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   BFH, 20.04.2004 - IV B 113/02   

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https://dejure.org/2004,8166
BFH, 20.04.2004 - IV B 113/02 (https://dejure.org/2004,8166)
BFH, Entscheidung vom 20.04.2004 - IV B 113/02 (https://dejure.org/2004,8166)
BFH, Entscheidung vom 20. April 2004 - IV B 113/02 (https://dejure.org/2004,8166)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 105 Abs. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 119 Nr. 6; ; FGO § 126 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensmangel: nicht mit Gründen versehenes Urteil

  • datenbank.nwb.de

    Verfahrensfehler i. S. des § 119 Nr. 6 FGO infolge Nichtwürdigung einer Zeugenaussage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfahrensfehler mangels Urteilsbegündung; Fehlende Beweiswürdigung; Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 20.05.1994 - VI R 10/94

    Nicht mit Gründen versehenes FG-Urteil (§ 96 FGO )

    Auszug aus BFH, 20.04.2004 - IV B 113/02
    Das hat der BFH angenommen in einem Fall, in dem das FG einen Zeugen vernommen, jedoch gleichwohl nach § 105 Abs. 5 FGO von einer Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen hat (BFH-Urteil vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707).

    Wie der BFH im Urteil in BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707 zutreffend entschieden hat, kann die Rechtsfolge des § 119 Nr. 6 FGO nicht davon abhängig gemacht werden, ob das Ergebnis der Beweisaufnahme offensichtlich war und auf der Hand gelegen hat.

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BFH, 20.04.2004 - IV B 113/02
    Für die Annahme eines Verstoßes ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass zu wesentlichen Streitpunkten, z.B. in Bezug auf einzelne Ansprüche oder einzelne Angriffs- oder Verteidigungsmittel, die Erwägungen, die die Vorinstanz zu seiner Entscheidung geführt haben, nicht erkennbar sind (so schon Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 21. Dezember 1962 I ZB 27/62, BGHZ 39, 333; Stein/Jonas/ Grunsky, Zivilprozessordnung, 21. Aufl., § 551 Rdnr. 25).

    Demzufolge ist eine Entscheidung "nicht mit Gründen versehen", wenn eine Beweiswürdigung gänzlich fehlt (BGH-Beschluss in BGHZ 39, 333, 338; Stein/Jonas/Grunsky, a.a.O., § 551 Rdnr. 27; Wenzel in Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 2. Aufl., § 551 RdNr. 17; Albers in Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, § 547 Rz. 14; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, § 119 Rz. 25; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 105 FGO Tz. 18 --Brandis-- und § 119 FGO Tz. 84 --Seer--).

  • BGH, 08.07.1999 - III ZR 5/98

    Berücksichtigung von Verhandlungen bei der Auslegung einer vertraglichen

    Auszug aus BFH, 20.04.2004 - IV B 113/02
    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, ist verfahrensfehlerhaft, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens entgegen dem Gebot des § 96 Abs. 1 FGO unberücksichtigt lässt (BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747, und vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602; BGH-Urteil vom 8. Juli 1999 III ZR 5/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 3191; Gräber/von Groll, a.a.O., § 96 Rz. 26; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 76; Stein/Jonas/Grunsky, a.a.O., § 551 Rdnr. 27).

    Darauf kann es jedoch nicht ankommen, wenn jegliche Auseinandersetzung mit der Zeugenaussage fehlt (ähnlich BGH-Urteil in NJW 1999, 3191).

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 20.04.2004 - IV B 113/02
    Es kommt für die Entscheidung des Rechtsstreits u.a. darauf an, ob auch nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) gewerblicher Grundstückshandel bereits bei Vorliegen einer bedingten Veräußerungsabsicht anzunehmen ist.

