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   BFH, 20.09.2002 - IV B 198/01   

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https://dejure.org/2002,6430
BFH, 20.09.2002 - IV B 198/01 (https://dejure.org/2002,6430)
BFH, Entscheidung vom 20.09.2002 - IV B 198/01 (https://dejure.org/2002,6430)
BFH, Entscheidung vom 20. September 2002 - IV B 198/01 (https://dejure.org/2002,6430)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens - Anforderung an die Darlegungslast beim Streitgegenstand - Erkennbarkeit eines Steuerschätzungsfehlers

  • Judicialis

    FGO § 65 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 125; FGO § 65 Abs. 1 S. 1
    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens; Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 17.02.2000 - I R 119/97

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens

    Auszug aus BFH, 20.09.2002 - IV B 198/01
    Aus diesen ist dann in der Regel ersichtlich, ob der Kläger --wie angekündigt-- Steuererklärungen abgegeben hat und in welcher Höhe er die Herabsetzung der streitigen Steuer begehrt (vgl. BFH-Urteil vom 17. Februar 2000 I R 119/97, BFH/NV 2000, 972).

    Dieser Sachverhalt ist mit dem vom I. Senat im o.g. Urteil in BFH/NV 2000, 972 entschiedenen Fall nicht vergleichbar.

  • BFH, 27.06.1996 - IV R 61/95

    Formelle Anforderungen an eine einzureichende Klageschrift

    Auszug aus BFH, 20.09.2002 - IV B 198/01
    Eine i.S. von § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO ausreichende Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens erfordert die substantiierte Darlegung, inwieweit der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig und der Kläger in seinen Rechten verletzt ist (Urteil des beschließenden Senats vom 27. Juni 1996 IV R 61/95, BFH/NV 1997, 232).

    Zwar muss das FG für die Bestimmung des Klagebegehrens auf die ihm vorliegenden Akten zurückgreifen (Senatsurteil in BFH/NV 1997, 232); es ist auch verpflichtet (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), das FA zur Vorlage der den Streitfall betreffenden Steuerakten (§ 71 Abs. 2 FGO) aufzufordern.

  • FG Brandenburg, 27.01.1999 - 2 K 1760/97

    Erleichterte Voraussetzungen für die Annahme der Nichtigkeit eines

    Auszug aus BFH, 20.09.2002 - IV B 198/01
    Daher wäre auch die Frage, ob angesichts der vom Kläger aufgezeigten Rechtsprechung des FG des Landes Brandenburg (Urteile vom 27. Januar 1999 2 K 1760/97 U, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 590, und 2 K 1761/97 E) bereits die bloße Nachlässigkeit des FA genügt oder ob doch ein bewusstes Fehlverhalten des FA für die Annahme der Nichtigkeit eines Steuerbescheides vorliegen muss, nicht klärungsfähig.
  • FG Brandenburg, 27.01.1999 - 2 K 1761/97

    Erleichterte Voraussetzungen für die Annahme der Nichtigkeit eines

    Auszug aus BFH, 20.09.2002 - IV B 198/01
    Daher wäre auch die Frage, ob angesichts der vom Kläger aufgezeigten Rechtsprechung des FG des Landes Brandenburg (Urteile vom 27. Januar 1999 2 K 1760/97 U, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 590, und 2 K 1761/97 E) bereits die bloße Nachlässigkeit des FA genügt oder ob doch ein bewusstes Fehlverhalten des FA für die Annahme der Nichtigkeit eines Steuerbescheides vorliegen muss, nicht klärungsfähig.
  • BFH, 18.05.1999 - X R 20/98

    Bestimmung des Klagebegehrens; Auslegung der Klageschrift

    Auszug aus BFH, 20.09.2002 - IV B 198/01
    Der Gegenstand des Klagebegehrens kann auch im Wege der Auslegung und unter Rückgriff auf die Steuerakten festgestellt werden (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Juni 1996 III R 93/95, BFHE 180, 247, BStBl II 1996, 483; vom 18. Mai 1999 X R 20/98, BFH/NV 1999, 1603, und vom 27. Juli 1999 VIII R 56/98, BFH/NV 2000, 198).
  • BFH, 05.06.1997 - IV R 74/96

    Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens

    Auszug aus BFH, 20.09.2002 - IV B 198/01
    Diesem Erfordernis ist bei einer Anfechtung eines Schätzungsbescheides genügt, wenn die anderweitig anzusetzende Besteuerungsgrundlage dem Betrag nach bestimmt wird (Senatsurteil vom 5. Juni 1997 IV R 74/96, BFH/NV 1998, 37).
  • BFH, 13.06.1996 - III R 93/95

    Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Bezugnahme auf Unterlagen

    Auszug aus BFH, 20.09.2002 - IV B 198/01
    Der Gegenstand des Klagebegehrens kann auch im Wege der Auslegung und unter Rückgriff auf die Steuerakten festgestellt werden (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Juni 1996 III R 93/95, BFHE 180, 247, BStBl II 1996, 483; vom 18. Mai 1999 X R 20/98, BFH/NV 1999, 1603, und vom 27. Juli 1999 VIII R 56/98, BFH/NV 2000, 198).
  • BFH, 27.07.1999 - VIII R 56/98

    Klagebegehren und Beschwer

    Auszug aus BFH, 20.09.2002 - IV B 198/01
    Der Gegenstand des Klagebegehrens kann auch im Wege der Auslegung und unter Rückgriff auf die Steuerakten festgestellt werden (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Juni 1996 III R 93/95, BFHE 180, 247, BStBl II 1996, 483; vom 18. Mai 1999 X R 20/98, BFH/NV 1999, 1603, und vom 27. Juli 1999 VIII R 56/98, BFH/NV 2000, 198).
  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/00

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

    Auszug aus BFH, 20.09.2002 - IV B 198/01
    Im Übrigen fehlt jegliche Auseinandersetzung mit dem BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 I R 50/00 (BFHE 194, 1, BStBl II 2001, 381), wonach es in der Regel jeweils der tatrichterlichen Erkenntnis zu überantworten ist, ob Schätzungsfehler auf einem willkürlichen und damit i.S. von § 125 Abs. 1 der Abgabenordnung offenkundig fehlerhaften, also rechtsunwirksamen, Verhalten beruhen.
  • BFH, 16.04.2007 - VII B 98/04

    Verfahrensmangel

    Zur Konkretisierung des Klagebegehrens kann ein bestimmter Klageantrag ausreichen, denn der Gegenstand des Klagebegehrens kann auch im Wege der Auslegung und unter Rückgriff auf die Steuerakten festgestellt werden (BFH-Beschluss vom 20. September 2002 IV B 198/01, BFH/NV 2003, 190, m.w.N.).
  • BFH, 05.02.2014 - XI B 73/13

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen Änderungsbescheide

    Der Gegenstand des Klagebegehrens kann auch im Wege der Auslegung und unter Rückgriff auf die Steuerakten festgestellt werden (BFH-Beschluss vom 20. September 2002 IV B 198/01, BFH/NV 2003, 190, m.w.N.).
  • BFH, 08.06.2004 - XI B 46/02

    Verletzung des Rechts auf Gehör durch Prozessurteil

    Der Gegenstand des Klagebegehrens kann auch im Wege der Auslegung und unter Rückgriff auf die Steuerakten festgestellt werden (BFH-Beschluss vom 20. September 2002 IV B 198/01, BFH/NV 2003, 190, m.w.N.).
  • BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen Änderungsbescheide

    Der Gegenstand des Klagebegehrens kann auch im Wege der Auslegung und unter Rückgriff auf die Steuerakten festgestellt werden (BFH-Beschluss vom 20. September 2002 IV B 198/01, BFH/NV 2003, 190, m.w.N.).
  • BFH, 17.11.2003 - XI B 213/01

