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   BFH, 31.08.2006 - IV B 20/05   

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https://dejure.org/2006,15445
BFH, 31.08.2006 - IV B 20/05 (https://dejure.org/2006,15445)
BFH, Entscheidung vom 31.08.2006 - IV B 20/05 (https://dejure.org/2006,15445)
BFH, Entscheidung vom 31. August 2006 - IV B 20/05 (https://dejure.org/2006,15445)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 17; ; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative; ; FGO § 119 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Mitunternehmerschaft: GmbH-Anteile als Sonderbetriebsvermögen II; kumulative Urteilsbegründung; Divergenz

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen für die Qualifizierung eines GmbH-Anteils als Sonderbetriebsvermögen bei einer Mitunternehmerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 16
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 31.01.1991 - IV R 2/90

    GmbH-Anteile des Gesellschafters einer Personengesellschaft und Darlehen an die

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - IV B 20/05
    aa) Es sind keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass das FG den Hinweis der Kläger auf das BFH-Urteil vom 31. Januar 1991 IV R 2/90 (BFHE 164, 309, BStBl II 1991, 786) übersehen hätte.

    Bereits aus diesem Grund brauchte das FG sich mit dem Zitat aus dem BFH-Urteil in BFHE 164, 309, BStBl II 1991, 786 nicht auseinander zu setzen.

    Das FG hat das Fehlen einer engen wirtschaftlichen Verflechtung in seiner Entscheidung unter Berufung auf die Rechtsprechung des BFH (z.B. Senatsurteil in BFHE 164, 309, BStBl II 1991, 786) mit der Begründung verneint, dass die OHG zu der GmbH dieselben Geschäftsbeziehungen unterhalten habe wie zu den anderen von ihr belieferten Einzelhändlern.

  • BFH, 07.03.1996 - IV R 12/95

    GmbH-Anteile als Sonderbetriebsvermögen II

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - IV B 20/05
    Angesichts der Definition des Sonderbetriebsvermögens II, zu dessen Wesensmerkmal es gehört, dass das betreffende Wirtschaftsgut (hier die GmbH-Beteiligung) unmittelbar der Begründung oder Stärkung der Beteiligung an der Personengesellschaft dient, ist die einschränkende Auslegung des FG jedoch naheliegend (vgl. Senatsurteil vom 7. März 1996 IV R 12/95, BFH/NV 1996, 736, 3. Sp.).
  • BFH, 09.02.1994 - V B 198/93

    Zulassung einer Revision

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - IV B 20/05
    Bei kumulativer Begründung des vorinstanzlichen Urteils kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund vorliegt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Februar 1994 V B 198/93, BFH/NV 1995, 602; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116, Rz 28, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 02.05.2006 - II B 145/05

    NZB: Verfassungswidrigkeit einer Norm, grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - IV B 20/05
    Hierzu wäre u.a. eine eingehende Auseinandersetzung mit dem einschlägigen Schrifttum erforderlich gewesen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 2. Mai 2006 II B 145/05, BFH/NV 2006, 1503, zu II.1.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 32, m.w.N.).
  • BFH, 09.03.2004 - X B 68/03

    NZB: fehlerhafte Schätzung

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - IV B 20/05
    cc) Wenn die Kläger Verstöße gegen die Denkgesetze rügen, so ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es sich bei solchen Verstößen nicht um Verfahrensfehler, sondern um Rechtsfehler handelt, die im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde allenfalls dann eine Rolle spielen könnten, wenn sich die Entscheidung des FG als objektiv willkürlich darstellt oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (BFH-Beschluss vom 9. März 2004 X B 68/03, BFH/NV 2004, 1112, zu 5.).
  • BFH, 15.12.2005 - IX B 98/05

    Divergenz; Rechtsfortbildung; fehlende Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - IV B 20/05
    Diesem Zweck genügt eine Begründung nur dann nicht und stellt deshalb einen Verfahrensmangel i.S. des § 119 Nr. 6 FGO dar, wenn den betroffenen Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, weil die Begründung des Urteilsspruchs überhaupt oder im Hinblick auf einen --selbständigen-- prozessualen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel fehlt oder weil die Entscheidungsgründe nur aus inhaltsleeren Floskeln bestehen oder missverständlich und verworren sind (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2005 IX B 98/05, BFH/NV 2006, 768).
  • BFH, 25.01.2005 - I B 84/04

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 31.08.2006 - IV B 20/05
    Wird gerügt, dass das Urteil der Vorinstanz von der Rechtsauffassung des BFH oder eines anderen Gerichts abgewichen sei, so müssen in der Beschwerdebegründung abstrakte Rechtssätze im Urteil des FG und in den angeblichen Divergenzentscheidungen so genau bezeichnet werden, dass die Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, aus neuerer Zeit z.B. BFH-Beschluss vom 25. Januar 2005 I B 84/04, BFH/NV 2005, 1315).
  • OLG Oldenburg, 13.04.2011 - 1 Ws 172/11

    Das Versäumnis einer Rechtsmittelfrist aufgrund verzögerter Postlaufzeiten fällt

    Auch in einem solchen Falle ist der Bürger aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit so zu stellen, als sei das Schriftstück rechtzeitig in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt (vgl. BGH, Beschluss v. 25.04.2006, IV B 20/05, BGHZ 167, 214 ).
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