller ...

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 69 Abs 3 S 1, EStG § 6 Abs 5, FGO § 69 Abs 2 S 2, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, GG Art 3 Abs 1, FGO § 11 Abs 3
    Ernstliche Zweifel an Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen Schwesterpersonengesellschaften - Subjektsteuerprinzip - Verfassungskonforme Auslegung von § 6 Abs. 5 EStG - Keine Anfrage i.S. des § 11 Abs. 3 FGO im AdV-Verfahren bei materieller ...

  • Bundesfinanzhof

    Ernstliche Zweifel an Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen Schwesterpersonengesellschaften - Subjektsteuerprinzip - Verfassungskonforme Auslegung von § 6 Abs. 5 EStG - Keine Anfrage i.S. des § 11 Abs. 3 FGO im AdV-Verfahren bei materieller ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 3 S 1 FGO, § 6 Abs 5 EStG 2002, § 69 Abs 2 S 2 FGO, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002, Art 3 Abs 1 GG
    Ernstliche Zweifel an Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen Schwesterpersonengesellschaften - Subjektsteuerprinzip - Verfassungskonforme Auslegung von § 6 Abs. 5 EStG - Keine Anfrage i.S. des § 11 Abs. 3 FGO im AdV-Verfahren bei materieller ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 6 Abs. 5
    Ernstliche Zweifel an Gewinnrealisierungbei Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen Schwesterpersonengesellschaften

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ernstliche Zweifel an Gewinnrealisierung bei Übertragung von Grundstücken zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften

  • Betriebs-Berater

    Ernstliche Zweifel an Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen Schwesterpersonengesellschaften

  • rewis.io

    Ernstliche Zweifel an Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen Schwesterpersonengesellschaften - Subjektsteuerprinzip - Verfassungskonforme Auslegung von § 6 Abs. 5 EStG - Keine Anfrage i.S. des § 11 Abs. 3 FGO im AdV-Verfahren bei materieller ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Ernstliche Zweifel an Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen Schwesterpersonengesellschaften - Subjektsteuerprinzip - Verfassungskonforme Auslegung von § 6 Abs. 5 EStG - Keine Anfrage i.S. des § 11 Abs. 3 FGO im AdV-Verfahren bei materieller ...

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schwesterpersonengesellschaften: Übertragung zu Buchwerten möglich?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung des Wirtschaftsguts eines Gesamthandsvermögens einer Personengesellschaft auf eine beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaft mit dem Ziel der Aufdeckung stiller Reserven

  • datenbank.nwb.de

    Ernstliche Zweifel an Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen Schwesterpersonengesellschaften

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufdeckung stiller Reserven bei Übertragung von Grundstücken?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ernstliche Zweifel an Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen Schwester-PersGes.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertragungen an die Schwesterpersonengesellschaft II - Streit im BFH

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übertragung des Wirtschaftsguts eines Gesamthandsvermögens einer Personengesellschaft auf eine beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaft mit dem Ziel der Aufdeckung stiller Reserven

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Streit im BFH um Übertragung zwischen Schwester-Personengesellschaften

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erfolgsneutraler Übergang von Wirtschaftsgütern möglich

  • impulse.de (Pressebericht, 01.07.2010)

    Besteuerung von Personengesellschaften: Zoff der Rechthaber

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 33 (Kurzinformation und -anmerkung)

    Einkommensteuer, Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co. KG bei Veräußerung nach Einbringung

Besprechungen u.ä. (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 90 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    EStG § 6 Abs. 5
    Ernstliche Zweifel an Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen Schwesterpersonengesellschaften

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Von Schwester zu Schwester - ganz ohne Steuern?

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 33 (Kurzinformation und -anmerkung)

    Einkommensteuer, Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co. KG bei Veräußerung nach Einbringung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 229, 199
  • NJW-RR 2010, 1126
  • BB 2010, 1465
  • DB 2010, 1155
  • BStBl II 2010, 971
  • NZG 2010, 743
  • NZG 2010, 999
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.11.2009 - I R 72/08

    Erfolgsneutrale Einbringung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG; keine

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - IV B 105/09
    Auch nach Ergehen des BFH-Urteils vom 25. November 2009 I R 72/08 (DStR 2010, 269) ist ernstlich zweifelhaft, ob die Übertragung eines Wirtschaftsguts des Gesamthandsvermögens einer Personengesellschaft auf eine beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaft zur Aufdeckung stiller Reserven führt.

