Rechtsprechung
   BFH, 06.09.2005 - IV B 14/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3441
BFH, 06.09.2005 - IV B 14/04 (https://dejure.org/2005,3441)
BFH, Entscheidung vom 06.09.2005 - IV B 14/04 (https://dejure.org/2005,3441)
BFH, Entscheidung vom 06. September 2005 - IV B 14/04 (https://dejure.org/2005,3441)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3441) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

    Auszug aus BFH, 06.09.2005 - IV B 14/04
    Das Vorliegen eines solchen Fehlers hat der Senat angenommen, wenn die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25).
  • FG Münster, 16.11.1999 - 8 K 4124/94
    Auszug aus BFH, 06.09.2005 - IV B 14/04
    Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, brauchen regelmäßig dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahe zu legen (BVerwG, Beschluss in NVwZ-RR 1991, 118 unter 7.2 der Gründe; FG Münster, Urteil vom 16. November 1999 8 K 4124/94 E, VSt, juris; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 81 FGO Rz. 37).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

    Auszug aus BFH, 06.09.2005 - IV B 14/04
    Einem Beteiligten ist es indessen nicht erlaubt, unter formalem Beweisantritt Behauptungen aufzustellen, deren Wahrheitsgehalt nicht eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich haben können (Bundesverwaltungsgericht --BVerwG--, Beschluss vom 5. Oktober 1990 4 B 249/89, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 1991, 118 unter 7.2 der Gründe).
  • BFH, 09.03.2004 - X B 68/03

    NZB: fehlerhafte Schätzung

    Auszug aus BFH, 06.09.2005 - IV B 14/04
    Das ist nicht bei jedem Verstoß gegen die Denkgesetze der Fall (BFH-Beschluss vom 9. März 2004 X B 68/03, BFH/NV 2004, 1112).
  • BFH, 20.01.2003 - III B 63/02

    NZB - grundsätzliche Bedeutung, kumulative Begründung, Divergenz

    Auszug aus BFH, 06.09.2005 - IV B 14/04
    Sollte die Klägerin sinngemäß vortragen wollen, das FG habe gegen anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie gegen die Gesetze der Logik verstoßen oder diese missachtet, so gehören solche Mängel zu den materiellen Rechtsfehlern, die eine Zulassung der Revision nicht eröffnen, es sei denn, der Fehler ist von erheblichem Gewicht und geeignet, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 2002 V B 152/01, BFH/NV 2002, 1600, und vom 20. Januar 2003 III B 63/02, BFH/NV 2003, 644).
  • BFH, 26.08.2004 - II B 136/03

    Bedeutung des § 72 Abs. 2 BewG; Anforderungen an die Darlegung der

    Auszug aus BFH, 06.09.2005 - IV B 14/04
    Hierzu muss sich der Beschwerdeführer mit den Rechtsausführungen des FG, mit der Rechtsprechung des BFH, den Äußerungen im Schrifttum sowie mit ggf. veröffentlichten Verwaltungsmeinungen auseinander setzen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Oktober 2003 III B 114/02, BFH/NV 2004, 223, und vom 26. August 2004 II B 136/03, juris).
  • BFH, 15.10.2003 - III B 114/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 06.09.2005 - IV B 14/04
    Hierzu muss sich der Beschwerdeführer mit den Rechtsausführungen des FG, mit der Rechtsprechung des BFH, den Äußerungen im Schrifttum sowie mit ggf. veröffentlichten Verwaltungsmeinungen auseinander setzen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Oktober 2003 III B 114/02, BFH/NV 2004, 223, und vom 26. August 2004 II B 136/03, juris).
  • BFH, 16.07.2002 - V B 152/01

    Revisionszulassung wegen unrichtiger Rechtsanwendung

    Auszug aus BFH, 06.09.2005 - IV B 14/04
    Sollte die Klägerin sinngemäß vortragen wollen, das FG habe gegen anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie gegen die Gesetze der Logik verstoßen oder diese missachtet, so gehören solche Mängel zu den materiellen Rechtsfehlern, die eine Zulassung der Revision nicht eröffnen, es sei denn, der Fehler ist von erheblichem Gewicht und geeignet, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 2002 V B 152/01, BFH/NV 2002, 1600, und vom 20. Januar 2003 III B 63/02, BFH/NV 2003, 644).
  • BFH, 23.10.2014 - V R 23/13

    Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Rechnungen - Keine eidesstattliche

    Beweisermittlungs- oder Beweisausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken soll, brauchen dem Gericht eine Beweisaufnahme dagegen nicht nahe zu legen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 1132, und vom 6. September 2005 IV B 14/04, BFH/NV 2005, 2166).
  • BFH, 14.03.2017 - VIII R 32/14