    Ausschlussfrist

    Der Gegenstand des Klagebegehrens kann auch im Wege der Auslegung und unter Rückgriff auf die Steuerakten festgestellt werden (BFH-Beschluss vom 20. September 2002 IV B 198/01, BFH/NV 2003, 190, m.w.N.).
  • BFH, 15.05.2007 - V B 153/05

    Bezeichnung des Streitgegenstands bei Schätzungsbescheiden; Erkrankung als

    Diesem Erfordernis ist bei Anfechtung eines Schätzungsbescheids dann genügt, wenn die anderweitig anzusetzende Besteuerungsgrundlage dem Betrag nach bestimmt wird oder wenn die Steuererklärung eingereicht wird (z.B. BFH-Beschluss vom 20. September 2002 IV B 198/01, BFH/NV 2003, 190).
  • BFH, 25.07.2005 - XI B 155/03

    Nichtzulassungsbeschwerde: kurzfristiger Antrag auf Terminsverlegung

    Diesem Erfordernis ist bei Anfechtung eines Schätzungsbescheids dann genügt, wenn die anderweitig anzusetzende Besteuerungsgrundlage dem Betrag nach bestimmt wird oder wenn die Steuererklärung eingereicht wird (BFH-Beschluss vom 20. September 2002 IV B 198/01, BFH/NV 2003, 190).
  • BFH, 11.08.2008 - III B 56/08

    Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Klagebegehrens

    Die bloße Ankündigung einer noch einzureichenden Steuererklärung zur Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens reicht nicht aus; das gilt auch für die pauschale Behauptung, die Besteuerungsgrundlagen seien zu hoch geschätzt worden (s. BFH-Beschluss vom 20. September 2002 IV B 198/01, BFH/NV 2003, 190).
  • FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 122/04

    Finanzgerichtsordnung; Verschiebung der mündlichen Verhandlung (§ 155 FGO, § 227

    Doch reicht die bloße Ankündigung einer (noch einzureichenden) Steuererklärung zur Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens nicht aus (BFH, Beschluss vom 20. September 2002 IV B 198/01, BFH/NV 2003, 190 m. N.).
  • BFH, 16.08.2005 - XI B 235/03

    NZB: Schätzungsbescheid, Bezeichnung des Klagebegehrens

    Bei einem Schätzungsbescheid ist das Klagebegehren nicht ausreichend bezeichnet, wenn der Umfang der angestrebten Korrektur nicht präzisiert und lediglich die Einreichung der Steuererklärung angekündigt wird (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. September 2002 IV B 198/01, BFH/NV 2003, 190).
  • FG Köln, 22.06.2005 - 13 K 5304/04

    Auslegung von Prozesserklärungen

  • FG Hessen, 18.03.2014 - 4 K 739/12

    Unzulässigkeit der Klage wegen fehlender Benennung des gesetzlichen Vertreters

  • FG Nürnberg, 04.04.2017 - 1 K 1200/16

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen wegen Nichtabgabe der

  • FG München, 13.06.2022 - 7 K 2347/21

    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gem. §§ 27, 28 und § 38 KStG

  • FG Düsseldorf, 13.03.2012 - 13 K 4080/11

    Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen im finanzgerichtlichen

  • FG Saarland, 08.12.2009 - 2 K 1001/09

    Unzulässigkeit eines Klageantrags wegen Kindergeld - Keine Wiedereinsetzung gem.

  • FG Nürnberg, 05.10.2020 - 4 K 635/20

    Klage gegen das Finanzamt wegen Veranlagung der Erbschaftssteuer

  • FG München, 16.11.2018 - 7 K 1646/18

    Pflicht zur Abgabe der Steuererklärungen

  • FG Nürnberg, 17.04.2013 - 5 K 813/11

    Übertragung auf den Einzelrichter nach anberaumter Senatsverhandlung

  • FG Nürnberg, 06.02.2013 - 5 K 506/11

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklage - Nachweis der ernsthaften

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