    Gleichwohl sieht sich der beschließende Senat bei summarischer Prüfung abweichend vom FG und der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des I. Senats des BFH mit Urteil vom 25. November 2009 I R 72/08 (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2010, 269) nicht daran gehindert, die zwingende Buchwertverknüpfung auf Übertragungen zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zu erstrecken.

    Er ist sich dessen bewusst, dass er von dem BFH-Urteil in DStR 2010, 269 abweicht.

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - IV B 105/09
    Subjekt der Einkünfteerzielung ist hingegen der Gesellschafter (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617).
  • BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96

    Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - IV B 105/09
    Die AdV setzt nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Mai 1997 VIII B 108/96, BFHE 183, 174, m.w.N.).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - IV B 105/09
    Ernstliche Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Steuerbescheids neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182, seitdem ständige Rechtsprechung).
  • FG Niedersachsen, 17.07.2009 - 1 V 54/09

    Aufdeckung stiller Reserven und Vorliegen eines Entnahmegewinns durch die

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - IV B 105/09
    Die Antragstellerin beantragt, den Beschluss des Niedersächsischen FG vom 17. Juli 2009  1 V 54/09 aufzuheben und die Vollziehung des Bescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen 2006 vom 2. Februar 2009 in Höhe eines Gewinns von 479.925,32 EUR auszusetzen.
  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13

    § 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz

    b) Mit Beschluss vom 15. April 2010 entschied der IV. Senat des Bundesfinanzhofs dagegen in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids (§ 69 der Finanzgerichtsordnung ), es sei ernstlich zweifelhaft, ob die Übertragung eines Wirtschaftsguts des Gesamthandsvermögens einer Personengesellschaft auf eine beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaft zur Aufdeckung stiller Reserven führe (vgl. BFHE 229, 199 ).

    Gleichwohl sehe sich der Senat bei summarischer Prüfung abweichend von der Auffassung des I. Senats des Bundesfinanzhofs (BFHE 227, 445) nicht daran gehindert, die zwingende Buchwertverknüpfung auf Übertragungen zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zu erstrecken (vgl. BFHE 229, 199 ).

    Jedem Gesellschafter sei auch sein Anteil an den stillen Reserven der Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens zuzuordnen (vgl. BFHE 229, 199 ).

    Der Senat betrachte dies als ausreichenden Rechtfertigungsgrund für die Verletzung des Folgerichtigkeitsgrundsatzes (vgl. BFHE 229, 199 ).

    Ebenfalls dem System entspreche es dann, wenn § 6 Abs. 5 Satz 2 EStG die Beibehaltung des Buchwerts bei Überführungen von Wirtschaftsgütern zwischen Einzel- und Sonderbetriebsvermögen beziehungsweise zwischen zwei verschiedenen Sonderbetriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen verlange (vgl. BFHE 229, 199 ).

    Die Aufdeckung stiller Reserven aufgrund einer derartigen Übertragung würde danach zu einer im Sinne des Folgerichtigkeitsgebots gleichheitswidrigen Besteuerung führen, denn sie könne sich weder auf die gesteigerte Leistungsfähigkeit des Gesellschafters noch auf eine Entstrickung und noch nicht einmal auf die erhöhte Gefahr einer späteren unbemerkten Entstrickung stützen (vgl. BFHE 229, 199 ).

    Denn bei transparenter Betrachtung werde das Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Gesellschafters überführt (vgl. BFHE 229, 199 ).

    Einer Vorlage an den Großen Senat des Bundesfinanzhofs bedurfte es jedoch nach Ansicht des IV. Senats nicht, da dies in einem Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung, in dem die Rechtsfrage nicht endgültig zu beantworten ist, nicht in Betracht komme (vgl. BFHE 229, 199 m.w.N.).

    Das Gericht folge den überzeugenden Ausführungen des Beschlusses des IV. Senats des Bundesfinanzhofs vom 15. April 2010 (BFHE 229, 199), auf die verwiesen werde.

    a) Der Senat halte die Vorschrift nach Maßgabe der in seinem Beschluss vom 15. April 2010 (vgl. BFHE 229, 199) aufgeführten Gründe für verfassungsgemäß und wende die Vorschrift auch in ständiger Rechtsprechung an.

    Eine Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften ist zwar - wie auch vom IV. Senat des Bundesfinanzhofs angenommen (vgl. BFHE 229, 199 ) - insbesondere mit der Interessenlage des § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG (i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002) vergleichbar.

