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   BFH, 04.04.2006 - IV B 12/05   

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https://dejure.org/2006,11405
BFH, 04.04.2006 - IV B 12/05 (https://dejure.org/2006,11405)
BFH, Entscheidung vom 04.04.2006 - IV B 12/05 (https://dejure.org/2006,11405)
BFH, Entscheidung vom 04. April 2006 - IV B 12/05 (https://dejure.org/2006,11405)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach der Gewinnrealisierung bei teilentgeltlicher Veräußerung betrieblicher Wirtschaftsgüter - Steuerliche Beurteilung der Veräußerung eines Grundstücks gegen ein unangemessen niedriges Entgelt - Anwendbarkeit der Einheitstheorie auf ...

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 6b; ; EStG § 23; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1 § 6 Abs. 1 Nr. 4; FGO § 115 Abs. 2
    Grundsätzliche Bedeutung; Gewinnrealisierung bei teilentgeltlicher Veräußerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 10.07.1986 - IV R 12/81

    1. Gegen die rückwirkende Wiedereinfährung der sog. Geprägetheorie durch § 15

    Auszug aus BFH, 04.04.2006 - IV B 12/05
    Zu Recht hat das FG im Streitfall, in dem es um die Veräußerung eines Einzel-Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen ging, die Einheitstheorie nicht angewandt, die nur für die teilentgeltliche Veräußerung von betrieblichen Einheiten (nämlich Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen) gilt (vgl. dazu u.a. Senatsurteile vom 10. Juli 1986 IV R 12/81, BFHE 147, 63, BStBl II 1986, 811, unter 3.b der Gründe; vom 22. September 1994 IV R 61/93, BFHE 176, 350, BStBl II 1995, 367, unter III.3.
  • BFH, 02.04.2002 - VII B 66/01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 04.04.2006 - IV B 12/05
    Aus der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, ob und inwieweit diese Frage in Rechtsprechung und Schrifttum aufgeworfen und umstritten ist (s. hierzu BFH-Beschlüsse vom 2. April 2002 VII B 66/01, BFH/NV 2002, 1308, und vom 22. November 2002 X B 92/02, BFH/NV 2003, 320).
  • BFH, 29.10.1991 - VIII R 51/84

    1. Zur Vererbung von Anteilen an einer Personengesellschaft bei einfacher und

    Auszug aus BFH, 04.04.2006 - IV B 12/05
    Dieser Vorgang führt danach zu einer vollständigen Realisierung der stillen Reserven (sog. Trennungstheorie): Soweit der Erwerber eine Gegenleistung erbracht hat, sind die stillen Reserven durch Veräußerung und im Übrigen durch Entnahme (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) aufgedeckt worden (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1991 VIII R 51/84, BFHE 166, 431, BStBl II 1992, 512, unter III.; s. auch BFH-Urteil vom 25. Juli 2000 VIII R 46/99, BFHE 192, 516, BFH/NV 2000, 1549).
  • BFH, 12.09.2002 - IV R 66/00

    Einkommensteuer - Gewinn - Betriebsvermögen - Veräußerung - Entnahme - Verhältnis

    Auszug aus BFH, 04.04.2006 - IV B 12/05
    b) Aus dem vom Kläger angeführten Senatsurteil vom 12. September 2002 IV R 66/00 (BFHE 199, 572, BStBl II 2002, 815) ergibt sich nichts anderes, denn dort wurde nur entschieden, dass ein veräußertes Grundstück nicht rückwirkend entnommen werden kann.
  • BFH, 22.11.2002 - X B 92/02

    Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 04.04.2006 - IV B 12/05
    Aus der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, ob und inwieweit diese Frage in Rechtsprechung und Schrifttum aufgeworfen und umstritten ist (s. hierzu BFH-Beschlüsse vom 2. April 2002 VII B 66/01, BFH/NV 2002, 1308, und vom 22. November 2002 X B 92/02, BFH/NV 2003, 320).
  • BFH, 25.07.2000 - VIII R 46/99

