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   BFH, 30.05.2012 - IV B 114/11   

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https://dejure.org/2012,18358
BFH, 30.05.2012 - IV B 114/11 (https://dejure.org/2012,18358)
BFH, Entscheidung vom 30.05.2012 - IV B 114/11 (https://dejure.org/2012,18358)
BFH, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - IV B 114/11 (https://dejure.org/2012,18358)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Gewinnverteilungsschlüssel nach § 35 Abs. 2 EStG verfassungsgemäß

  • openjur.de

    Gewinnverteilungsschlüssel nach § 35 Abs. 2 EStG verfassungsgemäß

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EStG § 35 Abs 3 S 2, EStG § 35 Abs 2
    Gewinnverteilungsschlüssel nach § 35 Abs. 2 EStG verfassungsgemäß

  • Bundesfinanzhof

    Gewinnverteilungsschlüssel nach § 35 Abs. 2 EStG verfassungsgemäß

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 35 Abs 3 S 2 EStG 2002, § 35 Abs 2 EStG 2002
    Gewinnverteilungsschlüssel nach § 35 Abs. 2 EStG verfassungsgemäß

  • rewis.io

    Gewinnverteilungsschlüssel nach § 35 Abs. 2 EStG verfassungsgemäß

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 35 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 EStG i.R. der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • datenbank.nwb.de

    Allgemeiner Gewinnverteilungsschlüssel als Aufteilungsmaßstab der gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 35 Abs. 3 EStG verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.04.2009 - IV B 109/08

    Vorabgewinnanteile bei Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags einer

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - IV B 114/11
    Zum anderen sind --worauf der erkennende Senat bereits in seinem Beschluss vom 7. April 2009 IV B 109/08 (BFHE 224, 548, BStBl II 2010, 116) hingewiesen hat-- abgesehen davon, dass Einzelunternehmer und Mitunternehmer nur unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen zivilrechtlichen Stellung gleich behandelt werden müssen, für eine typisierte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer die Abweichungen zwischen beiden Steuerarten zu berücksichtigen.

    Der allgemeine Gewinnverteilungsschlüssel erscheint in diesem Zusammenhang als Aufteilungskriterium nicht sachwidrig (BFH-Beschluss in BFHE 224, 548, BStBl II 2010, 116).".

  • BFH, 09.02.2011 - IV R 37/08

    Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt -

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - IV B 114/11
    a) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zuletzt in dem Urteil vom 9. Februar 2011 IV R 37/08 (BFH/NV 2011, 1120) verfassungsrechtliche Zweifel an der Regelung des § 35 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 EStG 2002 (nunmehr § 35 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 EStG) verneint.

    Anders als die Klägerin meint, hat der BFH, ohne dies allerdings im Einzelnen zu benennen, sehr wohl auch die rechtlichen Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 6. Juli 2010  2 BvL 13/09 (BVerfGE 126, 268, BFH/NV 2010, 1767), soweit er sich zu der Frage der dem Gesetzgeber zustehenden Typisierungsbefugnis verhält, seinem Urteil in BFH/NV 2011, 1120 zu Grunde gelegt und in dieses mit einfließen lassen.

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 30.05.2012 - IV B 114/11
    Anders als die Klägerin meint, hat der BFH, ohne dies allerdings im Einzelnen zu benennen, sehr wohl auch die rechtlichen Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 6. Juli 2010  2 BvL 13/09 (BVerfGE 126, 268, BFH/NV 2010, 1767), soweit er sich zu der Frage der dem Gesetzgeber zustehenden Typisierungsbefugnis verhält, seinem Urteil in BFH/NV 2011, 1120 zu Grunde gelegt und in dieses mit einfließen lassen.
  • BFH, 14.01.2016 - IV R 5/14

    Anwendung des § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG bei unterjährigem Gesellschafterwechsel

    Der allgemeine Gewinnverteilungsschlüssel erscheint in diesem Zusammenhang als Aufteilungskriterium --wie u.a. die genannten Folgerungen aus der Steuerschuldnerschaft der Gesellschaft nach § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG belegen-- nicht sachwidrig (BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 1120; vgl. auch BFH-Beschluss vom 30. Mai 2012 IV B 114/11, BFH/NV 2012, 1440).
  • BFH, 14.01.2016 - IV R 48/12

    In Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14. Januar 2016 IV R 5/14 -

    Der allgemeine Gewinnverteilungsschlüssel erscheint in diesem Zusammenhang als Aufteilungskriterium --wie u.a. die genannten Folgerungen aus der Steuerschuldnerschaft der Gesellschaft nach § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG belegen-- nicht sachwidrig (BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 1120; vgl. auch BFH-Beschluss vom 30. Mai 2012 IV B 114/11, BFH/NV 2012, 1440).
  • FG Münster, 04.12.2019 - 9 K 149/17

    Einkommensteuer - Ist die Verteilung der Steuerermäßigungsbeträge nach § 35 EStG

    Der BFH habe auch hinsichtlich des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels bei Mitunternehmerschaften entschieden, dass dieser verfassungsgemäß sei, allerdings nur, solange es sich um einen sachgerechten Maßstab handele (Hinweis auf BFH-Urteile vom 14.1.2016 IV R 56/14, DStR 2016, 1094, und BFH-Beschluss vom 30.5.2012 IV B 114/11, BeckRS 2012, 95567).

    Jedoch ist es nicht von vornherein sinnwidrig, die Anrechnung der Gewerbesteuer typisierend danach zu bemessen, in welchem Umfang die Gesellschafter einer KGaA oder die Mitunternehmer nach dem gesetzlichen Leitbild im Innenverhältnis die Gewerbesteuer zu finanzieren haben, und für Letzteres dürfte i.d.R. der allgemeine Gewinnverteilungsschlüssel maßgebend sein (vgl. Söffing, DB 2000, 688, 690, 692; zur Mitunternehmerschaft vgl. BFH-Urteil vom 9.2.2011 IV R 37/08, BFH/NV 2011, 1120; BFH-Beschluss vom 30.5.2012 IV B 114/11, BFH/NV 2012, 1440; BFH-Urteil vom 14.1.2016 IV R 5/14, BFHE 253, 67, BStBl II 2016, 875; Wendt, FR 2000, 1173, 1179).

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