  • BFH, 10.04.2013 - I R 80/12

    BVerfG-Vorlage: Fehlende Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen

    Die vom Gesetzgeber abschließend formulierte Regelung des § 6 Abs. 5 EStG 1997 i.d.F. des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes lässt eine Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften nicht zu (Bestätigung des Senatsurteils vom 25. November 2009 I R 72/08, BFHE 227, 445, BStBl II 2010, 471; entgegen BFH-Beschluss vom 15. April 2010 IV B 105/09, BFHE 229, 199, BStBl II 2010, 971).

    c) Die Übertragung der Grundstücke konnte auch nicht analog § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG 1997 steuerneutral zu Buchwerten erfolgen (so aber BFH-Beschluss vom 15. April 2010 IV B 105/09, BFHE 229, 199, BStBl II 2010, 971; Niedersächsisches FG, Urteil vom 31. Mai 2012  1 K 271/10, EFG 2012, 2106; Bernütz/ Loll, DB 2013, 665, 667; Bode, DB 2010, 1156, 1157; Hoffmann, GmbHR 2002, 125, 131; Kanzler, FR 2010, 761, 762; Niehus/Wilke in Herrmann/Heuer/Raupach, § 6 EStG Rz 1447e; Wendt, FR 2010, 386, 387; Wacker, NWB 2010, 2382, 2388; derselbe in Habersack/ Hommelhoff, Festschrift für Wulf Goette, 2011, 561, 574; Wittwer, DStR 2010, 1072; ähnlich M. Fischer, Jahrbuch der Fachanwälte für Steuerrecht 2012/2013, 430, 436).

    aa) Der Gesetzgeber des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes hat sich nicht dazu geäußert, warum er bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Schwesterpersonengesellschaften eine Buchwertfortführung nicht zugelassen hat, obwohl es hierdurch weder zu einer gesteigerten Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen gekommen ist und auch nicht die Gefahr einer späteren unbemerkten Entstrickung erhöht wird (so bereits BFH-Beschluss in BFHE 229, 199, BStBl II 2010, 971).

    cc) Der Begünstigungsausschluss ist ausgehend von der Systematik des § 6 Abs. 5 EStG 1997 n.F. umso weniger nachvollziehbar, als der Gesetzgeber des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes durch § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG 1997 n.F. Buchwertübertragungen sogar in Fällen eines Rechtsträgerwechsels zulässt, in denen mit anderen Worten stille Reserven interpersonal verlagert werden (hierauf hinweisend bereits BFH-Beschluss in BFHE 229, 199, BStBl II 2010, 971; Niehus, FR 2005, 278, 279).

  • BFH, 02.08.2012 - IV R 41/11

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger

    Die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern auf einen anderen Rechtsträger zum Buchwert soll nach Aufgabe der zwischenzeitlich durch das Steuerentlastungsgesetz (StEntlG) 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402) bestimmten Regelung, Übertragungen mit Rechtsträgerwechsel zwingend zum Teilwert vorzunehmen (vgl. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002; näher zur Rechtsentwicklung z.B. BTDrucks 14/6882, S. 32; Wendt, FR 2002, 53; Werndl, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 6 Rz L 3 ff.), der Erleichterung von "Umstrukturierungen" insbesondere an Personengesellschaften dienen (vgl. BTDrucks 14/6882, S. 32 und 14/7344, S. 7; BFH-Beschluss vom 15. April 2010 IV B 105/09, BFHE 229, 199, BStBl II 2010, 971, unter II.2.b aa; zutreffend hiernach z.B. Werndl, in: Kirchhof/ Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 6 Rz L 10); dabei lässt sich der begünstigte Übertragungszweck nach den Gesetzesmaterialien negativ dahin abgrenzen, dass bei einer "Umstrukturierung" die Übertragung nicht zum Zweck der Vorbereitung einer nachfolgenden Veräußerung oder Entnahme erfolgt (vgl. BTDrucks 14/6882, S. 32 f.).

    Damit letztlich verbunden ist die --eine Durchbrechung des Subjektsteuerprinzips rechtfertigende (BFH-Beschluss in BFHE 229, 199, BStBl II 2010, 971)-- Vorstellung, dass eine --typisierend als Ergebnis einer Umstrukturierung unterstellte-- betriebswirtschaftlich effizientere Nutzung eines einzelnen Wirtschaftsguts in einem anderen Betriebsvermögen nicht durch eine Besteuerung stiller Reserven behindert werden soll.