    VGA: Zurechnung und mittelbare vGA

    Beweisermittlungs- oder Beweisausforschungsanträgen, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken soll, muss das Gericht aber regelmäßig nicht nachkommen (vgl. BFH-Beschluss vom 6. September 2005 IV B 14/04, BFH/NV 2005, 2166).
  • BFH, 11.04.2012 - I R 63/11

    Erörterung im Einspruchsverfahren: Fehlendes Rechtsschutzinteresse einer

    Denn die fehlende Anfechtungsmöglichkeit lässt unberührt, dass entweder das FG im Rahmen einer Klage gegen den Steuerbescheid gemäß § 100 Abs. 3 Satz 1 FGO nur die Einspruchsentscheidung zum Zwecke der weiteren Sachaufklärung durch die Behörde aufheben oder der Kläger isoliert nur die Einspruchsentscheidung anfechten kann (§ 100 Abs. 1 FGO), sofern er hierfür ein berechtigtes Interesse hat (Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., § 364a AO Rz 6, unter Hinweis auf BFH-Beschlüsse vom 6. September 2005 IV B 14/04, BFH/NV 2005, 2166, und vom 26. September 2008 VIII B 23/08, juris; Birkenfeld in HHSp, § 364a AO Rz 27, 75; Dumke in Schwarz, a.a.O., § 364a AO Rz 29; Szymczak, Der Betrieb 1994, 2254, 2261).
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.10.2010 - 4 K 1663/07

    Haftung einer Bank für Erbschaftsteuer - Überweisung von Guthaben des Erblassers

    Hierbei handelt es sich um einen unsubstantiierten Vortrag und einen unsubstantiierten Beweisantrag, dem das Gericht nicht nachgehen muss (st. Rspr.; vgl. z.B.: BFH vom BFH vom 6. September 2005 IV B 14/04, BFH/NV 2005 S. 2166; BFH vom 29. Mai 2009 VIII B 205/98, juris; BFH vom 22. September 2009 VII R 4/07, Juris; Gräber/Stapperfend, FGO, 7. A. 2010, Rz 29 zu § 76; mit jeweils weiteren zahlreichen Nachweisen auf die Rspr.), denn es ist nicht Aufgabe des Gerichts, die entscheidungserheblichen Tatsachen erst durch die Beweiserhebung selbst aufzudecken.
  • BFH, 29.01.2008 - V B 201/06

    Zurechnung von Umsätzen in einem Bordellbetrieb - Rüge eines Verfahrensmangels -

    Beweisanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken soll, brauchen regelmäßig dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahe zu legen (BFH-Beschluss vom 6. September 2005 IV B 14/04, BFH/NV 2005, 2166).
  • BFH, 24.09.2013 - XI B 75/12

    Verwertung von strafgerichtlichen Feststellungen durch das FG - vorweggenommene

    Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, aus denen --auf den Streitfall bezogen-- geschlossen werden kann, dass eine faktische Geschäftsführung nicht vorgelegen habe, brauchen vom FG regelmäßig nicht befolgt zu werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. September 2005 IV B 14/04, BFH/NV 2005, 2166; vom 2. März 2006 XI B 79/05, BFH/NV 2006, 1132; vom 15. Mai 2007 I B 120/06, BFH/NV 2007, 1686).
  • BFH, 13.11.2008 - VIII B 227/07

    Verfassungsmäßigkeit des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO - Verdeckte

    Beweisermittlungs- oder Beweisausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, brauchen regelmäßig dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahe zu legen (BFH-Beschluss vom 6. September 2005 IV B 14/04, BFH/NV 2005, 2166).

    Solche Tatsachen haben die Kläger im Rahmen ihrer Pflicht zur Substantiierung der für beweisbedürftig gehaltenen Tatsachenbehauptungen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 2166) mit der Benennung der Beweisfrage, "ob Liquidität ... vorhanden war", nicht vorgetragen.

  • BFH, 29.03.2016 - I B 99/14

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Geltendmachung

    Denn die Mitwirkungspflicht fordert von den Beteiligten des Finanzgerichtsprozesses, Beweisanträge nur zu bestimmten, substantiierten Tatsachenbehauptungen zu stellen; Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, brauchen regelmäßig dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahe zu legen (BFH-Beschlüsse vom 6. September 2005 IV B 14/04, BFH/NV 2005, 2166; vom 2. August 2006 IX B 58/06, BFH/NV 2006, 2117; vom 7. Dezember 2006 VIII B 48/05, BFH/NV 2007, 712; vom 29. Januar 2008 V B 201/06, BFH/NV 2008, 827).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2020 - 3 K 1192/18