    Hat der Steuerpflichtige dagegen mehr als drei Grundstücke veräußert, lässt es auch die nach der Entscheidung des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 ergangene Rechtsprechung genügen, dass er bei Erwerb oder Bebauung des Grundstücks lediglich die bedingte Absicht zu einer späteren Veräußerung hatte und zwar auch insoweit, als die Grundstücke später als fünf Jahre nach ihrem Erwerb oder ihrer Bebauung veräußert wurden (vgl. BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 28/00, BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133; vom 5. Dezember 2002 IV R 58/01, BFH/NV 2003, 588; vom 16. Oktober 2002 X R 74/99, BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245; vom 11. März 2003 IX R 77/99, BFH/NV 2003, 911).

  • BFH, 11.03.2003 - IX R 77/99

    Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerungen außerhalb des 5-Jahres-Zeitraums

    Auszug aus BFH, 20.04.2004 - IV B 113/02
    Hat der Steuerpflichtige dagegen mehr als drei Grundstücke veräußert, lässt es auch die nach der Entscheidung des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 ergangene Rechtsprechung genügen, dass er bei Erwerb oder Bebauung des Grundstücks lediglich die bedingte Absicht zu einer späteren Veräußerung hatte und zwar auch insoweit, als die Grundstücke später als fünf Jahre nach ihrem Erwerb oder ihrer Bebauung veräußert wurden (vgl. BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 28/00, BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133; vom 5. Dezember 2002 IV R 58/01, BFH/NV 2003, 588; vom 16. Oktober 2002 X R 74/99, BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245; vom 11. März 2003 IX R 77/99, BFH/NV 2003, 911).
  • BFH, 18.09.2002 - X R 183/96

    Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

    Auszug aus BFH, 20.04.2004 - IV B 113/02
    Die Folgerechtsprechung hat mittlerweile herausgearbeitet, dass in den Fällen, in denen die "Drei-Objekt-Grenze" nicht überschritten ist, ein gewerblicher Grundstückshandel nur dann angenommen werden kann, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Tätigkeiten, die in ihrer Gesamtheit das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllen, mit unbedingter Veräußerungsabsicht ausgeübt worden sind (vgl. BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238 unter II.3.a; vom 9. Dezember 2001 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 unter 3.b).
  • BFH, 08.11.1993 - X R 7/93

    Anerkennung einer im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses erteilte

    Auszug aus BFH, 20.04.2004 - IV B 113/02
    Die Beteiligten sollen Kenntnis davon haben, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Erwägungen das Urteil beruht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. November 1993 X R 7/93, BFH/NV 1994, 491, und vom 21. September 1994 VIII R 80-82/93, BFH/NV 1995, 416, 418, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    Auszug aus BFH, 20.04.2004 - IV B 113/02
    Die Folgerechtsprechung hat mittlerweile herausgearbeitet, dass in den Fällen, in denen die "Drei-Objekt-Grenze" nicht überschritten ist, ein gewerblicher Grundstückshandel nur dann angenommen werden kann, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Tätigkeiten, die in ihrer Gesamtheit das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllen, mit unbedingter Veräußerungsabsicht ausgeübt worden sind (vgl. BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238 unter II.3.a; vom 9. Dezember 2001 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294 unter 3.b).
  • BFH, 05.12.2002 - IV R 58/01

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 20.04.2004 - IV B 113/02
    Hat der Steuerpflichtige dagegen mehr als drei Grundstücke veräußert, lässt es auch die nach der Entscheidung des Großen Senats in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 ergangene Rechtsprechung genügen, dass er bei Erwerb oder Bebauung des Grundstücks lediglich die bedingte Absicht zu einer späteren Veräußerung hatte und zwar auch insoweit, als die Grundstücke später als fünf Jahre nach ihrem Erwerb oder ihrer Bebauung veräußert wurden (vgl. BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 28/00, BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133; vom 5. Dezember 2002 IV R 58/01, BFH/NV 2003, 588; vom 16. Oktober 2002 X R 74/99, BFHE 200, 380, BStBl II 2003, 245; vom 11. März 2003 IX R 77/99, BFH/NV 2003, 911).
  • BFH, 09.05.1996 - X B 188/95

    Beurteilung einer Schätzung mittels Nachkalkulation

    Auszug aus BFH, 20.04.2004 - IV B 113/02
    Die Nichtberücksichtigung von Umständen, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätten einfließen müssen, ist verfahrensfehlerhaft, wenn das FG seiner Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO nicht nachkommt oder Teile des Gesamtergebnisses des Verfahrens entgegen dem Gebot des § 96 Abs. 1 FGO unberücksichtigt lässt (BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747, und vom 6. November 1997 X B 46/97, BFH/NV 1998, 602; BGH-Urteil vom 8. Juli 1999 III ZR 5/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 3191; Gräber/von Groll, a.a.O., § 96 Rz. 26; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 76; Stein/Jonas/Grunsky, a.a.O., § 551 Rdnr. 27).
  • BFH, 06.11.1997 - X B 46/97

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

  • BFH, 16.10.2002 - X R 74/99

    Eigengenutzte Wohnung und gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 22.05.1998 - V B 73/97

    Umsatzsteuersonderprüfung - Erhöhung des Umsatzes - Ungeklärte Geldzuflüsse -

  • BFH, 11.12.1996 - X R 241/93

    Gewerblicher Grundstückshandel: frühere Veräußerungen

  • BFH, 18.09.2002 - X R 28/00

    Betriebsvermögen beim gewerblichen Grundstückshandel

  • BFH, 21.09.1994 - VIII R 80/93
  • BFH, 27.12.2007 - IV B 124/06

    Gewerblicher Grundstückshandel - Bedingte Veräußerungsabsicht bei Veräußerung von

    Der (seinerzeitigen) Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, mit der u.a. das Vorliegen eines Verfahrensfehlers geltend gemacht wurde (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung --FGO--), hat der Senat mit Beschluss vom 20. April 2004 IV B 113/02 (BFH/NV 2004, 1411) stattgegeben, da das Urteil des FG --mangels Würdigung der Aussage des B-- "nicht mit Gründen versehen" sei (§ 119 Nr. 6 FGO).

    Hierauf aufbauend wurde der Vorinstanz mit dem Senatsbeschluss in BFH/NV 2004, 1411 aufgegeben, zur Feststellung der bedingten Veräußerungsabsicht "abzuwägen, welches Gewicht der Aussage des (erneut zu vernehmenden) Zeugen B angesichts der aus den objektiven Tatsachen herzuleitenden Indizien zukommt" (vgl. hierzu Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 26. Aufl., § 15 Rz 50, m.w.N.).

  • BFH, 28.11.2006 - X B 160/05

    Nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Ein Verstoß gegen § 119 Nr. 6 FGO kann aus diesem Grund gegeben sein, wenn in dem Urteil Ausführungen dazu völlig fehlen, aufgrund welcher Beweise das Gericht zu seinem Ergebnis gelangt ist (BFH-Urteil vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707; BFH-Beschluss vom 20. April 2004 IV B 113/02, BFH/NV 2004, 1411).
  • BFH, 28.08.2014 - X B 182/13

    Verfahrensfehler aufgrund der fehlenden Würdigung einer Zeugenaussage

    a) Der Mangel, dass ein Urteil nicht mit Gründen versehen ist, liegt dann vor, wenn eine Beweiswürdigung gänzlich fehlt (BFH-Beschluss vom 20. April 2004 IV B 113/02, BFH/NV 2004, 1411, m.w.N.).
  • BFH, 04.07.2006 - X B 135/05

    Keine Verletzung des Steuergeheimnisses bei Betriebsvergleich

    Nach dem BFH-Beschluss vom 20. April 2004 IV B 113/02 (BFH/NV 2004, 1411) ist eine Entscheidung nicht mit Gründen versehen, wenn eine Beweiswürdigung gänzlich fehlt.
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