  • FG Niedersachsen, 31.05.2012 - 1 K 271/10

    Buchwertfortführung bei Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen

    Auf den BFH-Beschluss unter dem Aktenzeichen IV B 105/09 (BFHE 229, 199, BStBl II 2010, 971) wird Bezug genommen.

    Zwar folge aus den Ausführungen in diesem Urteil und denen im Beschluss des IV. Senates vom 15. April 2010 (IV B 105/09, BFHE 229, 199, BStBl II 2010, 971), dass bei einer inhaltlichen und interessenorientierten Betrachtung gute Gründe dafür sprächen, die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Personengesellschaften, den in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG geregelten Vorgängen gleichzustellen.

    Zur Begründung nimmt die Klägerin Bezug auf die Ausführungen des BFH im Beschluss vom 15. April 2010 (IV B 105/09, BFHE 229, 199, BStBl II 2010, 971).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist auch insbesondere die Regelung des § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG nicht direkt einschlägig, denn die Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft stellt keine Überführung "von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen" dar (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 2009 I R 72/08, BFHE 227, 445, BStBl II 2010, 471, sowie wohl auch BFH-Beschluss vom 15. April 2010 IV B 105/09, BFHE 229, 199, BStBl II 2010, 971, der davon ausgeht, dass § 6 Abs. 5 EStG "entsprechend" anzuwenden ist; a.A. Teile der Literatur vgl. Zusammenstellung von Niehus/Wilke in Hermann/Heuer/Raupach - H/H/R, § 6 EStG Rn. 1447e).

    Hierzu hat der 4. Senat des BFH im Beschluss vom 15. April 2010 (IV B 105/09, BFHE 229, 199, BStBl II 2010, 971) ausgeführt, zur Vermeidung eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz sei § 6 Abs. 5 EStG im Wege einer verfassungskonformen Auslegung auf Übertragungen zwischen Gesamthandsvermögen von beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften zu erstrecken.

    Die vom 4. Senat im Beschluss vom 15. April 2010 (IV B 105/09, BFHE 229, 199, BStBl II 2010, 971) vorgenommene Auslegung des § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG ist dann nicht zu beanstanden.

  • BFH, 16.10.2012 - I B 128/12

    Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach §

    Denn weder ein Aussetzungsbeschluss gemäß § 74 FGO noch der Beschluss in einem AdV-Verfahren stellen verfahrensbeendende Entscheidungen dar, in welchen die betreffende Rechtsfrage endgültig zu beantworten ist und welche allein eine Divergenzanfrage nach § 11 Abs. 3 FGO gebieten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. April 2010 IV B 105/09, BFHE 229, 199, BStBl II 2010, 971; Sunder-Plassmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 11 FGO Rz 26 ff.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 11 Rz 5, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 04.07.2019 - VIII B 128/18

    AdV eines Bescheids über die Festsetzung von Aussetzungszinsen für

    Eine Anrufung des Großen Senats wegen einer Rechtsfrage im Verfahren der AdV, in dem die Rechtsfrage nicht abschließend zu beantworten ist, kommt jedoch nicht in Betracht (BFH-Beschluss vom 15. April 2010 - IV B 105/09, BFHE 229, 199, BStBl II 2010, 971).
  • FG Düsseldorf, 04.12.2014 - 14 K 2968/09

    Übertragung von Wirtschaftsgütern einer KG auf Ein-Mann-GmbH & Co. KG des

    Die in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG normierten Fälle der steuerneutralen Verschiebung stiller Reserven zwischen verschiedenen Rechtsträgern beruhen auf dem gesetzgeberischen Willen, Umstrukturierungen von Personenunternehmen nicht durch aus der Substanz zu zahlende Ertragsteuern zu erschweren (vgl. BFH, Beschluss vom 15.04.2010 IV B 105/09, BFHE 229, 199, BStBl II 2010, 971; Niehus/Wilke in H/H/R, EStG, § 6 Anm. 1443a).

    Mit den Regelungen in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ist der Gesetzgeber insofern von dem aus dem Leistungsfähigkeitsprinzip resultierenden Subjektsteuerprinzip abgewichen, als er in den gesetzlich geregelten Konstellationen eine steuerneutrale Verschiebung stiller Reserven zwischen verschiedenen Rechtsträgern ausnahmsweise zulässt, um Umstrukturierungen von Personenunternehmen nicht zu erschweren (vgl. BT-Drs. 14/6882, S. 32 f.; BFH, Beschluss vom 15.04.2010 IV B 105/09, BFHE 229, 199, BStBl II 2010, 971; Urteil vom 02.08.2012 IV R 41/11, BFHE 238, 135, BFH/NV 2012, 2053).

