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   BFH, 17.08.2007 - IV B 143/06   

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https://dejure.org/2007,16953
BFH, 17.08.2007 - IV B 143/06 (https://dejure.org/2007,16953)
BFH, Entscheidung vom 17.08.2007 - IV B 143/06 (https://dejure.org/2007,16953)
BFH, Entscheidung vom 17. August 2007 - IV B 143/06 (https://dejure.org/2007,16953)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 51 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § ... 62; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 119 Nr. 2; ; FGO § 128 Abs. 2; ; ZPO § 43; ; ZPO § 330; ; ZPO § 331; ; BpO § 18 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Anhaltspunkte für nicht ordnungsgemäße Verkündung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 07.09.2005 - IV B 67/04

    Vollmacht

    Auszug aus BFH, 17.08.2007 - IV B 143/06
    a) Voraussetzung für die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO ist, dass der Kläger eine hinreichend bestimmte Rechtsfrage darlegt, deren Klärung im Interesse der Allgemeinheit erforderlich ist und die im konkreten Streitfall klärungsfähig ist (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 7. September 2005 IV B 67/04, BFH/NV 2006, 234; Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., § 115 FGO Rz 52).

    Soweit sich die Klägerin im Stil einer Revisionsbegründung gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung und die vom FG vorgenommene Einzelfallwürdigung wendet, reicht dies zur ordnungsgemäßen Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes ebenfalls nicht aus (vgl. u.a. Senatsbeschluss in BFH/NV 2006, 234, unter 1.a der Gründe).

  • BFH, 25.07.2006 - IV B 116/04

    NZB: Sachverständigengutachten, Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 17.08.2007 - IV B 143/06
    Ein Verstoß dagegen kann mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. August 1999 IV B 96/98, BFH/NV 2000, 70; vom 25. Juli 2006 IV B 116/04, BFH/NV 2006, 2270, unter II.2.

    Angeblich widersprüchliche Urteilsbegründungen oder fehlerhafte Sachverhaltswürdigungen sind dagegen --wenn sie vorliegen-- materiell-rechtliche Fehler und keine Verfahrensfehler (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 2270, unter II.2. der Gründe).

  • BFH, 13.12.2000 - X R 67/99

    Festsetzung eines Geldbetrages gem. § 100 Abs. 2 Satz 1 FGO

    Auszug aus BFH, 17.08.2007 - IV B 143/06
    Damit hat die Klägerin einen Verfahrensmangel, auf dem das angefochtene Urteil beruhen kann, schon deshalb nicht schlüssig dargelegt, weil etwaige Mängel der Verkündung durch eine fehlerfreie Zustellung geheilt werden (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Dezember 2000 X R 67/99, BFH/NV 2001, 635, unter II.2. der Gründe a.E.; Brandis in Tipke/ Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 104 FGO Rz 5; Gräber/von Groll, a.a.O., § 104 Rz 6, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 11.05.1994 - V R 12/94

    Anforderungen an das Hervorbringen für die Zulässigkeit einer

    Auszug aus BFH, 17.08.2007 - IV B 143/06
    Denn entgegen der nicht näher begründeten Auffassung der Klägerin ist ein Versäumnisurteil im Finanzgerichtsprozess --anders als nach §§ 330, 331 der Zivilprozessordnung (ZPO) im Zivilprozessrecht-- nicht statthaft (BFH-Beschluss vom 11. Mai 1994 V R 12/94, BFH/NV 1995, 399).
  • BFH, 04.08.1999 - IV B 96/98

    Verfahrensrüge

    Auszug aus BFH, 17.08.2007 - IV B 143/06
    Ein Verstoß dagegen kann mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. August 1999 IV B 96/98, BFH/NV 2000, 70; vom 25. Juli 2006 IV B 116/04, BFH/NV 2006, 2270, unter II.2.
  • BFH, 02.05.2005 - XI B 129/04

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 17.08.2007 - IV B 143/06
    Denn sie macht lediglich geltend, das FG habe den BFH-Beschluss vom 2. Mai 2005 XI B 129/04 (juris) unberücksichtigt gelassen.
  • BFH, 19.03.2003 - X B 121/01

    Grundsätzliche Bedeutung; ermessenslenkende Verwaltungsanweisungen einzelner

    Auszug aus BFH, 17.08.2007 - IV B 143/06
    Die schlüssige Darlegung der Klärungsbedürftigkeit erfordert ein konkretes und substantiiertes Eingehen darauf, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Rechtsfrage umstritten ist (u.a. BFH-Beschluss vom 19. März 2003 X B 121/01, BFH/NV 2003, 934, unter 1. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 11.06.2007 - IX S 4/07

    Gegenvorstellung; Statthaftigkeit

    Auszug aus BFH, 17.08.2007 - IV B 143/06
    dd) Die Entscheidung des FG, mit der es die Gegenvorstellung der Klägerin als unzulässig verworfen hat, kann im vorliegenden Verfahren nicht überprüft werden, weil die Gegenvorstellung --sofern sie überhaupt noch statthaft ist (vgl. dazu u.a. BFH-Beschluss vom 11. Juni 2007 IX S 4/07, BFH/NV 2007, 1535)-- dazu dient, den judex a quo zu veranlassen, eine von ihm getroffene Entscheidung im Wege der Selbstkontrolle zu korrigieren (vgl. u.a. Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., Vor § 115 FGO Rz 40 ff.).
  • BFH, 08.09.2005 - IV B 23/04

    Sonderbetriebseinnahmen: Dienstleistungsvergütungen

    Auszug aus BFH, 17.08.2007 - IV B 143/06
    Dazu ist es erforderlich, in der Beschwerdeschrift abstrakte Rechtssätze des erstinstanzlichen Urteils herauszustellen, die mit tragenden Rechtssätzen der Entscheidung eines anderen Gerichts nicht übereinstimmen (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 8. September 2005 IV B 23/04, BFH/NV 2006, 51, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 42).
  • FG Köln, 19.07.2019 - 2 K 2672/17

    Klageabweisung in einem sog. "cum/ex-Verfahren"

    Einem Ablehnungsgesuch fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn es im abgeschlossenen Verfahren nach Beendigung der Instanz gestellt wird, sofern sich die Ablehnung nicht mehr auf die Sachentscheidung des Gerichts auswirken kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. August 2007 - IV B 143/06, abrufbar über Juris; vom 13. Mai 2015 - I B 64/14, BFH/NV 2015, 1259).
  • BFH, 21.10.2015 - V B 36/15

    Verfassungsmäßigkeit der Zinshöhe - Maßgeblicher Zeitpunkt bei Besetzungsrügen -

    Einem Ablehnungsgesuch fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn es im abgeschlossenen Verfahren nach Beendigung der Instanz gestellt wird, sofern sich die Ablehnung --selbst wenn sie begründet wäre-- nicht mehr auf die Sachentscheidung des Gerichts auswirken könnte (BFH-Beschlüsse vom 10. Dezember 2014 V B 145/14, BFH/NV 2015, 344, und vom 17. August 2007 IV B 143/06, juris).
  • BFH, 15.02.2012 - IV B 126/10

    Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler bei Vertragsauslegung

    Der Umstand, dass zwar der Termin der mündlichen Verhandlung, nach der das Urteil ergangen ist, nicht aber der Verkündungstermin in der schriftlichen Urteilsfassung wiedergegeben wurde, bietet insoweit keinen Anhaltspunkt für eine nicht ordnungsgemäße Verkündung (vgl. BFH-Beschluss vom 17. August 2007 IV B 143/06, juris).
  • BFH, 27.06.2011 - III B 91/10

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und höhere Gewalt i. S. des § 110 Abs.

    Einem Ablehnungsgesuch fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn es im abgeschlossenen Verfahren nach Beendigung der Instanz gestellt wird, sofern sich die Ablehnung --selbst wenn sie begründet wäre-- nicht mehr auf die Sachentscheidung des Gerichts auswirken könnte (Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 51 Rz 29, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 17. August 2007 IV B 143/06, nicht veröffentlicht --juris--).
  • BFH, 30.05.2008 - IX B 216/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fremdvergleich - fehlerhafte Tatsachenwürdigung und

    Abgesehen davon, dass eine erst nach Erlass des angefochtenen FG-Urteils geltend gemachte Richterablehnung als Zulassungsgrund selbst dann nicht in Betracht kommt, wenn dem betroffenen Kläger der Ablehnungsgrund --wie hier-- erst nachträglich bekannt wurde (s. Wortlaut des § 119 Nr. 2 FGO; vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. März 2000 III R 35/99, BFH/NV 2000, 1128; vom 17. August 2007 IV B 143/06, nicht veröffentlicht --juris--; BFH-Urteil vom 23. Mai 2000 VIII R 20/99, BFH/NV 2000, 1359), bietet auch der --ohne weitere konkrete Angaben-- nur pauschal behauptete, mögliche "Interessenkonflikt aus dem beruflichen Umfeld", der im bloßen beruflichen Kontakt (Zuweisung von Patienten) zwischen der Frau des (ehrenamtlichen) Richters mit dem Kläger besteht, keinen hinreichenden Anlass, eine vorschriftswidrige Mitwirkung wegen einer Besorgnis der Befangenheit i.S. der §§ 51 FGO, 42 ZPO anzunehmen.
  • BFH, 05.12.2019 - V S 24/19

    Rügefrist, Bekanntgabefiktion, tatsächliche Zugangsvermutung, gesetzlicher

    Einem Ablehnungsgesuch fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Sachentscheidung, an der mitzuwirken ein Richter durch Ablehnung gehindert werden soll, bereits wirksam ergangen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27.06.2011 - III B 91/10, BFH/NV 2011, 1164, Rz 20, sowie vom 17.08.2007 - IV B 143/06, juris).
  • BFH, 30.05.2012 - III B 239/11

    Keine Revisionszulassung wegen angeblicher Unrichtigkeit des FG-Urteils -

    Dem Ablehnungsgesuch fehlte bereits das Rechtsschutzbedürfnis, weil es im abgeschlossenen Verfahren nach Beendigung der Instanz gestellt wurde (s. Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 51 Rz 29, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 17. August 2007 IV B 143/06, nicht amtlich veröffentlicht, juris); der Ablehnungsantrag konnte sich daher nicht mehr auf das Urteil auswirken.
  • FG Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 3 K 268/00

    Zu den Voraussetzungen der Besteuerung von Bauleistungen nach dem Abzugsverfahren

    a) Eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung war nach der Verkündung des Urteils im Anschluss an die mündliche Verhandlung am 12. Februar 2009 nicht mehr möglich (BFH-Entscheidungen vom 17. August 2007 IV B 143/06, juris; vom 7. November 2002 VII R 38/02, BFH/NV 2003, 626, zu II. 2. b, jeweils mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 10.12.2014 - V B 145/14

    Keine Rechtsbeschwerde gegen unzulässige Anhörungsrüge, Richterablehnung nach

    Einem Ablehnungsgesuch fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn es im abgeschlossenen Verfahren nach Beendigung der Instanz gestellt wird und es sich daher nicht mehr auf die Sachentscheidung des Gerichts auswirken könnte (BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 VI B 50/12, BFH/NV 2013, 1618; vom 17. August 2007 IV B 143/06, nicht veröffentlicht).
  • SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 167/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - wiederholte Zurückweisung eines

    D.h., es fehle im Ergebnis an einem Rechtsschutzbedürfnis für das gestellte Ablehnungsgesuch, wobei der unterzeichnende Richter hierzu verwiesen hat auf BSG, Beschluss vom 09.10.2007, B 5a/4 R 21/07 B, BGH, Beschluss vom 11.07.2007, IV ZB 38/06, BVerwG, Beschluss vom 06.10.1989, 4 CB 23/89, BFH, Beschlüsse vom 10.11.2011, IV B 60/11, vom 25.07.2011, I B 10/11 und vom 17.08.2007, IV B 143/06, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 10.01.2008, 6 B 05.2096, FG Hamburg, Beschluss vom 09.01.2009, 3 K 228/08 sowie Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, § 60 SGG, Rdnr. 10b, Lowe in BeckOK SGG, § 60 Rdnr. 4 und Vossler in BeckOK ZPO, § 44 Rdrn.
  • FG Münster, 23.09.2016 - 14 K 256/14
  • SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 172/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - wiederholte Zurückweisung eines

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