    Übertragung aus Gesamthandsvermögen in Einzelunternehmen

    Auszug aus BFH, 04.04.2006 - IV B 12/05
    Dieser Vorgang führt danach zu einer vollständigen Realisierung der stillen Reserven (sog. Trennungstheorie): Soweit der Erwerber eine Gegenleistung erbracht hat, sind die stillen Reserven durch Veräußerung und im Übrigen durch Entnahme (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) aufgedeckt worden (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1991 VIII R 51/84, BFHE 166, 431, BStBl II 1992, 512, unter III.; s. auch BFH-Urteil vom 25. Juli 2000 VIII R 46/99, BFHE 192, 516, BFH/NV 2000, 1549).
  • BFH, 22.09.1994 - IV R 61/93

    1. Nachträgliche Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG im Wege der Bilanzänderung

    Auszug aus BFH, 04.04.2006 - IV B 12/05
    Zu Recht hat das FG im Streitfall, in dem es um die Veräußerung eines Einzel-Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen ging, die Einheitstheorie nicht angewandt, die nur für die teilentgeltliche Veräußerung von betrieblichen Einheiten (nämlich Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen) gilt (vgl. dazu u.a. Senatsurteile vom 10. Juli 1986 IV R 12/81, BFHE 147, 63, BStBl II 1986, 811, unter 3.b der Gründe; vom 22. September 1994 IV R 61/93, BFHE 176, 350, BStBl II 1995, 367, unter III.3.
  • BFH, 07.11.2000 - VIII R 27/98

    § 6 b-Rücklage bei Mitunternehmerschaften

    Auszug aus BFH, 04.04.2006 - IV B 12/05
    der Gründe, und BFH-Urteil vom 7. November 2000 VIII R 27/98, BFHE 193, 549, BFH/NV 2001, 262).
  • BFH, 19.03.2014 - X R 28/12

    Teilentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter: Beitrittsaufforderung an

    (7) Zum BFH-Beschluss vom 4. April 2006 IV B 12/05 (BFH/NV 2006, 1460) findet sich in der Literatur mitunter die Aussage, der IV. Senat habe hier --abweichend von seiner sonstigen Linie-- die strenge Trennungstheorie bestätigt (so z.B. Mitschke, FR 2012, 1156; Vees, DStR 2013, 681, 683).
  • BFH, 22.10.2013 - X R 14/11

    Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und

    b) Werden im Rahmen der Aufgabe des Betriebs einzelne Wirtschaftsgüter --wie im Streitfall die drei Grundstücke-- teilentgeltlich veräußert, so führt dieser Vorgang insoweit zu einer vollständigen Realisierung der stillen Reserven: Soweit der Erwerber eine Gegenleistung erbracht hat, sind die stillen Reserven durch Veräußerung und im Übrigen durch Entnahme (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) aufgedeckt worden (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1991 VIII R 51/84, BFHE 166, 431, BStBl II 1992, 512, unter III.; BFH-Beschluss vom 4. April 2006 IV B 12/05, BFH/NV 2006, 1460; siehe auch den Vorlagebeschluss vom 10. April 2013 I R 80/12, BFHE 241, 483, Rz 22; Rapp in Littmann/Bitz/Pust, a.a.O., § 16 Rz 76 a.E.).
  • FG Münster, 16.05.2008 - 6 K 3233/03

    Durch Erbbaurechtsbestellungen betroffene Grundstücke als gewillkürtes

    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn der zu beurteilende Rechtsvorgang dazu führt, dass ein betriebliches Wirtschaftsgut in das notwendige Privatvermögen übertragen wird (vgl. hierzu z. B. BFH-Beschluss vom 04. April 2006, IV B 12/05, BFH/NV 2006, 1460 und FG München, Urteil vom 22. Februar 2005, 13 K 1055/98, EFG 2007, 1061 sowie insbesondere auch BFH-Urteil vom 25. Juli 2000, VIII R 46/99, BFH/NV 2000, 1549 zu den allgemeinen Grundsätzen der Versteuerung stiller Reserven bei Veränderungen im Betriebsvermögen, jeweils m. w. N.).
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