    Aus dem Subjektsteuerprinzip folgt unter anderem, dass jedem Gesellschafter sein Anteil an den stillen Reserven der Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens zuzuordnen ist (vgl. BFH, Beschluss vom 15.04.2010 IV B 105/09, BFHE 229, 199, BStBl II 2010, 971).

  • BFH, 31.07.2013 - I R 44/12

    Buchwerteinbringung: Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co.

    Der Senat hat seine Auffassung auf den Gesetzeswortlaut sowie vor allem darauf gestützt, dass die Nichtaufnahme dieses Vermögenstransfers in den Katalog des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nrn. 1 bis 3 EStG 1997 n.F./2002 auf einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers beruht und deshalb eine analoge Anwendung der Vorschrift nicht in Betracht kommt (Senatsurteil vom 25. November 2009 I R 72/08, BFHE 227, 445, BStBl II 2010, 471; Senatsbeschluss vom 10. April 2013 I R 80/12, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; a.A. BFH-Beschluss vom 15. April 2010 IV B 105/09, BFHE 229, 199, BStBl II 2010, 971).
  • FG Baden-Württemberg, 19.07.2012 - 13 K 1988/09

    Keine Aufdeckung der stillen Reserven bei Übertragung eines Wirtschaftsguts des

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe mit Beschluss vom 15.04.2010 IV B 105/09 entschieden, dass die Übertragung eines Wirtschaftsguts des Gesamthandsvermögens einer Personengesellschaft auf eine beteiligungsidentischen Schwestergesellschaft nicht zwangsläufig zur Aufdeckung stiller Reserven führen müsse.

    Das Gericht folgt den überzeugenden Ausführungen im BFH-Beschluss vom 15.04.2010 IV B 105/09, BStBl II 2010, 971; hierauf wird verwiesen.

  • BFH, 26.06.2014 - IV R 31/12

    Buchwertübertragung: Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co. KG -

    Einerseits beansprucht das Subjektsteuerprinzip auch bei Übertragungen zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften Geltung, was den erkennenden Senat zu einer Auslegung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG bewogen hat, die diesem Prinzip zur Wahrung der Verfassungskonformität der Norm Rechnung trägt (vgl. BFH-Beschluss vom 15. April 2010 IV B 105/09, BFHE 229, 199, BStBl II 2010, 971), während der I. Senat des BFH die Regelung als verfassungswidrig beurteilt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 10. April 2013 I R 80/12, BFHE 241, 483, BStBl II 2013, 1004).
  • BFH, 11.11.2022 - VIII B 64/22

    Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids über Säumniszuschläge

  • BFH, 22.09.2023 - VIII B 64/22

    Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids über Säumniszuschläge

  • BFH, 20.05.2010 - IV R 42/08

    Entnahmegewinn nach § 6 Abs. 5 EStG 1999 - kein Anspruch auf "Gleichbehandlung in

  • BFH, 28.12.2022 - III B 48/22

    Aussetzung der Vollziehung; Säumniszuschläge

  • FG Düsseldorf, 09.02.2012 - 3 K 1348/10

    Realteilung durch Übertragung von Wirtschaftsgütern einer Gesamthand auf

  • BFH, 16.10.2012 - I B 125/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 16. 10. 2012 I B 128/12 -

  • FG Münster, 23.01.2017 - 15 V 2563/16

    Umsatzsteuerliche Feststellung der tatsächlichen Ausführung berechneter

  • BFH, 17.07.2012 - X S 24/12

    Unterbrechung des Klageverfahrens durch Insolvenzeröffnung: keine Fortsetzung

  • FG Saarland, 19.04.2012 - 1 K 1318/10

    Rückwirkender Teilwertansatz nach § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG auch ohne Erstellung

  • FG Baden-Württemberg, 21.08.2013 - 4 K 1882/08

    Aufdeckung der stillen Reserven eines auf eine personenidentische und

  • FG Münster, 17.08.2010 - 10 V 1009/10

    Antragsbefugnis; Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 160 AO und § 4 Abs. 5 Satz 1

  • FG Berlin-Brandenburg, 20.03.2012 - 11 K 11149/07

    Gesonderter und einheitlicher Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2001

  • FG Düsseldorf, 24.01.2023 - 12 V 1597/22

    Aussetzung der Vollziehung eines Bescheides über die Festsetzung von

  • FG Münster, 25.06.2014 - 6 V 1699/14
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