    Widerruf einer Genehmigung zur Besteuerung der Umsätze nach vereinnahmten

    Beweisermittlungs- oder -ausforschungs-anträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, brauchen regelmäßig dem Gericht eine Beweisaufnahme aber nicht nahe zu legen (vgl. BFH-Beschluss vom 6. September 2005 - IV B 14/04, BFH/NV 2005, 2166).
  • BFH, 02.03.2006 - XI B 79/05

    Verfahrensmangel; unterlassene Zeugenvernehmung

    Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken soll, brauchen regelmäßig dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahe zu legen (BFH-Beschluss vom 6. September 2005 IV B 14/04, BFH/NV 2005, 2166).
  • FG Düsseldorf, 12.03.2021 - 14 K 3658/16

    Haftung des vorläufigen Sachwalters im Schutzschirmverfahren für nicht abgeführte

  • BFH, 31.01.2019 - VIII B 41/18

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz -

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2021 - 3 K 1861/18

    Nießbrauch an einem Kommanditanteil - Zurechnung von Verlusten aus der

  • BFH, 27.04.2010 - X B 163/08

    Übergehen eines Beweisantrags

  • BFH, 07.08.2008 - I B 161/07

    Übersehen eines Änderungsbescheids durch das FG - Darlegung der Fehlerhaftigkeit

  • BFH, 28.07.2008 - VIII B 189/07

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Ablehnung unsubstantiierter Beweisanträge

  • BFH, 28.06.2006 - IV B 94/04

    NZB: Einkünfteerzielungsabsicht, Bestimmung der Einkunftsart

  • BFH, 29.05.2009 - VIII B 205/08

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Ablehnung eines Antrags auf Erhebung

  • BFH, 22.04.2010 - VIII B 264/09

    Ingenieur ähnlicher Beruf - Darlegungsanforderungen - Antrag auf Einholung eines

  • BFH, 07.12.2006 - VIII B 48/05

    NZB: Revisionszulassungsgründe

  • BFH, 02.08.2006 - IX B 58/06

    NZB: Verfahrensmangel - Übergehen von Beweisanträgen

  • FG Münster, 20.02.2013 - 6 K 187/11

    Anrechnung, Weiterleitungsfälle, Durchführung der Erstattung, Kenntnis,

  • BFH, 20.09.2022 - VIII B 82/21

    Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens im Rahmen der

  • FG Münster, 20.12.2018 - 5 K 2661/16

    Einkommensteuer - Zum Nachweis des objektiven Zusammenhangs zwischen einem

  • FG München, 30.07.2014 - 9 K 3048/13

    Erörterung des Sach- und Rechtsstands nach § 364a AO; Beginn der Außenprüfung;

  • BFH, 11.10.2007 - II B 13/07

    Rüge mangelnder Sachaufklärung; schlüssige Darlegung der grundsätzlichen

  • BFH, 26.01.2010 - III S 11/09

    Gehörsverletzung durch unterbliebene Mitteilung eines Auskunftsersuchens -

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.11.2009 - 4 K 1338/05

    Freigebige Zuwendung durch zinsloses Darlehen für Zwecke der Nachlasssanierung -

  • BFH, 27.10.2006 - IX B 66/06

    Verfahrensrüge wegen mangelnder Sachaufklärung

  • VG Gelsenkirchen, 14.08.2008 - 2 K 4049/07

    Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Vergnügungssteuer, Spieleraufwand,

  • BFH, 01.08.2006 - XI B 7/06

    Keine Einsichtnahme der ehrenamtlichen Richter in die Prozessakten vor Eintritt

  • FG München, 22.12.2011 - 14 K 4173/07

    Vorsteuerabzug im Betrugsfall

  • FG Niedersachsen, 03.02.2009 - 8 K 251/08

    Voraussetzungen für einen Abzug von Aufwendungen für eine doppelte

  • BFH, 25.10.2006 - X B 194/05

    Heilung von Bekanntgabemängel; kein Ausforschungsbeweis im finanzgerichtlichen

  • FG Münster, 06.02.2020 - 5 K 2531/17

    Verfahrensrecht - Welches Finanzamt ist für die einheitliche und gesonderte

  • VG Gelsenkirchen, 14.08.2008 - 2 K 4123/07

    Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Vergnügungssteuer, Spieleraufwand,

  • FG München, 24.01.2008 - 14 K 2256/05

    Ort der Leistung bei Vermittlungsleistungen - Berichtigung nach § 17 UStG, wenn

  • FG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - 1 K 1691/06

    Antrag auf Übertragung des Haushaltsfreibetrags führt zur Pflichtveranlagung und

  • BFH, 27.10.2006 - IX B 66/05

    Steuerliche Absetzbarkeit wegen außergewöhnlicher wirtschaftlicher Abnutzung der

  • FG Sachsen, 13.08.2009 - 4 K 2106/04

    Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids wegen Besteuerung sonstiger Einkünfte

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht