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   BFH, 30.05.2017 - IV B 20/17   

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https://dejure.org/2017,23426
BFH, 30.05.2017 - IV B 20/17 (https://dejure.org/2017,23426)
BFH, Entscheidung vom 30.05.2017 - IV B 20/17 (https://dejure.org/2017,23426)
BFH, Entscheidung vom 30. Mai 2017 - IV B 20/17 (https://dejure.org/2017,23426)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Bindung an Auslegung der Klägerstellung im zweiten Rechtsgang

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 48 Abs 1, FGO § 60 Abs 3, FGO § 116 Abs 6, FGO § 126 Abs 5
    Bindung an Auslegung der Klägerstellung im zweiten Rechtsgang

  • Bundesfinanzhof

    Bindung an Auslegung der Klägerstellung im zweiten Rechtsgang

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 48 Abs 1 FGO, § 60 Abs 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 126 Abs 5 FGO
    Bindung an Auslegung der Klägerstellung im zweiten Rechtsgang

  • IWW

    § 15a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes, § ... 116 Abs. 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 60 Abs. 3 FGO, § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO, § 57 FGO, § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO, § 48 FGO, § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO, § 126 Abs. 5 FGO

  • Wolters Kluwer

    Beiladung des einzigen ehemaligen Kommanditisten einer erloschenen KG im Verfahren über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des verrechenbaren Verlustes nach § 15a Abs. 4 EStG

  • rewis.io

    Bindung an Auslegung der Klägerstellung im zweiten Rechtsgang

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 60 Abs. 3 S. 1
    Beiladung der einzigen ehemaligen Kommanditistin einer erloschenen KG im Verfahren über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des verrechenbaren Verlustes nach § 15a Abs. 4 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Bindung an Auslegung der Klägerstellung im zweiten Rechtsgang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klagebefugnis gegen den Gewinnfeststellungsbescheid für die vollbeendete Personengesellschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klagebefugnis einer Kommanditistin als ehemalige Gesellschafterin einer erloschenen KG

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.07.2012 - IV B 55/11

    Vom Finanzamt veranlasste fehlerhafte Klägerbezeichnung bei voll beendeter KG -

    Auszug aus BFH, 30.05.2017 - IV B 20/17
    Aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde der GmbH hob der beschließende Senat das Urteil des FG mit Beschluss vom 17. Juli 2012 IV B 55/11 nach § 116 Abs. 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auf und verwies das Verfahren an das FG zurück.

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 17. Juli 2012 IV B 55/11 unter II.1.

  • BFH, 02.04.2002 - IX B 66/01

    Wiederholte Beiladung

    Auszug aus BFH, 30.05.2017 - IV B 20/17
    Eine Bindung nach dieser Vorschrift wird auch durch Aufhebung der Vorentscheidung und Zurückverweisung des Verfahrens aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde ausgelöst (vgl. BFH-Beschluss vom 2. April 2002 IX B 66/01, BFH/NV 2002, 898, unter II.1.).
  • BFH, 04.05.1999 - VIII B 94/98

    Vollbeendete PersG; Beiladung der ehemaligen Gesellschafter bei Streitigkeiten

    Auszug aus BFH, 30.05.2017 - IV B 20/17
    Eine Kostenentscheidung war nicht zu treffen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Mai 1999 VIII B 94/98, BFH/NV 1999, 1483, unter 3., m.w.N.).
  • BFH, 17.05.2006 - VIII R 21/04

    Voraussetzungen für die Stellung als (Mit-)Unternehmer; offene und verdeckte

    Auszug aus BFH, 30.05.2017 - IV B 20/17
    Denn der BFH selbst ist in einem folgenden Rechtsgang ebenfalls grundsätzlich an seine im vorangegangenen Rechtsgang vertretene Rechtsauffassung gebunden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 17. Mai 2006 VIII R 21/04, BFH/NV 2006, 1839, m.w.N.).
  • BFH, 17.10.2013 - IV R 25/10

    Prozessuale Rechtsnachfolge der ehemaligen Gesellschafter einer erst im

    Auszug aus BFH, 30.05.2017 - IV B 20/17
    Die Klagebefugnis geht deshalb auch nicht auf den Gesamtrechtsnachfolger der Personengesellschaft über (z.B. BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2013 IV R 25/10, Rz 19, m.w.N.).
  • BFH, 28.11.2019 - IV R 54/16

    Abtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage

    Die Klagebefugnis geht deshalb --anders als etwa bei einer Klage gegen einen Gewerbesteuermessbescheid (vgl. BFH-Urteil vom 22.01.2015 - IV R 62/11, Rz 13)-- auch nicht auf den Gesamtrechtsnachfolger der Personengesellschaft über (z.B. BFH-Beschlüsse vom 30.05.2017 - IV B 20/17, Rz 17; vom 13.06.2019 - VIII B 146/18, Rz 6).
  • BFH, 13.06.2019 - VIII B 146/18

    Klagebefugnis bei Verschmelzung der Personen- auf eine Kapitalgesellschaft und

    Die Klagebefugnis geht deshalb auch nicht auf den Gesamtrechtsnachfolger der Personengesellschaft über (z.B. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2017 - IV B 20/17, BFH/NV 2017, 1188, Rz 17).

    d) Für den zweiten Rechtsgang weist der Senat darauf hin, dass das FG an die Auslegung des Senats, die Klage sei namens der Frau A. erhoben worden, gemäß § 126 Abs. 5 FGO gebunden ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 1188, Rz 20).

  • FG Münster, 28.06.2017 - 6 K 3183/14

    Zur Auswirkung der gewinnerhöhenden Zurechnung eines Investitionsabzugsbetrags

    Die Klagebefugnis geht deshalb auch nicht auf den Gesamtrechtsnachfolger der Personengesellschaft über (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30.05.2017 IV B 20/17, juris; vom 17.10.2013 IV R 25/10, BFH/NV 2014, 170 m.w.N.).
  • FG Münster, 22.08.2018 - 13 K 2941/15

    Entschädigungen - Steuerbarkeit von Schadensersatzzahlungen aufgrund der

    Die Klagebefugnis geht deshalb auch nicht auf den Gesamtrechtsnachfolger der Personengesellschaft über (z.B. BFH-Beschluss vom 17.10.2013 IV R 25/10, Rz 19, m.w.N.; vom 22.1.2015 IV R 62/11, BFH/NV 2015, 995; vom 30.5.2017 IV B 20/17, BFH/NV 2017, 1188).
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