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   BFH, 28.03.2006 - IV B 119/05   

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https://dejure.org/2006,15942
BFH, 28.03.2006 - IV B 119/05 (https://dejure.org/2006,15942)
BFH, Entscheidung vom 28.03.2006 - IV B 119/05 (https://dejure.org/2006,15942)
BFH, Entscheidung vom 28. März 2006 - IV B 119/05 (https://dejure.org/2006,15942)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.06.2002 - X B 199/01

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 28.03.2006 - IV B 119/05
    Eine ordnungsgemäße Rüge hätte Ausführungen dazu erfordert, welche Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. Juni 2002 X B 199/01, BFH/NV 2002, 1332; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 70, m.w.N.).
  • BSG, 08.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R

    Verfahrensmangel - Entscheidung - Urteil - Landessozialgericht - Vorsitzender -

    Da der Grundsatz des gesetzlichen Richters der Sicherung der Rechtsstaatlichkeit im gerichtlichen Verfahren schlechthin und nicht nur inter pares dient (Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 3.12.1975 - 2 BvL 7/74 - BVerfGE 40, 356, 361), sind schon die einfach-gesetzlichen Vorschriften über den gesetzlichen Richter unverzichtbar (BGH WM 1993, 1656; BGH NJW 1993, 600, 601 mwN; BGH NJW 2001, 1357; BVerwG Buchholz 310 § 138 Ziff 1 VwGO Nr. 20, S 6, 9; BVerwGE 102, 7, 10 f; BFH, Beschluss vom 28.3.06 - IV B 119/05 - juris; Greger in Zöller, ZPO, 26. Aufl 2007, § 295 RdNr 4; Hartmann et al in Baumbach, ZPO, 65. Aufl 2007, § 295 RdNr 25, 29 f).
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 2/06 R

    Entscheidung durch Berichterstatter ohne Einverständnis der Beteiligten

    Schon die Verletzung jener einfachgesetzlichen Verfahrensvorschriften, deren Befolgung nach § 295 Abs. 2 ZPO unverzichtbar sind, bedarf im Revisionsverfahren nicht der Rüge (May, aaO, RdNr 97; vgl zur Unverzichtbarkeit der Rechte aus solchen einfachgesetzlichen Verstößen in Verfahren, in denen die vorschriftswidrige Besetzung allerdings gerügt worden war, BGH vom 19.10.1992 - II ZR 171/91 - NJW 1993, 600, 601; BVerwG vom 23.8.1996 - 8 C 19/95 - BVerwGE 102, 7, 10 f; BVerwG vom 16.12.1980 - 6 C 110/79 - Buchholz 310 § 138 Ziff 1 VwGO Nr. 20; BFH vom 28.3.2006 - IV B 119/05 - juris).
  • BFH, 26.09.2008 - VIII B 23/08

    Keine Zulassung wegen unrichtiger Rechtsanwendung - qualifizierter

    Der Kläger hat die behaupteten Verfahrensmängel nach § 119 Nr. 1 FGO, wonach die nicht vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts zu den absoluten Revisionsgründen gehört, nicht ordnungsgemäß gerügt (vgl. zu den Rügeanforderungen BFH-Beschluss vom 28. März 2006 IV B 119/05, juris).
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