Rechtsprechung
   BFH, 28.05.2001 - IV B 118/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7446
BFH, 28.05.2001 - IV B 118/00 (https://dejure.org/2001,7446)
BFH, Entscheidung vom 28.05.2001 - IV B 118/00 (https://dejure.org/2001,7446)
BFH, Entscheidung vom 28. Mai 2001 - IV B 118/00 (https://dejure.org/2001,7446)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,7446) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 08.12.1998 - VII B 227/98

    Richterablehnung; Äußerung des Richters zur Sach- und Rechtslage

    Auszug aus BFH, 28.05.2001 - IV B 118/00
    Zwar sei nach der Rechtsprechung die Besorgnis der Befangenheit gegeben, wenn sich ein Richter einer evident unangemessenen und beleidigenden Sprache bedient habe (BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1998 VII B 227/98, BFH/NV 1999, 661).

    Freimütige oder saloppe Formulierungen geben grundsätzlich keinen Anlass zur Besorgnis der Befangenheit (vgl. etwa BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1999, 661; vom 27. September 1994 VIII B 64-76/94, BFH/NV 1995, 526, und vom 31. August 1987 IV B 101/86, BFH/NV 1989, 169).

  • BFH, 24.03.1998 - I B 112/97

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit - Unsachliche oder

    Auszug aus BFH, 28.05.2001 - IV B 118/00
    Das gilt auch bei Äußerungen gegenüber dem Prozessbevollmächtigten eines Verfahrensbeteiligten, wenn die ablehnende Einstellung des Richters zum Prozessbevollmächtigten gegenüber dem Beteiligten in Erscheinung getreten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. März 1998 I B 112/97, BFH/NV 1998, 1360, unter II. 1., m.w.N., und vom 3. April 2000 I B 16/99, nicht veröffentlicht).

    In einem solchen Fall besteht die Besorgnis der Befangenheit, selbst wenn den Richter an dieser Entwicklung kein Verschulden trifft (vgl. BFH in BFH/NV 1998, 1360).

  • BFH, 06.02.1989 - V B 119/88

    Vorliegen einer unsachlichen Wertung der Ausführungen des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 28.05.2001 - IV B 118/00
    Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende und beleidigende Äußerungen des Richters können aber die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn sie den nötigen Abstand zwischen Person und Sache vermissen lassen (BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 1987 IX B 12/84, BFH/NV 1987, 656; vom 6. Februar 1989 V B 119/88, BFH/NV 1990, 45, und vom 21. November 1991 V B 157/91, BFH/NV 1992, 479).
  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus BFH, 28.05.2001 - IV B 118/00
    Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung des angeführten objektiven Maßstabs Anlass hat, Voreingenommenheit zu befürchten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, und vom 11. Januar 1995 IV B 104/93, BFH/NV 1995, 629).
  • BFH, 11.09.1995 - X B 67/95

    Verlust des Ablehnungsrechtes gegenüber einem Richter durch rügelose Einlassung

    Auszug aus BFH, 28.05.2001 - IV B 118/00
    Ein Fristverlängerungsantrag werde vom BFH als "Einlassen in eine Verhandlung" beurteilt (BFH-Beschluss vom 11. September 1995 X B 67/95, BFH/NV 1996, 232).
  • BFH, 08.12.1994 - VII B 172/93

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnisses der Befangenheit - Misstrauen gegen

    Auszug aus BFH, 28.05.2001 - IV B 118/00
    Die Kosten fallen dem im Klageverfahren unterliegenden Beteiligten zur Last (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1994 VII B 172/93, BFH/NV 1995, 634, unter 3.).
  • BFH, 21.11.1991 - V B 157/91

    Ablehnung eines Richter wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 28.05.2001 - IV B 118/00
    Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende und beleidigende Äußerungen des Richters können aber die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn sie den nötigen Abstand zwischen Person und Sache vermissen lassen (BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 1987 IX B 12/84, BFH/NV 1987, 656; vom 6. Februar 1989 V B 119/88, BFH/NV 1990, 45, und vom 21. November 1991 V B 157/91, BFH/NV 1992, 479).
  • BFH, 31.08.1987 - IV B 101/86

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 28.05.2001 - IV B 118/00
    Freimütige oder saloppe Formulierungen geben grundsätzlich keinen Anlass zur Besorgnis der Befangenheit (vgl. etwa BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1999, 661; vom 27. September 1994 VIII B 64-76/94, BFH/NV 1995, 526, und vom 31. August 1987 IV B 101/86, BFH/NV 1989, 169).
  • BFH, 03.04.2000 - I B 16/99

    Ausschlussfrist - Prozessvollmacht - Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BFH, 28.05.2001 - IV B 118/00
    Das gilt auch bei Äußerungen gegenüber dem Prozessbevollmächtigten eines Verfahrensbeteiligten, wenn die ablehnende Einstellung des Richters zum Prozessbevollmächtigten gegenüber dem Beteiligten in Erscheinung getreten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. März 1998 I B 112/97, BFH/NV 1998, 1360, unter II. 1., m.w.N., und vom 3. April 2000 I B 16/99, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 13.01.1987 - IX B 12/84

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer - Steuerliche Behandlung

    Auszug aus BFH, 28.05.2001 - IV B 118/00
    Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende und beleidigende Äußerungen des Richters können aber die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn sie den nötigen Abstand zwischen Person und Sache vermissen lassen (BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 1987 IX B 12/84, BFH/NV 1987, 656; vom 6. Februar 1989 V B 119/88, BFH/NV 1990, 45, und vom 21. November 1991 V B 157/91, BFH/NV 1992, 479).
  • BFH, 11.01.1995 - IV B 104/93
  • BFH, 27.09.1994 - VIII B 64/94
  • BFH, 29.08.2001 - IX B 117/00

    Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs - Einkommensteuer - Befangenheit eines Richters

    Wegen der weiteren Einzelheiten verweisen die Kläger auf ihr Vorbringen im Verfahren IV B 118/00.

