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   BFH, 26.01.2000 - IV B 151/98   

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https://dejure.org/2000,8458
BFH, 26.01.2000 - IV B 151/98 (https://dejure.org/2000,8458)
BFH, Entscheidung vom 26.01.2000 - IV B 151/98 (https://dejure.org/2000,8458)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - IV B 151/98 (https://dejure.org/2000,8458)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Gehör - Provisionsbetrag - Kaufpreis - Maklervertrag - Anschaffungsnebenkosten - Benennung des Zahlungsempfängers

  • Judicialis

    BGHEntlG Art. 1 Nr. 6; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1, § 96 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Nichtbefolgung einer Aufklärungsanordnung des Gerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.07.1972 - I R 205/70

    Berücksichtigungsfähige Ausschüttung - Gewinnverteilungsbeschluß -

    Auszug aus BFH, 26.01.2000 - IV B 151/98
    Das Gericht verletzt daher seine Verpflichtung rechtliches Gehör zu gewähren, wenn es seine Entscheidung für die Prozessbeteiligten unvorhersehbar auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, der im bisherigen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren noch nicht angesprochen worden ist, zu dem sich die Beteiligten nicht geäußert haben, und nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens zu einer Äußerung auch keine Veranlassung bestanden hat (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Juli 1972 I R 205/70, BFHE 107, 186, BStBl II 1973, 59; vom 19. September 1990 X R 79/88, BFHE 162, 199, BStBl II 1991, 100; vom 8. Dezember 1993 XI R 58/90, BFH/NV 1994, 391; BFH-Beschluss vom 28. Februar 1996 XI R 74/94, BFH/NV 1996, 573).
  • BFH, 28.02.1996 - XI R 74/94

    Ausfuhrerklärungen für die Ausfuhr von Damenschuhen in die Niederlande - Umgehung

    Auszug aus BFH, 26.01.2000 - IV B 151/98
    Das Gericht verletzt daher seine Verpflichtung rechtliches Gehör zu gewähren, wenn es seine Entscheidung für die Prozessbeteiligten unvorhersehbar auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, der im bisherigen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren noch nicht angesprochen worden ist, zu dem sich die Beteiligten nicht geäußert haben, und nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens zu einer Äußerung auch keine Veranlassung bestanden hat (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Juli 1972 I R 205/70, BFHE 107, 186, BStBl II 1973, 59; vom 19. September 1990 X R 79/88, BFHE 162, 199, BStBl II 1991, 100; vom 8. Dezember 1993 XI R 58/90, BFH/NV 1994, 391; BFH-Beschluss vom 28. Februar 1996 XI R 74/94, BFH/NV 1996, 573).
  • BFH, 08.12.1993 - XI R 58/90

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 26.01.2000 - IV B 151/98
    Das Gericht verletzt daher seine Verpflichtung rechtliches Gehör zu gewähren, wenn es seine Entscheidung für die Prozessbeteiligten unvorhersehbar auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, der im bisherigen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren noch nicht angesprochen worden ist, zu dem sich die Beteiligten nicht geäußert haben, und nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens zu einer Äußerung auch keine Veranlassung bestanden hat (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Juli 1972 I R 205/70, BFHE 107, 186, BStBl II 1973, 59; vom 19. September 1990 X R 79/88, BFHE 162, 199, BStBl II 1991, 100; vom 8. Dezember 1993 XI R 58/90, BFH/NV 1994, 391; BFH-Beschluss vom 28. Februar 1996 XI R 74/94, BFH/NV 1996, 573).
  • BFH, 19.09.1990 - X R 79/88

    Auf bis zuletzt nicht angesprochenen rechtlichen Gesichtspunkt gestützte

    Auszug aus BFH, 26.01.2000 - IV B 151/98
    Das Gericht verletzt daher seine Verpflichtung rechtliches Gehör zu gewähren, wenn es seine Entscheidung für die Prozessbeteiligten unvorhersehbar auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, der im bisherigen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren noch nicht angesprochen worden ist, zu dem sich die Beteiligten nicht geäußert haben, und nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens zu einer Äußerung auch keine Veranlassung bestanden hat (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Juli 1972 I R 205/70, BFHE 107, 186, BStBl II 1973, 59; vom 19. September 1990 X R 79/88, BFHE 162, 199, BStBl II 1991, 100; vom 8. Dezember 1993 XI R 58/90, BFH/NV 1994, 391; BFH-Beschluss vom 28. Februar 1996 XI R 74/94, BFH/NV 1996, 573).
  • FG Niedersachsen, 11.04.2014 - 1 K 107/11

    Anwendung des Immobilien-Preis-Kalkulators der Gutachterausschüsse Niedersachsen

    Kommt ein Beteiligter der Aufforderung zur Vorlage einer Urkunde nicht nach, die sich entweder in seinem Besitz befindet oder von ihm beschafft werden kann, hat das Finanzgericht insoweit keine Veranlassung zu weiterer Sachaufklärung zugunsten des Beteiligten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Januar 2000 IV B 151/98, BFH/NV 2000, 871 und vom 11. April 2001 I B 130/00 BFH/NV 2001, 1284).
  • FG Köln, 16.01.2008 - 14 K 4709/04

    Anforderungen an den Nachweis des Einbaus einer teuren Einbauküche in eine

    Da die Aufklärungspflicht des Gerichts durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten begrenzt wird, war eine weitere Sachaufklärung nicht erforderlich, wenn ein Beteiligter ihm vorliegende Urkunden trotz Aufforderung nicht vorlegt (vgl. BFH-Beschluss vom 26.01.2000 IV B 151/98, BFH/NV 2000, 871).
  • BFH, 19.08.2011 - VII S 18/11

    Keine Überprüfung der Fristsetzung durch Revisionsgericht - Begrenzung des

    Denn der Amtsermittlungsgrundsatz wird durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten nach § 76 Abs. 1 Satz 2 FGO begrenzt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Januar 2000 IV B 151/98, BFH/NV 2000, 871).
  • BFH, 11.04.2001 - I B 130/00

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen; Prozessfähigkeit einer wegen Satzungsmängel

    Eine solche ist im Streitfall schon deshalb nicht gegeben, weil die Aufklärungspflicht des FG durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten begrenzt wird (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Januar 2000 IV B 151/98, BFH/NV 2000, 871; Stöcker in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 76 FGO Rz. 47, m.w.N.).
  • FG Köln, 10.02.2009 - 14 K 4709/04

    Voraussetzungen für eine Abzugsfähigkeit von Investitionen in eine hochwertige

    Da die Aufklärungspflicht des Gerichts durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten begrenzt wird, war eine weitere Sachaufklärung nicht erforderlich, wenn ein Beteiligter ihm vorliegende Urkunden trotz Aufforderung nicht vorlegt (vgl. BFH-Beschluss vom 26.01.2000 IV B 151/98, BFH/NV 2000, 871).
  • FG Köln, 08.01.2007 - 14 K 4114/01

    Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen aus Rechnungen einer Firma; Erfordernis

    Insbesondere können die Kläger sich angesichts der Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen nicht darauf berufen, weitere Unterlagen vorlegen zu wollen (vgl. BFH-Beschluss vom 26.01.2000 IV B 151/98, BFH/NV 2000, 871).
  • FG Hamburg, 19.01.2017 - 4 K 137/16

    Kraftfahrzeugsteuer: Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für einen mehrachsigen

    Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die gesteigerte Mitwirkungspflicht des Klägers, der eine Steuerbefreiung begehrt (vgl. hierzu BFH, Beschluss vom 08.02.2008, VII B 123/07, BFH/NV 2008, 993; BFH, Beschluss vom 30.09.2009, VII B 131/09, BFH/NV 2010, 252), besteht für das Gericht keine Veranlassung zu weiterer Sachaufklärung (vgl. BFH, 26.01.2000, IV B 151/98, BFH/NV 2000, 871).
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