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   BFH, 25.08.2004 - IV B 12/04   

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https://dejure.org/2004,12927
BFH, 25.08.2004 - IV B 12/04 (https://dejure.org/2004,12927)
BFH, Entscheidung vom 25.08.2004 - IV B 12/04 (https://dejure.org/2004,12927)
BFH, Entscheidung vom 25. August 2004 - IV B 12/04 (https://dejure.org/2004,12927)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; BGB §§ 631 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung: Veräußerung von Wohnungen durch Bauträger

  • datenbank.nwb.de

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Veräußerung von Eigentumswohnungen durch den Bauträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.11.1985 - VIII R 391/83

    Steuerrechtliche Wirkung der Umgestaltung einer KG zu einer GmbH & Co. KG -

    Auszug aus BFH, 25.08.2004 - IV B 12/04
    Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) weist zu Recht darauf hin, dass sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit dieser Frage in seinem Urteil vom 13. November 1985 VIII R 391/83 (BFH/NV 1986, 531) zwar befasst, sie aber nicht entschieden hat.
  • OLG Hamm, 14.12.1995 - 17 U 3/94

    Hemmung der Verjährung wegen Prüfung der Mängel durch den Unternehmer

    Auszug aus BFH, 25.08.2004 - IV B 12/04
    Denn die Vermietung der Wohnungen setzt lediglich deren Bezugsfertigkeit voraus, die regelmäßig vor der Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums gegeben ist (vgl. Oberlandesgericht --OLG-- Stuttgart, Urteil vom 19. Dezember 1979 13 U 7/79, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 1980, 495; a.A. möglicherweise OLG Hamm, Urteil vom 14. Dezember 1995 17 U 3/94, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1996, 1301).
  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 72/84

    Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"

    Auszug aus BFH, 25.08.2004 - IV B 12/04
    Da auf die Veräußerung von zu erstellenden Eigentumswohnungen Werkvertragsrecht anzuwenden ist (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 21. Februar 1985 VII ZR 72/84, Der Betrieb --DB-- 1985, 1390), ist der Veräußerer gegenüber dem Erwerber zugleich Unternehmer i.S. der §§ 631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
  • OLG Stuttgart, 19.12.1979 - 13 U 7/79
    Auszug aus BFH, 25.08.2004 - IV B 12/04
    Denn die Vermietung der Wohnungen setzt lediglich deren Bezugsfertigkeit voraus, die regelmäßig vor der Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums gegeben ist (vgl. Oberlandesgericht --OLG-- Stuttgart, Urteil vom 19. Dezember 1979 13 U 7/79, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 1980, 495; a.A. möglicherweise OLG Hamm, Urteil vom 14. Dezember 1995 17 U 3/94, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1996, 1301).
  • BFH, 08.09.2005 - IV R 40/04

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei zu erstellenden Eigentumswohnungen

    Anders als im Senatsbeschluss über die Zulassung der Revision vom 25. August 2004 IV B 12/04 (BFH/NV 2004, 1532) in Betracht gezogen, beschränkt sich der Erklärungswert einer so verstandenen Ingebrauchnahme nicht auf die Abnahme allein des Sondereigentums.
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