    Das FG lehnte den Antrag ab und verwies zur Begründung auf seinen Beschluss im Verfahren 15 K 940/96 F (NV), dessen Inhalt ebenfalls im Beschluss des IV. Senats vom 28. Mai 2001 IV B 118/00 mitgeteilt ist und auf den Bezug genommen wird.

    Sie wiederholen ihr Vorbringen, das bereits im Beschluss des IV. Senats vom 28. Mai 2001 IV B 118/00 wiedergegeben ist und auf das hier zur Vermeidung von Wiederholungen ebenfalls Bezug genommen wird.

  • BFH, 08.10.2010 - II B 18/10

    Zurückweisung eines Befangenheitsantrags - Keine verfassungsmäßige Garantie eines

    Freimütige oder saloppe Formulierungen geben grundsätzlich keinen Anlass zur Besorgnis der Befangenheit (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Mai 2001 IV B 118/00, BFH/NV 2001, 1431, m.w.N.).

    Das gilt auch bei Äußerungen gegenüber dem Prozessbevollmächtigten eines Verfahrensbeteiligten, wenn die ablehnende Einstellung des Richters zum Prozessbevollmächtigten gegenüber dem Beteiligten in Erscheinung getreten ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1431, m.w.N.).

  • BFH, 12.10.2012 - III B 66/12

    Rechtsbehelfsbelehrung muss nicht auf Möglichkeit der Einspruchseinlegung durch

    Freimütige oder saloppe Formulierungen geben grundsätzlich keinen Anlass zur Besorgnis der Befangenheit (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Mai 2001 IV B 118/00, BFH/NV 2001, 1431, m.w.N.).
  • FG Hessen, 20.12.2023 - 10 K 1350/22

    Besorgnis der Befangenheit des im Ausgangsverfahren beisitzenden Richters im

    Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung des angeführten objektiven Maßstabs Anlass hat, Voreingenommenheit zu befürchten (vgl. insgesamt Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28.05.2001 - IV B 118/00, BFH/NV 2001, 1431, unter II.2; Schoenfeld in Gosch, Abgabenordnung - AO -/FGO, § 51 FGO Rn. 51).

    Denn für ein erfolgreiches Ablehnungsgesuch ist bereits die begründete Befürchtung ausreichend, dass der betreffende Richter verfahrensrechtlich nicht unvoreingenommen handeln könnte (BFH-Beschluss vom 28.05.2001 - IV B 118/00, BFH/NV 2001, 1431, unter II.2).

  • BFH, 21.02.2002 - V B 181/00

    Umsatzsteuer - Besorgnis der Befangenheit - Stellungnahme zur Sache - Mißtrauen -

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Beschluss des FG vom 31. Juli 2000 mittlerweile aufgehoben und das Ablehnungsgesuch gegen den RiFG A für begründet erklärt (BFH-Beschluss vom 28. Mai 2001 IV B 118/00, BFH/NV 2001, 1431).

    Er verweist die Sache an das FG zurück, damit dieses noch einmal Gelegenheit zur Überprüfung erhält, ob die Dinge in dem vorliegenden Verfahren wirklich genau so liegen wie im Verfahren ... (IV B 118/00).

  • BFH, 13.12.2001 - V B 179/00

    Umsatzsteuer - Besorgnis der Befangenheit - Ablehnung eines Richters -

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Beschluss des FG vom 31. Juli 2000 mittlerweile aufgehoben und das Ablehnungsgesuch gegen den Richter am Finanzgericht X für begründet erklärt (BFH-Beschluss vom 28. Mai 2001 IV B 118/00, BFH/NV 2001, 1431).

    Er verweist die Sache an das FG zurück, damit dieses noch einmal Gelegenheit zur Überprüfung erhält, ob die Dinge im vorliegenden Verfahren wirklich genau so liegen wie im Verfahren --Az. ...-- (IV B 118/00).

  • FG München, 18.08.2011 - 4 V 2050/11

    Keine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Unerheblich ist, ob ein solcher Grund wirklich vorliegt (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofes -BFH- vom 28. Mai 2001 IV B 118/00, BFH/NV 2001, 1431 und vom 29. August 2001 IX B 117/00, BFH/NV 2002, 63).
  • BFH, 29.10.2001 - III B 1/01

    Einkommensteuer - Richter - Befangenheit - Zulässigkeit - Ablehnungsgesuch -

    Im Übrigen werde auf die Beschwerdebegründung in der Sache 15 K 2146/97 F (Az. des BFH: VIII B 103/00) sowie auf die in der Sache 15 K 940/96 F (Az. des BFH: IV B 118/00) verwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht