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   BFH, 16.03.2012 - IV B 155/11   

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https://dejure.org/2012,4225
BFH, 16.03.2012 - IV B 155/11 (https://dejure.org/2012,4225)
BFH, Entscheidung vom 16.03.2012 - IV B 155/11 (https://dejure.org/2012,4225)
BFH, Entscheidung vom 16. März 2012 - IV B 155/11 (https://dejure.org/2012,4225)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Wechsel von der Liebhaberei zum Gewerbebetrieb mit Eintritt der Gewinnerzielungsabsicht

  • openjur.de

    Wechsel von der Liebhaberei zum Gewerbebetrieb mit Eintritt der Gewinnerzielungsabsicht

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15 Abs 2, GewStG § 2 Abs 1
    Wechsel von der Liebhaberei zum Gewerbebetrieb mit Eintritt der Gewinnerzielungsabsicht

  • Bundesfinanzhof

    Wechsel von der Liebhaberei zum Gewerbebetrieb mit Eintritt der Gewinnerzielungsabsicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 EStG 2002, § 2 Abs 1 GewStG 2002
    Wechsel von der Liebhaberei zum Gewerbebetrieb mit Eintritt der Gewinnerzielungsabsicht

  • IWW
  • rewis.io

    Wechsel von der Liebhaberei zum Gewerbebetrieb mit Eintritt der Gewinnerzielungsabsicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbesteuer nach Umwandlung eines früher nachweislich wegen Liebhaberei betriebenen Betriebes in einen Betrieb mit Gewinnerzielungsabsicht; Wechsel von Liebhaberei in Gewinnerzielungsabsicht nach sprunghaften Anstieg der Einnahmen wegen Einführung eines neuen Produkts

  • datenbank.nwb.de

    Mit Eintritt der Gewinnerzielungsabsicht endet die Liebhaberei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wechsel von der Liebhaberei zur Gewinnerzielungsabsicht

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Wechsel von Liebhaberei zum Gewerbebetrieb mit Eintritt der Gewinnerzielungsabsicht

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Wechsel von Liebhaberei zu steuerpflichtigem Gewerbebetrieb

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 16.03.2012 - IV B 155/11
    Ernstliche Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Steuerbescheids neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182, seitdem ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 29.10.1981 - IV R 138/78

    Übergang zur Liebhaberei keine Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 16.03.2012 - IV B 155/11
    Ebenso wie ein zunächst mit Gewinnerzielungsabsicht unterhaltener Betrieb bei Wegfall der Gewinnerzielungsabsicht in eine Liebhaberei hineinwächst (vgl. etwa BFH-Urteile vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381, und vom 15. Mai 2002 X R 3/99, BFHE 199, 241, BStBl II 2002, 809), kann im umgekehrten Fall das spätere Entstehen einer Gewinnerzielungsabsicht den Wechsel von einer Liebhaberei in einen der Besteuerung unterliegenden Betrieb bewirken (Raupach/Schencking in Herrmann/Heuer/Raupach, § 2 EStG Rz 432).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 16.03.2012 - IV B 155/11
    Diese setzt das Streben nach einer Betriebsvermögensmehrung im Sinne eines Totalgewinns voraus (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.IV.3.c).
  • BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96

    Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung

    Auszug aus BFH, 16.03.2012 - IV B 155/11
    Die AdV setzt nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Mai 1997 VIII B 108/96, BFHE 183, 174, m.w.N.).
  • BFH, 15.05.2002 - X R 3/99

    Nachträglicher Schuldzinsenabzug bei einem Liebhaberei-Betrieb

    Auszug aus BFH, 16.03.2012 - IV B 155/11
    Ebenso wie ein zunächst mit Gewinnerzielungsabsicht unterhaltener Betrieb bei Wegfall der Gewinnerzielungsabsicht in eine Liebhaberei hineinwächst (vgl. etwa BFH-Urteile vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381, und vom 15. Mai 2002 X R 3/99, BFHE 199, 241, BStBl II 2002, 809), kann im umgekehrten Fall das spätere Entstehen einer Gewinnerzielungsabsicht den Wechsel von einer Liebhaberei in einen der Besteuerung unterliegenden Betrieb bewirken (Raupach/Schencking in Herrmann/Heuer/Raupach, § 2 EStG Rz 432).
  • BFH, 10.12.2013 - IV B 63/13

    Totalgewinnprognose bei geplanter Verschenkung eines Personengesellschaftsanteils

    Die AdV setzt nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe im Sinne einer Erfolgswahrscheinlichkeit überwiegen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. März 2012 IV B 155/11, BFH/NV 2012, 950, unter II.1., m.w.N.).
  • FG Hamburg, 18.09.2012 - 6 V 102/12

    Gewerbesteuer: Abgrenzung zwischen der Abwicklung eines - nicht aufgenommenen -

    (a) (aa) Eine mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG setzt die Absicht zur Erzielung eines Totalgewinns einschließlich etwaiger steuerpflichtiger Veräußerungs- oder Aufgabegewinne voraus (BFH-Beschluss vom 16.03.2012 IV B 155/11, BFH/NV 2012, 950; BFH-Urteil vom 25.09.2008 IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266).

    (cc) Ebenso, wie die Absicht zur Erzielung eines Totalgewinns nachträglich entstehen und ein Betrieb von der Liebhaberei in einen der Besteuerung unterliegenden Betrieb hineinwachsen kann, kann andersherum die Absicht, einen Totalgewinn zu erzielen, aufgegeben werden und ein Betrieb in die Liebhaberei hineinwachsen (BFH-Beschluss vom 16.03.2012 IV B 155/11, BFH/NV 2012, 950).

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